(1) Die Mitgliedstaaten sorgen
für die Einrichtung von Fazilitäten für technische Hilfe, auch durch
integrative zentrale Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden,
deren vollumfängliche Dienstleistungen sich an alle an
Gebäuderenovierungen beteiligten Akteure richten, darunter
Hauseigentümer und Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsakteure,
einschließlich Kleinstunternehmen und KMU. Die Mitgliedstaaten
stellen sicher, dass die Fazilitäten für technische Hilfe in ihrem
gesamten Hoheitsgebiet entsprechend der Bevölkerungsverteilung
gleichermaßen zur Verfügung stehen, indem sie mindestens eine
Anlaufstelle pro Region und in jedem Fall pro 45 000 Einwohner
einrichten.
Die Kommission arbeitet mit der Europäischen Investitionsbank, den
Mitgliedstaaten und den Regionen zusammen, um das Funktionieren und
die Kontinuität der Finanzierung von zentralen Anlaufstellen für
Energieeffizienz in Gebäuden bis mindestens 31. Dezember 2029 zu
erleichtern.
(2) Die
Mitgliedstaaten arbeiten mit den zuständigen regionalen und lokalen
Behörden sowie mit privaten Akteuren zusammen, um zentrale
Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene einzurichten. Die Mitgliedstaaten
können die gemäß Artikel 21 Absatz 2a der Richtlinie (EU) …/…
[Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie] eingerichteten zentralen
Anlaufstellen als zentrale Anlaufstellen im Sinne dieses Artikels
bezeichnen.
Bei den
zentralen Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden handelt es
sich um unabhängige öffentliche Einrichtungen, die
sektorübergreifend und interdisziplinär arbeiten und ihre
Dienstleistungen für die Nutzer kostenlos anbieten. Sie bieten
unterschiedlichen Zielgruppen maßgeschneiderte Beratung zur
Energieeffizienz in Gebäuden und können integrierte Programme zur
Stadtteilsanierung begleiten. Zentrale Anlaufstellen können mit
privaten Akteuren zusammenarbeiten, die für die energetische
Sanierung relevante Dienstleistungen anbieten und fördern, z. B.
Finanzierungslösungen und die Durchführung von energetischen
Sanierungen, und die gegebenenfalls potenzielle Projekte,
insbesondere kleinere Projekte, mit Marktakteuren in Kontakt
bringen.
Um die
Einrichtung und die Dienstleistungen von zentralen Anlaufstellen für
Energieeffizienz in Gebäuden zu erleichtern, überprüfen die
Mitgliedstaaten ihre Regelungen für die Vergabe öffentlicher
Aufträge bei Ausschreibungen für energetische Renovierungen.
Zentrale
Anlaufstellen unterstützen lokal entwickelte Projekte durch
technische, verwaltungstechnische und finanzielle Beratung und
Hilfe, etwa durch
-
Bereitstellung von Rechtsbeistand, verstärkten Schutz zur
Überwindung divergierender Anreize bei privat vermieteten
Wohnungen, gestraffte Informationen über technische
Unterstützung, maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung und
verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere Zuschuss-
und Subventionsregelungen, sowie Lösungen für Haushalte,
Kleinstunternehmen und KMU sowie öffentliche Einrichtungen;
-
Zusammenführen potenzieller Projekte, insbesondere kleinerer
Projekte, mit Marktakteuren;
-
Beratung über das Energieverbrauchsverhalten mit dem Ziel, die
Verbraucher aktiv einzubeziehen und ihnen Zugang zu
erschwinglichen Energieangeboten zu verschaffen;
-
Bereitstellung von Informationen und Zugang zu Aus- und
Weiterbildungsprogrammen, auch für lokale Behörden und
Sozialdienste, um technische Hilfe zu leisten, mehr Fachleute
für Energieeffizienz zu gewinnen und Fachleute um- und
weiterzubilden, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu
werden;
-
Sammlung und Übermittlung von aggregierten Typologiedaten aus
Energieeffizienzprojekten, die von den zentralen Anlaufstellen
gefördert werden, an die Kommission, die diese bis zum … [Datum
der Umsetzung dieser Richtlinie] und danach alle zwei Jahre in
einem Bericht veröffentlicht, um den Wissensaustausch und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
und so Beispiele für bewährte Verfahren in verschiedenen
Gebäude-, Wohnungs- und Unternehmenstypologien zu fördern;
-
Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen, einschließlich
Informationen über Anreize für die Regulierung der
Umweltqualität in Innenräumen und über die Anbringung der
erforderlichen Geräte bei größeren Renovierungen;
-
Bereitstellung und Entwicklung einer ganzheitlichen
Unterstützung für alle Haushalte, mit besonderem Augenmerk auf
sozial schwache Haushalte und Menschen, die in Sozialwohnungen
leben, sowie auf Menschen mit Gesundheitsproblemen, die mit den
am schlechtesten abschneidenden Gebäuden in Verbindung stehen,
sowie für zugelassene Unternehmen und Installateure, die
Renovierungsdienstleistungen erbringen, angepasst an die
verschiedenen Wohnungstypen und den geografischen
Geltungsbereich, und Bereitstellung von Unterstützung für die
verschiedenen Phasen des Renovierungsprojekts, um insbesondere
die Umsetzung der Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz
gemäß Artikel 9 zu fördern;
-
Bereitstellung von Informationen über die Zugänglichkeit, die
Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien für den Eigenverbrauch,
Interessengruppen für erneuerbare Energien und andere
Alternativen zum Heizen und Kühlen mit fossilen Brennstoffen in
Gebäuden sowie von Informationen über Materialien und Lösungen
für Energieeffizienz, Energiespeicherung und Technologien für
erneuerbare Energien in Gebäuden;
-
Unterstützung der Zusammenarbeit mit einschlägigen lokalen
Interessenträgern sowie Bürgern bei der Bewertung der
Auswirkungen der Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz
auf die Erschwinglichkeit und Qualität von Wohnraum.
Die Mitgliedstaaten arbeiten mit den lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften zusammen, um die Zusammenarbeit zwischen
öffentlichen Einrichtungen, Energieagenturen und von der
Bevölkerung getragenen Initiativen zu fördern und im Rahmen
eines integrierten Prozesses zentrale Anlaufstellen zu fördern,
zu entwickeln und auszubauen. Die Kommission stellt den
Mitgliedstaaten Leitlinien für die Entwicklung dieser zentralen
Anlaufstellen zur Verfügung, um in der gesamten Union einen
harmonisierten Ansatz zu schaffen.
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