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EEWärmeG 2011 |
Teil 2 - Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 7 Ersatzmaßnahmen |
(1) Die
Pflicht nach § 3 Absatz 1 oder 2 gilt
als erfüllt, wenn Verpflichtete
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den Wärme-
und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent
-
aus
Anlagen zur Nutzung von Abwärme nach Maßgabe der Nummer
V der Anlage zu diesem Gesetz oder
-
aus
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) nach Maßgabe der Nummer
VI der Anlage zu diesem Gesetz
decken;
§ 5 Absatz 5 Satz 3, § 6 Absatz 1 Satz 1 und § 6
Absatz 2 gelten entsprechend,
-
Maßnahmen zur
Einsparung von Energie nach Maßgabe der Nummer VII
der Anlage zu diesem Gesetz treffen oder
-
Fernwärme oder Fernkälte
nach Maßgabe der Nummer VIII der Anlage zu diesem Gesetz beziehen und
den Wärme- und Kälteenergiebedarf mindestens in Höhe des
Anteils nach den Sätzen 2 und 3 hieraus decken. Maßgeblicher Anteil ist
der Anteil, der nach § 5, § 5a oder nach Nummer 1 für diejenige Energie
gilt, aus der die Fernwärme oder Fernkälte ganz oder teilweise stammt.
Bei der Berechnung nach Satz 1 wird nur die bezogene Menge der Fernwärme
oder Fernkälte angerechnet, die rechnerisch aus Erneuerbaren Energien,
aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder aus KWK-Anlagen stammt.
(2) Die Pflicht nach § 3 Absatz 2 gilt auch dann als erfüllt, wenn auf dem
Dach des öffentlichen Gebäudes solarthermische Anlagen nach Maßgabe der
Nummer I der Anlage zu diesem Gesetz von dem Eigentümer oder einem Dritten
betrieben werden, wenn die mit diesen Anlagen erzeugte Wärme oder Kälte
Dritten zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs von Gebäuden zur
Verfügung gestellt wird und von diesen Dritten nicht zur Erfüllung einer
Pflicht nach § 3 Absatz 1 bis 4 genutzt wird.
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Bitte beachten
Sie: Wir haben diesen Text zum EEWärmeG 2011 mit größter Sorgfalt erstellt
aufgrund der verabschieden Änderungen für das Wärmegesetz
EEWärmeG 2011. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Fehler
oder Unvollständigkeiten. Die amtliche Fassung der Änderungen
des Wärmegesetzes werden im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger
Verlag in Köln, verkündet. www.bundesgesetzblatt.de |
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