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EU-Richtlinie: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Home | EPBD | EU Gebäuderichtlinie 2018 | > Artikel 1

Gegenstand - Neufassung EU Gebäuderichtlinie 2018

© Foto: Sven Hoppe - Fotolia.com


(1) Diese Richtlinie unterstützt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Union unter Berücksichtigung der jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen sowie der Anforderungen an das Innenraumklima und der Kosteneffizienz.

(2) Diese Richtlinie enthält Anforderungen hinsichtlich

  1. des gemeinsamen allgemeinen Rahmens für eine Methode zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen,

  2. der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude und Gebäudeteile,

  3. der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von:

    1. bestehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Gebäudekomponenten, die einer größeren Renovierung unterzogen werden,

    2. Gebäudekomponenten, die Teil der Gebäudehülle sind und sich erheblich auf die Gesamtenergieeffizienz der Gebäudehülle auswirken, wenn sie nachträglich eingebaut oder ersetzt werden und

    3. gebäudetechnischen Systemen, wenn diese neu installiert, ersetzt oder modernisiert werden,

  4. nationaler Pläne zur Erhöhung der Zahl der Niedrigstenergiegebäude,

  5. der Erstellung von Energieausweisen für Gebäude oder Gebäudeteile,

  6. regelmäßiger Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen in Gebäuden und

  7. unabhängiger Kontrollsysteme für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte.

(3) Bei den Anforderungen dieser Richtlinie handelt es sich um Mindestanforderungen; sie hindern die einzelnen Mitgliedstaaten nicht daran, verstärkte Maßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen. Die betreffenden Maßnahmen müssen mit dem Vertrag vereinbar sein. Sie werden der Kommission notifiziert.

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Begründung der EU-Richtlinie

1. Gegenstand der EU-Richtlinie
2. Begriffe erklärt, bestimmt
2a. Renovierungsstrategie
3. Rechenmethode Energieeffizienz
4. Mindestanforderungen festlegen
5. Kostenoptimale Anforderungen
6. Neubau, neue Gebäude
7. Bestand, bestehende Gebäude
8. Anlagentechnik in Gebäuden
9. Fast-Nullenergie-Gebäude
10. Finanzielle Anreize + Chancen
11. Energieausweise für Gebäude
12. Energieausweise ausstellen
13. Energieausweise aushängen
14. Heizungsanlagen inspizieren
15. Klimaanlagen inspizieren
16. Berichte Anlagen-Inspektion
17. Unabhängiges Fachpersonal
18. Unabhängiges Kontrollsystem

19. Einhaltung überprüfen
19a. Machbarkeitsstudie
20. Information der Nutzer
21. Konsultation
22. Anhang I anpassen
23. Befugnisübertragung ausüben
24. und 25. wurden gelöscht
26. Ausschussverfahren
27. Strafen und Sanktionen
28. EU-Richtlinie umsetzen
29. Alte EU-Richtlinie aufgehoben
30. EU-Richtlinie tritt in Kraft
31. Zielgruppe der EU-Richtlinie

Anhänge
I Berechnung der Energieeffizienz
IA Intelligenzfähigkeit Gebäude
II Kontrollsystem Ausweise
III Aufgehobene Richtlinien, Fristen
IIIA Kostenoptimum berechnen
IV Entsprechungstabelle

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