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. EnEG 2013 - Novelle des Energieeinsparungsgesetz in Kraft

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EnEG: Energieeinsparungsgesetz

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EnEG 2013: Energieeinsparungsgesetz gilt seit 13. Juli 2013

EnEG 2013 - Volltext nichtamtliche Neufassung in Html-Format


- 12.07.2013
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EnEG 2013: Energieeinsparungsgesetz gilt seit 13. Juli 2013 - Das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) wurde nun zum vierten Mal seit 1976 geändert. Das EnEG 2013 des Weg für die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie finden in EnEV-online den Volltext des EnEG 2013 als nichtamtliche Neufassung in HTML-Format. Alle Änderungen haben wir in das "alte" EnEG 2009 eingepflegt.
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EnEG 2013: Nichtamtliche Neufassung HTML-Format

- 03.04.2009
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EnEG 2009: Energieeinsparungsgesetz gilt seit 2. April '09
Das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) wurde nun zum dritten Mal seit 1976 geändert. Das EnEG 2009 eröffnete der verschärften Energieeinsparverordnung EnEV 2009 im Winter 2008 den parlamentarischen Weg zur Novellierung. Die beschlossene neue EnEV 2009 bezieht sich im § 27 Ordnungswidrigkeiten - direkt auf die Bußgeldvorschriften des neues EnEG 2009. Sie finden in EnEV-online den
Volltext des EnEG 2009 als nichtamtliche Neufassung in HTML-Format. Alle Änderungen haben wir in das "alte" EnEG 2005 eingepflegt.
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EnEG 2009: Nichtamtliche Neufassung HTML-Format
| EnEG 2009: Änderungsgesetz - nur lesen pdf


- 13.02.2009
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Bundesrat: Drittes Gesetz zur Änderung des EnEG
Die Mitglieder des Bundestages hatten in ihrer Sitzung vom 19. Dez. 2008 die dritten Änderung des Energieeinspargesetzes (EnEG) zugestimmt. Damit ist das Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 19. Sept. 2008 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und u. a. gefordert, dass das EnEG 2009 an das Schornsteinfegergesetz angepasst wird. Die Mitglieder des Bundesrates diskutieren am 13. Februar 2009 in ihrer Plenarsitzung - als 14. Punkt auf ihrer Tagesordnung - auch über das geänderte EnEG 2009. Sie haben beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz keinen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu stellen.
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Bundesrat: EnEG 2009 - Gesetzesbeschluss des Bundestags
| Bundesrat: Erläuterung zum Tagungsordnungspunkt

- 20.12.2008
-
EnEG 2009 kommt: Bundestag ändert das  Energieeinsparungsgesetz. Am Freitag, 19. Dez. 2008 haben die Mitglieder des Deutschen Bundestag in der 197. Plenarsitzung um 14:40 Uhr über das geänderte Energieeinsprungsgesetz - kurz: EnEG 2009 - diskutiert, abgestimmt und verabschiedet.
Dabei haben sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Antwort der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates die Empfehlung des zuständigen Bundestag-Ausschusses angenommen. Die FDP-Fraktion hatte auch Anfang Dezember einen Entschließungsantrag eingereicht. Diesen haben die Bundestags-Mitglieder im Plenum jedoch abgelehnt.
Quelle: Bundestag Aktuell - 20.12.2008 www.bundestag.de
Lesen Sie die Bundestags-Dokumente zum EnEG 2009 (pdf):
->
Bundestag: Protokoll der 197. Sitzung - Seite 21407-21414
-> Bundesregierung: Entwurf zur Änderung des EnEG
->
Bundesregierung: Antwort auf Stellungnahme Bundesrates
->
Bundesrat: Stellungnahme zum Änderungsentwurf EnEG
->
Bundestags-Ausschuss: Beschlussempfehlung zum EnEG
->
FDP-Fraktion: Entschließungsantrag zum EnEG 2009

- 17.12.2008
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Bundestag: Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden - Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch, 17. Dezember 2008 in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die Opposition votierte dagegen.

Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung werden beispielsweise Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen müssen. Auch soll die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine Stilllegung soll aber nur angeordnet werden können, wenn nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in Frage kommen. Zudem soll von privaten Fachbetrieben künftig verlangt werden können, dass durch ihre Arbeiten die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung erfüllt werden. Bei Arbeiten, die der Eigentümer selbst vornehmen kann, etwa die Dämmung von Rohrleitungen, soll es möglich sein, von ihm eine Erklärung darüber verlangen zu können. Ändern will die Regierung darüber hinaus das Schornsteinfegergesetz, sodass auch die Bezirksschornsteinfeger in die Überwachung von Energiesparvorgaben einbezogen werden können. Schließlich ist geplant, die Bußgeldvorschriften zu harmonisieren.

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen hielten das Gesetz für ein geeignetes Instrument, um klimaorientierte Ziele umzusetzen. Da die Kontrolle der Maßnahmen hauptsächlich durch die Schornsteinfeger, durch eine Eigentümererklärung oder durch die ausführenden Fachbetriebe erfolge, würden die Bürokratiekosten auch relativ gering gehalten. Diese Kontrollmöglichkeiten hielten die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich für falsch. Der Staat ziehe sich so aus der Kontrollpflicht zum Nachteil der Mieter zurück, argumentierte die Linksfraktion. In diesem Zusammenhang betonte die Bundesregierung, dass die Kontrolle "Sache der Länder" sei. Die FDP-Fraktion beantragte erfolglos, das Verbot von Nachtstromspeicherheizungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Hier betont die Koalition, dass dieses Verbot erst 2020 in Kraft treten werde. Sie hielten die Übergangsfristen für "ausreichend". Der Gesetzentwurf soll am kommenden Freitag vom Bundestag verabschiedet werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 344, 17.10.2008

- 10.11.2008
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Bundestag: Experten bewerten Änderung des Energieeinsparungsgesetzes unterschiedlich

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Anhörung): Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) (16/10290) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Montagvormittag deutlich. Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dazu sind Nachrüstpflichten geplant, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll per Verordnung die Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme und Heizkessel festgelegt werden. Während unter anderem der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, und der Vorsitzende des Verbandes Privater Bauherren (VPB), Thomas Penningh, den Entwurf begrüßten, kritisierte Professor Joachim Weimann aus Magdeburg die Vorlage als "Bärendienst für den Klimaschutz".

Er habe "keine wesentlichen Kritikpunkte" an dem Gesetzentwurf gefunden sagte Franz-Georg Rips und sprach von einem "gangbaren Weg". "Kleinere Änderungswünsche" äußerte Thomas Penningh vom VPB. So solle die Empfehlungsbefugnis zu Möglichkeiten des energieeffizienteren Wohnens nicht dem Bezirksschornsteinfeger verliehen werden. Für eine solche Befugnis müsse der nötige Sachverstand für einen ganzheitlichen Ansatz vorhanden sein. Die Qualifizierung des Schornsteinfegers reiche dazu nicht aus. Für Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland, sind hingegen die dazu getroffenen Regelungen "sinnvoll". Geißler begrüßte auch die vorgesehene Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicheröfen. Aus Sicht des Magdeburger Professors Weimann dürfe das Verbot von Nachtspeicheröfen nicht isoliert von klimapolitischen Rahmenbedingungen betrachtet werden. Angesichts des Emissionshandels würden die durch das Verbot freiwerdenden CO2-Emmissionsrechte veräußert, so dass an anderer Stelle mehr CO2 emittiert werden könne. Es komme also nicht zu einer echten Einsparung, sondern lediglich zu einer Verlagerung der Emissionen.

Diskutiert auch Fragen des so genannten Wärme-Contractings und des Kürzungsrechts für Mieter bei den Heizkosten, im Falle des Nichtvollzugs der Energiesparverordnung durch den Vermieter, welche nicht Bestandteil des EnEG sind. Das Contracting, bei dem ein Unternehmen Energiesparmaßnahmen in Gebäuden, wie etwa den Einbau moderner energiesparender Heizungen, vornimmt, und Energie zu einem Festpreis liefert, hat aus Sicht von Bernd Eikmeier vom Bremer Energie Institut "erhebliches Potenzial". Angesichts von derzeitigen Rechtsunsicherheiten seien jedoch zu dessen Ausschöpfung neue gesetzliche Regelungen nötig. Auch Martin Hack vom Verband für Wärmelieferung sieht derzeit "mietrechtliche Probleme bei Altverträgen". Dennoch biete das Contracting "Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz bei der Wärmeversorgung". Schließlich optimiere der Contractor aus eigenem Interesse fortlaufend die Energieanlagen, da er dann weniger Energie einkaufen müsse und somit seinen Gewinn vergrößern könne. Als "kontraproduktiv" lehnte Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienverbände ein Kürzungsrecht der Mieter bei Heizkosten ab. Dies sei schlecht für das "Mietklima" und zudem nicht verfassungskonform. Aus Sicht des Mieterbundes hingegen sei eine solche Möglichkeit als "Druckmittel" für den Mieter durchaus sinnvoll.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 307, 10.11.2008


- 07.11.2008
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EnEG 2009: Bundestag-Ausschuss lädt am 10.11.08 nach Berlin ein - Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes - EnEG 2009.
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wird zur Zeit erneut novelliert. Es soll u. a. auch die Grundlagen für die Novelle der verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) schaffen.
Im September hatte der Bundesrat den Entwurf zur novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) "auf Eis gelegt" bis das novellierte Energieeinsparungs-
Gesetz (EnEG 2009) verabschiedet ist. Nun kommt erfreulicherweise wieder Bewegung in die Diskussion.

Aktueller Stand: Die Bundesregierung hatte am 18. Juni 2008 einen Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2009) beschlossen. Als nächstes Gremium hatte der Bundesrat den Entwurf diskutiert und am 19. September 2008 eine Stellungnahme dazu beschlossen. Nun ist wieder der Bundestag gefragt, wie es mit dem EnEG 2009 weitergeht. Am Montag lädt der zuständige Bundestag Ausschuss zu einer öffentlichen Anhörung dazu ein.

Einladung: Der Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages lädt alle Interessierten ein, an der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungs-Gesetzes (16/10290) teilzunehmen.

Als Sachverständige sind Bernd Eikmeier vom Bremer Energie Institut, der Präsident des GdW, Lutz Freitag, und Michael Geißler, der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland, geladen. Daneben werden Martin Hack vom Verband für Wärmelieferungen, der Vorsitzende des Verbandes Privater Bauherren, Thomas Penningh, der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, und Joachim Weimann von der Otto-von-Guericke-Univesität, Magdeburg, an der Veranstaltung teilnehmen.

Wann und wo? Das Hearing findet am Montag, 10. November 2008 statt. Es beginnt um 11:00 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll gegen 14:00 Uhr beendet sein.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 305, www.bundestag.de
|Bundestag: Mitteilung und Liste der Sachverständigen
|
Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung EnEG 2009

- 24.09.2008
- Bundestag: Gesetzliche Ermächtigungen zur Energieeinsparung in Gebäuden schaffen
Die Bundesregierung will die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) vorgelegt. Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung sollen beispielsweise Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht werden können, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine Stilllegung soll aber nur angeordnet werden können, wenn nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in Frage kommen.

Zudem soll von privaten Fachbetrieben künftig verlangt werden können, dass durch ihre Arbeiten die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung erfüllt werden. Bei Arbeiten, die der Eigentümer selbst vornehmen kann, etwa die Dämmung von Rohrleitungen, soll es möglich sein, von ihm eine Erklärung darüber verlangen zu können. Ändern will die Regierung darüber hinaus das Schornsteinfegergesetz, sodass auch die Bezirksschornsteinfeger in die Überwachung von Energiesparvorgaben einbezogen werden können. Schließlich ist auch geplant, die Bußgeldvorschriften zu harmonisieren.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen. Unter anderem zweifelt die Länderkammer an, dass ein Gebäudeeigentümer oder Bauherr fachlich kompetent genug ist, um eine Erklärung abgeben zu können, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Eine solche Erklärung sei überflüssig, weil der Eigentümer bei einer behördlichen Anordnung oder bei einem Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Energiesparvorgaben ohnehin angehört werden müsse. Quelle: www.bundesrat.de
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EnEG - Stand 22.09.2008 Bundestag: Gesetzentwurf
|EnEG - Stand 24.09.2008. Bundesregierung antwortet Bundesrat

- 09.09.2008
- Bundesrats-Ausschüsse empfehlen Änderungen zum EnEG 2009 - Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) befindet sich im Abstimmungsprozess des Bundesrates. Frau Renate Lotzing, Bürobeamtin (Sachbearbeiterin) im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates hat auf unsere telefonische Anfrage berichtet, dass die Diskussion zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zunächst vertagt wurde. Zunächst müsse das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) verabschiedet werden, weil es die Grundlage für die anstehende Änderung der EnEV bildet. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben am 4. September 2008 zum Entwurf des EnEG und der Heizkostenverordnung jeweils eine Empfehlung gefasst.
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EnEG - Stand 18.06.2008 Beschluss der Bundesregierung
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Empfehlung der Bundesrats-Ausschüsse vom 08.09.2008

Der Bundesrat wird in seiner Plenarsitzung am 19. September über die Änderung des Energieeinsparungsgesetz (EnEG - Top 53) und der Heizkostenabrechnungsverordnung (HeizkostenV - Top 103) beraten.
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Bundesrat: Tagesordnung 19.09.2008 der Sitzung des Plenums

- 18.06.2008
Bundestag beschließt das Dritte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG)

- Kurzinfo: Das Energieeinsparungsgesetz - kurz: EnEG - zielt darauf ab, in Gebäuden Energie zu sparen und nur soviel Energie zu verbrauchen, wie jeweils notwendig ist um das Gebäude zweckdienlich zu nutzen - beispielsweise behagliche Innenräume zum Wohnen. Das EnEG ermächtigt die Bundesregierung Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen - beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Das EnEG hatte in seiner ersten Fassung 1976, die 1977 in Kraft trat, insbesondere den Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie die effiziente Anlagentechnik und deren Betrieb im Visier. Das EnEG wurde bereits 1980 per Gesetz geändert und 2001 von D-Mark auf Euro umgestellt. 2005 wurde das EnEG erneut geändert und schaffte die Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude in und der Einführung von Energieausweisen im Bestand.

Die aktuell gültige EnEV 2007 bezieht sich im § 27 "Ordnungswidrigkeiten" direkt auf die Bußgeldvorschriften des EnEG 2005. Zurzeit wird das EnEG erneut geändert im Hinblick auf die Ziele des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung sowie der angestrebten EnEV 2009.


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Überblick amtlichen Dokumente EnEG

- 01.09.2005
- Neufassung des Energieeinsparungsgesetzes - aus Bundesgesetzblatt I Nr. 56 vom 7.9.2005, Seite 2684

- 01.09.2005
- Zweites Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes - aus Bundesgesetzblatt I Nr. 56 vom 7.9.2005, Seite 2682

- 10.11.2001
- Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) - Artikel 32 - Änderung des Energieeinsparungsgesetzes - aus Bundesgesetzblatt I Nr. 58 vom 14.11.2001, Seite 2992

- 20.06.1980
- Erstes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes - aus Bundesgesetzblatt I Nr. 30 vom 25.06.1980, Seite 701

- 22.07.1976
- Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG) - aus Bundesgesetzblatt I Nr. 87 vom 28.07.1976, Seite 1873

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 +  EnEG im Überblick


- EnEG 2013
Energieeinspargesetz wurde durch 4. Gesetz geändert
 (12.07.2013)


- EnEG 2009
Energieeinspargesetz wurde durch 3. Gesetz geändert  (28.03.2009)


-
EnEG 2005
Energieeinsparungs-gesetz wird durch 2. Gesetz geändert

(01.09.2001)


-
EnEG 2001
Energieeinspargesetz wird auf Euro umgestellt

(10.11.2001)


-
EnEG 1980
Energieeinsparungs-gesetz wird durch 1. Gesetz geändert
(20.06.1980, pdf, Leserversion)


-
EnEG 1977
Energieeinspargesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden wird erlassen
(22.07.1976, pdf, Leserversion)


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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart