.
24.10.2008
Alternativen: Mit welche
Ersatzmaßnahmen
können Bauherren das Wärmegesetz
auch erfüllen?
Das Wärmegesetz
eröffnet Bauherren auch die Möglichkeit,
mit gewissen Ersatzmaßnahmen auch die Anforderungen zu
erfüllen.
-
Wärmeschutz der Gebäudehülle steigern
Das Gebäude
unterschreitet die Anforderungen der jeweils geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 15 Prozent (%), d.h. den
jeweiligen Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf und die
Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle. Als Nachweis gilt ein
Energieausweis nach EnEV - ausgestellt auf der Grundlage des berechnetes
Energiebedarfs des Gebäudes.
-
Wärme aus
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Der
Wärmebedarf wird mindestens zur Hälfte über Abwärme oder über
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gedeckt.
-
Wärme aus
speziellen Wärmenetzen
Das Gebäude
erhält die Wärme unmittelbar aus einem Netz der Nah- oder
Fernwärmeversorgung, das mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.
Wärmegesetz 2009
Übersicht: Fragen und Links zu den Antworten
Senden Sie uns Ihre Fragen
zum Wärmegesetz!
In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz
werden wir
auch die Antworten auf die häufigsten
Fragen veröffentlichen. Danke für
Ihre Kooperation!
|
|
|