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Die
zuständigen Behörden oder die Stellen, denen die
zuständigen Behörden die Verantwortung für die Anwendung
des unabhängigen Kontrollsystems übertragen haben,
nehmen eine Stichprobe aller jährlich ausgestellten
Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und unterziehen
diese Ausweise einer Überprüfung. Die Stichprobe muss
ausreichend groß sein, um statistisch signifikante
Ergebnisse über die Einhaltung zu gewährleisten.
Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage der nachstehend
angegebenen Optionen oder gleichwertiger Maßnahmen:
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Validitätsprüfung der
Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Ausweises
der Gesamtenergieeffizienz verwendet wurden, und der im
Ausweis angegebenen Ergebnisse;
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Prüfung der Eingabe-Daten
und Überprüfung der Ergebnisse des Ausweises über die
Gesamtenergieeffizienz, einschließlich der abgegebenen
Empfehlungen;
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vollständige Prüfung der
Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Ausweises
über die Gesamtenergieeffizienz verwendet wurden,
vollständige Überprüfung der im Ausweis angegebenen
Ergebnisse, einschließlich der abgegebenen Empfehlungen,
und – falls möglich – Inaugenscheinnahme des Gebäudes
zur Prüfung der Übereinstimmung zwischen den im Ausweis
über die Gesamtenergieeffizienz angegebenen
Spezifikationen mit dem Gebäude, für das der Ausweis
erstellt wurde.
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Die zuständigen Behörden oder die Stellen, denen die
zuständigen Behörden die Verantwortung für die Anwendung des
unabhängigen Kontrollsystems übertragen haben, nehmen eine
Stichprobe mindestens eines statistisch signifikanten
Prozentanteils aller jährlich ausgestellten
Inspektionsberichte und unterziehen diese Berichte einer
Überprüfung.
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Werden
einer Datenbank Informationen hinzugefügt, muss es den
nationalen Behörden zu Überwachungs- und
Überprüfungszwecken möglich sein, den Urheber der
Hinzufügung zu ermitteln.
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