Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt bis 2020 die
Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz
von erneuerbaren Energien für Heizung, Warmwasser und
Klimatisierung zu erhöhen. Damit will sie die Umwelt
entlasten, denn Gebäude verbrauchen 40 Prozent der gesamten
Energie in den EU-Ländern. Die Gemeinschaft soll auch
unabhängig von Energieimporten werden und verstärkt
erneuerbare Energiequellen in Gebäuden nutzen. Nicht zuletzt
sollen diese Maßnahmen auch dazu beitragen, die
Energieversorgung in der Gemeinschaft zu sichern und die
technologische Entwicklung zu fördern.
Warum hat die EU die Gebäuderichtlinie neu gefasst? Warum
sollen die Mitgliedsstaaten diese Richtlinie befolgen? Was
bewirken energieeffizientere Gebäude und Energieausweise
Bestand? Diese und weitere Fragen beantwortet die
EU-Richtlinie in der ausführlichen Begründung, welche dem
Richtlinientext vorangeht. Zum Vergleich: Die EU-Richtlinie
2003 führte lediglich 23 Gründe eingangs auf. Dass die
Richtlinie neu gefasst wurde kann man nur begrüßen, denn nur
eingepflegten Änderungen sind schwer nachvollziehbar, wie
wir es bei der Verkündung der EnEV 2009 – als
Änderungsverordnung der EnEV 2007 – erleben konnten.
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie betrifft nicht den
einzelnen Eigentümer oder Bauherrn direkt. Die Richtlinie
verpflichtet die Regierungen der EU-Mitgliedstaten die
Energieeffizienz im Baubereich zu erhöhen, indem sie
entsprechende Verordnungen, Gesetze und Vorschriften
erlassen. In Deutschland regeln zurzeit folgende bundesweite
Vorschriften die Energieeffizienz im Baubereich:
• EnEG 2009 – Energieeinsparungsgesetz
• EnEV 2009 – Energieeinsparverordnung
• EEWärmeG 2009 – Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Wer im Altbau sitzt …
Europäische
Gebäuderichtlinie 2010
Energieeffizientere Gebäude
Energieausweis im
Baubestand
Fachliche Fragezeichen
bleiben
Fazit:
Chancen für Sanierer und Fachleute
Quellenhinweise
|