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. Wärmegesetz 2009: anerkannte alternative Energiesparmaßnahmen

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Wärmegesetz 2009: FAQ

Home | Wärmegesetz 2009 | Fragen: Übersicht | > Alternative Maßnahmen

Welche alternative Energiesparmaßnahmen gibt es?
In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz 2009 werden wir auch
die Antworten auf häufige Fragen einbinden. ->
Senden Sie uns Ihre Fragen!

.
-> Kostenfrei: Broschüre mit Kurzinfo "Wärmegesetz 2009"
   
(Volltext in Pdf-Format, 92 Seiten, ca. 1,2 MB)

- 24.10.2008
-
Alternativen: Mit welche Ersatzmaßnahmen
können Bauherren das Wärmegesetz auch erfüllen?
Das Wärmegesetz eröffnet Bauherren auch die Möglichkeit, mit gewissen Ersatzmaßnahmen auch die Anforderungen zu erfüllen.

  • Wärmeschutz der Gebäudehülle steigern
    Das Gebäude unterschreitet die Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 15 Prozent (%), d.h. den jeweiligen Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf und die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle. Als Nachweis gilt ein Energieausweis nach EnEV - ausgestellt auf der Grundlage des berechnetes Energiebedarfs des Gebäudes.

  • Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
    Der Wärmebedarf wird mindestens zur Hälfte über Abwärme oder über Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gedeckt.

  • Wärme aus speziellen Wärmenetzen
    Das Gebäude erhält die Wärme unmittelbar aus einem Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung, das mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.

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Wärmegesetz 2009
Übersicht: Fragen und Links zu den Antworten

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In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz
    werden wir auch die Antworten auf die häufigsten
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Wichtige Hinweise:
Die hier veröffentlichten Informationen zum Wärmegesetz und die Antworten auf die Leser-Fragen hat die Autorin Melita Tuschinski nach bestem Wissen verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
Es gelten unsere AGB.

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart