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. Wärmegesetz 2009: Gilt es auch bei der Altbau-Modernisierung?

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Wärmegesetz 2009: FAQ

Home | Wärmegesetz 2009 | Fragen: Übersicht | > Baubestand

Altbau sanieren: Gilt das Wärmegesetz auch im Bestand?
In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz 2009 werden wir auch
die Antworten auf häufige Fragen einbinden. ->
Senden Sie uns Ihre Fragen!

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-> Kostenfrei: Broschüre mit Kurzinfo "Wärmegesetz 2009"
   
(Volltext in Pdf-Format, 92 Seiten, ca. 1,2 MB)

- 24.10.2008
- Baubestand: Welche Anforderungen müssen wir bei
Sanierungen laut Wärmegesetz 2009 beachten?
Das Wärmegesetz 2009 betrifft NUR NEUE Bauvorhaben - d.h. "zu errichtende Gebäude". Im Bestand eröffnet das Wärmegesetz den Bundesländern die Möglichkeit ihre eigenen Regelungen einzuführen, wie in Baden-Württemberg seit 2008 bereits Praxis ist. Bei sehr umfangreichen Anbauten im Bestand fordert jedoch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ggf. auch, dass der Neubau-Standard eingehalten wird. Dieser Frage werden wir in einer der nächsten Antworten nachgehen.

Für den Baubestand ermöglicht das Wärmegesetz den Bundesländern eigene landesweite Regelungen einzuführen. Wörtlich heißt es dazu im Wärmegesetz § 3 (Nutzungspflicht), Absatz 2: "Die Länder können eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei bereits errichteten Gebäuden festlegen. Als bereits errichtet gelten auch die Gebäude nach § 19 Abs. 1 und 2."

Der letzte Satz bezieht sich auf all diejenigen neuen Bauvorhaben, die nicht unter das Wärmegesetz 2009 fallen, weil der Bauherr bis 31. Dezember 2008:
- den Bauantrag gestellt hat, oder
- die Bauanzeige erstattet hat, oder
- die Behörde über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt hat, oder
- die Bauausführung begonnen hat.
Es sind also diejenigen neuen Gebäude, die zwar im Jahr 2009 gebaut werden, jedoch nicht unter das Wärmegesetz 2009 fallen.

- In Baden-Württemberg ist seit diesem Jahr bereits das neue Landes-Wärmegesetz in Kraft. Bauherren, die ein neuen Wohnhaus oder eine neues Wohngebäude bauen, müssen teilweise Erneuerbare Energien für die Heizung und das Warmwasser im Gebäude nutzen. Eigentümer von Bestandsgebäuden in Baden-Württemberg, die ab dem Jahr 2010 ihre Heizungsanlage erneuern, müssen nach dem Landes-Wärmegesetz ein Zehntel der Wärme mit erneuerbaren Energien decken. So sieht die Regelung in Baden-Württemberg aus. Das "Musterländle" war Vorreiter in Sachen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und es ist zu erwarten, dass andere Bundesländer auch eigene Regelungen einführen.

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Wärmegesetz 2009
Übersicht: Fragen und Links zu den Antworten

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Wichtige Hinweise:
Die hier veröffentlichten Informationen zum Wärmegesetz und die Antworten auf die Leser-Fragen hat die Autorin Melita Tuschinski nach bestem Wissen verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart