Energieausweis und EnEV 2007

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EU-Richtlinie: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Home | EPBD | > EPBD 2010

Energieeffiziente Gebäude sparen Geld


- 13.11.2008
- Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Gebäude sind ein zentrales Element des Wohlstands der Europäischen Union. Sie sind für die Erreichung der Energieeinsparziele der EU und die Bekämpfung der Klimaänderung ebenso von Bedeutung wie für den Beitrag, den sie zur Energieversorgungssicherheit leisten können. In Gebäuden liegt ein enormes, noch unverwirklichtes Einsparpotenzial. Mit der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) wird dieses Potenzial aktiviert und es werden Impulse für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, häufig in KMU, in ganz Europa gegeben. Gebäude mit höherer Energieeffizienz bieten bessere Wohnbedingungen und sparen allen Bürgern Geld. Es wird geschätzt, dass die neugefasste Richtlinie im Jahr 2020 Energieeinsparungen von 60 bis 80 Millionen Tonnen Rohöleinheiten bewirkt, was einer Verringerung des EU-Energieverbrauchs um 5 bis 6 Prozent entspricht.

Beim Energieverbrauch von Gebäuden gibt es riesige Unterschiede: Neue Gebäude brauchen zum Teil weniger als 3 bis 5 Liter Heizöl (oder äquivalente Brennstoffe) je Quadratmeter im Jahr, während sich der Durchschnitt für den vorhandenen Gebäudebestand auf rund 25 Liter je Quadratmeter beläuft, für manche Gebäude sogar bis zu 60 Liter. Verfügbare Bauprodukte und Einbautechniken können die Energieleistung eines Gebäudes drastisch verbessern, somit dessen Energieverbrauch senken und sich netto auszahlen: Die jährlich erzielten Einsparungen bei den Energiekosten übersteigen die jährlichen Kapitalkosten für die Investitionen. Die Energieeffizienz von Gebäuden lässt sich am besten zu dem Zeitpunkt steigern, wenn sie gebaut oder sowieso renoviert werden.

Die 2002 verabschiedete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist ein Schlüsselelement bei der Verbesserung der Energieleistung von Gebäuden. Einige Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren vielversprechende Fortschritte gemacht, bei der Mehrzahl ist das enorme Steigerungspotenzial aber noch immer ungenutzt. Die Kommission sieht daher weiteren Spielraum für die Stärkung der Wirksamkeit und der Auswirkungen der Richtlinie.
Die neugefasste Richtlinie unterstützt die Bürger bei der Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Häuser und die Bauindustrie bei der Erstellung höherwertiger Gebäude. Die erwarteten gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind ebenfalls erheblich: 2020 werden in der EU 5 bis 6 Prozent weniger Energie verbraucht (was dem derzeitigen Gesamtverbrauch von Belgien und Rumänien entspricht) und in der gesamten EU dann rund 5 Prozent weniger CO2–Emissionen verursacht..

Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird aus dem Energieeffizienzausweis ein echtes, aktives Energie-Label für Häuser. Beispielsweise muss der Ausweis in alle Verkaufs- und Vermietungsanzeigen aufgenommen werden. Außerdem muss der Ausweis mit seinen Empfehlungen zur Energieeinsparung Teil der Kauf- und Mietunterlagen sein. Die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen wird den Verbrauchern ebenfalls Hinweise geben, wie diese Anlagen effektiver genutzt oder ihr Betrieb verbessert werden kann, oder wann sie sogar ganz ersetzt werden sollten. Die Mitgliedstaaten haben die Qualität der Ausweise und Inspektionen zu gewährleisten.

Die konkreten Energieleistungsanforderungen ergeben sich aus den nationalen oder regionalen Bauvorschriften. Hier sollten ehrgeizigere Ziele verfolgt werden. Zu diesem Zweck wird ein System von Leistungsvergleichen („Benchmarks“) eingeführt.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird ausgeweitet, so dass beispielsweise alle Altbauten bei einer größeren Renovierung ein bestimmtes Effizienzniveau erfüllen sollten und nicht nur diejenigen über 1000 Quadratmeter Fläche wie in der derzeitigen Richtlinie.

Die Mitgliedstaaten werden Pläne zur Steigerung der Zahl von Null- oder Niedrigenergiehäusern und solchen ohne oder mit geringen CO2-Emissionen, wie Passivhäusern, ausarbeiten. Der öffentliche Sektor sollte bei Investitionen in solche Gebäude mit gutem Beispiel vorangehen.

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie weiterhin zur Seite stehen, unter anderem mit dem Informationsdienst „Buildings Platform“. 2009 wird die Kommission eine größere Initiative starten, um ein größeres Bewusstsein für Einsparmöglichkeiten bei allen Beteiligten, von Behörden über die Bauindustrie bis zu den Bürgern, zu wecken. Zur Überwindung von Investitionshindernissen werden neue Finanzierungsregelungen eingeführt.

Quelle: Presseinfo der EU-Kommission vom 13.11.2008
|
Entwurf Neufassung EU-Richtlinie für Gebäude (pdf, Englisch)
|
EU-Richtlinie für Gebäude vom 16.12.2002

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