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EPBD: Novelle der EU-Gebäuderichtlinie
Home | > EPBD | > EPBD 2023 | > Entwurf 14.03.2023 | > Artikel 3a

Entwurf nach Abstimmung im Europäischen Parlament
Ein integrierter Quartiersansatz für die Gebäuderenovierung

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: artjazz - Fotolia.com


(1) Die Mitgliedstaaten können die regionalen und lokalen Behörden dazu ermächtigen, integrierte Quartiere zu ermitteln, um integrierte Renovierungsprogramme auf Quartiersebene einzuführen. Im Rahmen der integrierten Renovierungsprogramme werden gesellschaftliche Muster sowie die Bereiche Energie, Mobilität, grüne Infrastrukturen, Abfallbehandlung und Wasseraufbereitung, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie weitere Aspekte der Stadtplanung, die auf Quartiersebene zu berücksichtigen sind, angegangen und lokalen und regionalen Ressourcen, der Kreislaufwirtschaft und der Suffizienz Rechnung getragen.

(2) In den integrierten Renovierungsprogrammen werden die umfassenden Bewertungen in Bezug auf Fernwärme und -kälte gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU, die Modernisierung bzw. der Bau effizienter Fernwärme- und Fernkältesysteme gemäß Artikel 24 der Richtlinie (EU) …/… [Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie] und die erforderliche Infrastruktur sowie die Anlagen und Infrastrukturen von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten berücksichtigen auf Quartiersebene die Optimierung des Energiesystems im Einklang mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und fördern gleichzeitig die Flexibilität auf der Nachfrageseite.

(3) Die Mitgliedstaaten setzen auf lokaler Ebene Pläne für die integrierte Mobilität und Pläne für nachhaltige städtische Mobilität um, die auf die integrierten Renovierungsprogramme abgestimmt sind und die Planung und den Einsatz öffentlicher Verkehrsmittel zusammen mit anderen Mitteln der aktiven und geteilten Mobilität sowie die zugehörige Infrastruktur für den Betrieb, das Aufladen, die Lagerung und das Abstellen umfassen.

(4) Die gemäß Artikel 15a eingerichteten zentralen Anlaufstellen können durch Informationen zu Entscheidungen über die Gestaltung von integrierten Renovierungsprogrammen beitragen, um Gemeinschaften wieder zu beleben, die Ausrichtung auf sie sicherzustellen und sie zu unterstützen.

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Begründung der EU-Richtlinie
1. Gegenstand der EU-Richtlinie
2. Begriffe erklärt, bestimmt
3. Nationale Renovierungsplan
3a. Integrierter Quartiersansatz
4. Rechenmethode Energieeffizienz
5. Mindestanforderungen Effizienz
6. Kostenoptimales Niveau berechn.
7. Neue Gebäude
7a. Neues europäisches Bauhaus
8. Bestehende Gebäude
9. Vorgaben Energieeffizienz
9a. Solarenergie in Gebäuden
10. Renovierungspass
11. Gebäudetechnische Systeme
11a. Raumklimaqualität
12. Infrastruktur für Mobilität
13. Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
14. Datenaustausch
15. Finanzielle Anreize
15a Anlaufstellen Energieeffizienz
16. Ausweise Energieeffizienz
17. Ausstellung Energieausweise
18. Aushang Energieausweise
19. Datenbanken Energieeffizienz

20. Inspektion

21. Berichte über Inspektion
22. Unabhängiges Fachpersonal
23. Zertifizierung Baufachleute
24. Unabhängiges Kontrollsystem
25. Überprüfung
26. Information
27. Konsultation
28 Anpassung Anh. I Fortschritt
29. Befugnisübertragung
30. Ausschussverfahren
32. Umsetzung
33. Aufhebung
34. Inkrafttreten
35. Adressaten

Anhänge
I Gesamtenergieeffizient berechn.

II Vorlage Renovierungspläne
III Nullemissionsgebäude - Anforderungen + Lebenszyklus
IV Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
V Vorlage Energieausweis
VI Kontrollsystem
VII Kostenoptimales Niveau
VIII Aufgehobene Richtl. / Fristen
IX Entsprechungstabelle

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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart