Das neue Wärmegesetz nimmt die öffentliche Hand erheblich in die Pflicht.
Sie müssen erneuerbare Energien vorbildlich nutzen, auch bei der
grundlegenden Sanierung öffentlicher Gebäude. Diese gilt auch für Gebäude,
die die öffentliche Hand seit dem 1. Mai 2011 anmietet. In diesem Fall muss
der Mietvertrag auch die Vorbildfunktion berücksichtigen.
Die Berliner
Rechtsanwältin Margarete von Oppen und Herrn Prof. Dr. Stefan Klinski haben
die mietvertragliche Umsetzung der Vorbildfunktion im Auftrag des
Bundesumweltministeriums untersucht und aufbereitet. Sie beschreiben, wie
die Vorbildfunktion in den Mietverträgen berücksichtigt werden kann, und
helfen mit konkreten Musterformulierungen für die öffentliche Hand,
insbesondere für die betroffenen Kommunen.
Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
www.erneuerbare-energien.de | Mietrechtliche Umsetzung
der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
EEWärmegesetz
und EnEV in der Praxis
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