Energieausweis und EnEV 2007

. Auf dem Weg zu sauberen Energien für Europa

www.enev-online.de

   Home + Aktuell
   GEG 2020 23  24
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Archiv Regeln
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

EPBD: Novelle der EU-Gebäuderichtlinie
Home | > EPBD | > EPBD 2023 | > Entwurf 14.03.2023 | > Artikel 15a

Entwurf nach Abstimmung im Europäischen Parlament
Zentrale Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: artjazz - Fotolia.com


(1) Die Mitgliedstaaten sorgen für die Einrichtung von Fazilitäten für technische Hilfe, auch durch integrative zentrale Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden, deren vollumfängliche Dienstleistungen sich an alle an Gebäuderenovierungen beteiligten Akteure richten, darunter Hauseigentümer und Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsakteure, einschließlich Kleinstunternehmen und KMU. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Fazilitäten für technische Hilfe in ihrem gesamten Hoheitsgebiet entsprechend der Bevölkerungsverteilung gleichermaßen zur Verfügung stehen, indem sie mindestens eine Anlaufstelle pro Region und in jedem Fall pro 45 000 Einwohner einrichten.

Die Kommission arbeitet mit der Europäischen Investitionsbank, den Mitgliedstaaten und den Regionen zusammen, um das Funktionieren und die Kontinuität der Finanzierung von zentralen Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden bis mindestens 31. Dezember 2029 zu erleichtern.

(2) Die Mitgliedstaaten arbeiten mit den zuständigen regionalen und lokalen Behörden sowie mit privaten Akteuren zusammen, um zentrale Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einzurichten. Die Mitgliedstaaten können die gemäß Artikel 21 Absatz 2a der Richtlinie (EU) …/… [Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie] eingerichteten zentralen Anlaufstellen als zentrale Anlaufstellen im Sinne dieses Artikels bezeichnen.

Bei den zentralen Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden handelt es sich um unabhängige öffentliche Einrichtungen, die sektorübergreifend und interdisziplinär arbeiten und ihre Dienstleistungen für die Nutzer kostenlos anbieten. Sie bieten unterschiedlichen Zielgruppen maßgeschneiderte Beratung zur Energieeffizienz in Gebäuden und können integrierte Programme zur Stadtteilsanierung begleiten. Zentrale Anlaufstellen können mit privaten Akteuren zusammenarbeiten, die für die energetische Sanierung relevante Dienstleistungen anbieten und fördern, z. B. Finanzierungslösungen und die Durchführung von energetischen Sanierungen, und die gegebenenfalls potenzielle Projekte, insbesondere kleinere Projekte, mit Marktakteuren in Kontakt bringen.

Um die Einrichtung und die Dienstleistungen von zentralen Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden zu erleichtern, überprüfen die Mitgliedstaaten ihre Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge bei Ausschreibungen für energetische Renovierungen.

Zentrale Anlaufstellen unterstützen lokal entwickelte Projekte durch technische, verwaltungstechnische und finanzielle Beratung und Hilfe, etwa durch

  1. Bereitstellung von Rechtsbeistand, verstärkten Schutz zur Überwindung divergierender Anreize bei privat vermieteten Wohnungen, gestraffte Informationen über technische Unterstützung, maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung und verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere Zuschuss- und Subventionsregelungen, sowie Lösungen für Haushalte, Kleinstunternehmen und KMU sowie öffentliche Einrichtungen;

  2. Zusammenführen potenzieller Projekte, insbesondere kleinerer Projekte, mit Marktakteuren;

  3. Beratung über das Energieverbrauchsverhalten mit dem Ziel, die Verbraucher aktiv einzubeziehen und ihnen Zugang zu erschwinglichen Energieangeboten zu verschaffen;

  4. Bereitstellung von Informationen und Zugang zu Aus- und Weiterbildungsprogrammen, auch für lokale Behörden und Sozialdienste, um technische Hilfe zu leisten, mehr Fachleute für Energieeffizienz zu gewinnen und Fachleute um- und weiterzubilden, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden;

  5. Sammlung und Übermittlung von aggregierten Typologiedaten aus Energieeffizienzprojekten, die von den zentralen Anlaufstellen gefördert werden, an die Kommission, die diese bis zum … [Datum der Umsetzung dieser Richtlinie] und danach alle zwei Jahre in einem Bericht veröffentlicht, um den Wissensaustausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und so Beispiele für bewährte Verfahren in verschiedenen Gebäude-, Wohnungs- und Unternehmenstypologien zu fördern;

  6. Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen, einschließlich Informationen über Anreize für die Regulierung der Umweltqualität in Innenräumen und über die Anbringung der erforderlichen Geräte bei größeren Renovierungen;

  7. Bereitstellung und Entwicklung einer ganzheitlichen Unterstützung für alle Haushalte, mit besonderem Augenmerk auf sozial schwache Haushalte und Menschen, die in Sozialwohnungen leben, sowie auf Menschen mit Gesundheitsproblemen, die mit den am schlechtesten abschneidenden Gebäuden in Verbindung stehen, sowie für zugelassene Unternehmen und Installateure, die Renovierungsdienstleistungen erbringen, angepasst an die verschiedenen Wohnungstypen und den geografischen Geltungsbereich, und Bereitstellung von Unterstützung für die verschiedenen Phasen des Renovierungsprojekts, um insbesondere die Umsetzung der Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 9 zu fördern;

  8. Bereitstellung von Informationen über die Zugänglichkeit, die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien für den Eigenverbrauch, Interessengruppen für erneuerbare Energien und andere Alternativen zum Heizen und Kühlen mit fossilen Brennstoffen in Gebäuden sowie von Informationen über Materialien und Lösungen für Energieeffizienz, Energiespeicherung und Technologien für erneuerbare Energien in Gebäuden;

  9. Unterstützung der Zusammenarbeit mit einschlägigen lokalen Interessenträgern sowie Bürgern bei der Bewertung der Auswirkungen der Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz auf die Erschwinglichkeit und Qualität von Wohnraum.

Die Mitgliedstaaten arbeiten mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammen, um die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen, Energieagenturen und von der Bevölkerung getragenen Initiativen zu fördern und im Rahmen eines integrierten Prozesses zentrale Anlaufstellen zu fördern, zu entwickeln und auszubauen. Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Entwicklung dieser zentralen Anlaufstellen zur Verfügung, um in der gesamten Union einen harmonisierten Ansatz zu schaffen.

zum Anfang der Seite

Begründung der EU-Richtlinie
1. Gegenstand der EU-Richtlinie
2. Begriffe erklärt, bestimmt
3. Nationale Renovierungsplan
3a. Integrierter Quartiersansatz
4. Rechenmethode Energieeffizienz
5. Mindestanforderungen Effizienz
6. Kostenoptimales Niveau berechn.
7. Neue Gebäude
7a. Neues europäisches Bauhaus
8. Bestehende Gebäude
9. Vorgaben Energieeffizienz
9a. Solarenergie in Gebäuden
10. Renovierungspass
11. Gebäudetechnische Systeme
11a. Raumklimaqualität
12. Infrastruktur für Mobilität
13. Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
14. Datenaustausch
15. Finanzielle Anreize
15a Anlaufstellen Energieeff.
16. Ausweise Energieeffizienz
17. Ausstellung Energieausweise
18. Aushang Energieausweise
19. Datenbanken Energieeffizienz

20. Inspektion

21. Berichte über Inspektion
22. Unabhängiges Fachpersonal
23. Zertifizierung Baufachleute
24. Unabhängiges Kontrollsystem
25. Überprüfung
26. Information
27. Konsultation
28 Anpassung Anh. I Fortschritt
29. Befugnisübertragung
30. Ausschussverfahren
32. Umsetzung
33. Aufhebung
34. Inkrafttreten
35. Adressaten

Anhänge
I Gesamtenergieeffizient berechn.

II Vorlage Renovierungspläne
III Nullemissionsgebäude - Anforderungen + Lebenszyklus
IV Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
V Vorlage Energieausweis
VI Kontrollsystem
VII Kostenoptimales Niveau
VIII Aufgehobene Richtl. / Fristen
IX Entsprechungstabelle

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Abonnieren Sie unseren kostenfreien Newsletter. Sie erfahren monatlich welche neuen Informationen Sie in unserem Experten-Portal finden können. Den Newsletter können Sie jederzeit auch problemlos wieder abbestellen.
|
Newsletter kostenfrei abonnieren

zum Anfang der Seite

.

.

 EnEV-online Start

| GEG 2020 / 2023 | EnEV 2014/2016 | EEWärmeG 2011 | Wissen + Praxis | Dienstleister | Service + Dialog |

.



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart