Nach dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden, welches am 30.07.2011 in Kraft getreten ist, können
Kommunen bei der Planung von Bauvorhaben Klimaschutzaspekte stärker
berücksichtigen.
Neben Einzelgebäuden sollen vor allem
innerstädtische Altbauquartiere energieeffizienter werden. Weil Bauherren
bei Vorhaben vereinzelt mit Baurecht in Konflikt kommen können – etwa, wenn
ein saniertes Gebäude durch Wärmedämmung dicker wird als zuvor –, wird eine
nachträgliche Wärmedämmung bauplanungsrechtlich begünstigt: So können etwa
geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung
zulässig sein. Auch die Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen im
Außenbereich an oder auf Gebäuden wird erleichtert.
Als Beispiel lautet der § 248 (Sonderregelung
zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie) wie folgt: „In Gebieten
mit Bebauungsplänen oder Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 oder 3
sind bei Maßnahmen an bestehenden Gebäuden zum Zwecke der Energieeinsparung
geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, soweit dies
mit nachbarlichen Interessen und baukulturellen Belangen vereinbar ist.
Satz 1 gilt entsprechend für Anlagen zur
Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen.
In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gelten die Sätze 1 und 2
entsprechend für Abweichungen vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart
der näheren Umgebung (§ 34 Absatz 1 Satz 1).“
Informationen zu dem neuen Gesetz und seinen
Konsequenzen finden Sie auf den Webseiten des Bundesbauministeriums.
Das Gesetz selbst können Sie entweder
kostenfrei als Leseversion auf den Webseiten des Bundesanzeiger-Verlages
einsehen oder kostenpflichtig als Druckversion oder als Pd-Volltext
bestellen.
Das Gesetz wurde verkündet im
Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 39, vom 29. Juli 2011, ab Seite 1509.
Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
www.bmvbs.de | Energiewende | www.bundesgesetzblatt.de
EEWärmegesetz
und EnEV in der Praxis
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