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. Wärmegesetz 2009: Pflichten zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

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Wärmegesetz 2009: FAQ

Home | Wärmegesetz 2009 | Fragen: Übersicht | > Die Betroffenen

Wen betriff das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz?
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24.10.2008
- Betroffene: Wer muss das Wärmegesetzes beachten?
Bauherren, die ein neues Bauvorhaben planen müssen ggf. die Anforderungen des Wärmegesetzes 2009 erfüllen. Das Wärmegesetz gilt bundesweit für alle neuen Bauvorhaben, die nicht von dem Wärmegesetz ausgenommen sind. (Ausnahmen zum Wärmegesetz)

Für folgende Bauvorhaben gilt das Wärmegesetz 2009:

  • Mit Baugenehmigung:
    Wer ab dem 1. Januar 2009 einen Bauantrag einreicht, oder eine Bauanzeige erstattet, muss ggf. die Anforderungen des Wärmegesetzes 2009 erfüllen.

  • Ohne Baugenehmigung:
    Auch wer ein genehmigungsfreies Bauvorhaben der zuständigen Behörde ab 1. Januar 2009 zur Kenntnis bringt, muss ggf. das neue Wärmegesetz beachten.

  • Weder Baugenehmigung noch Bauanzeige:
    Wer ein neues  Bauvorhaben beginnt, für das er weder eine Baugenehmigung benötigt, noch eine Bauanzeige erstatten muss und die Behörde auch nicht davon in Kenntnis setzen muss, für den gilt der Termin wann er mit der Bauausführung begonnen hat. Hat er am 1. Januar 2009 oder später mit der Bauausführung begonnen, muss er ggf. auch das bundesweite neue Wärmegesetz berücksichtigen.

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Wärmegesetz 2009
Übersicht: Fragen und Links zu den Antworten

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Wichtige Hinweise:
Die hier veröffentlichten Informationen zum Wärmegesetz und die Antworten auf die Leser-Fragen hat die Autorin Melita Tuschinski nach bestem Wissen verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart