Das Europäische Parlament
hat ein Gesetzespaket zur Energieeffizienz verabschiedet. Dabei
handelt es sich zum einen um eine Richtlinie zur Energieeffizienz
von Häusern, die vorschreibt, dass alle Gebäude, die ab Ende 2020
errichtet werden, hohen Energiesparvorgaben entsprechen müssen. Zum
anderen um eine Richtlinie zu neuen Energielabels für
Haushaltsgeräte und andere Produkte. Kennzeichnungen von
Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen erhalten
künftig mehr Informationen zum Energieverbrauch.
Das
Parlament hat am 19. Mai 2010 einem neuen Design der
EU-Energieeffizienzlabel mit zusätzlichen "Plus" -Klassen zu dem
bereits bestehenden Farbschema zugestimmt. Darüber hinaus muss bei
jeder Werbung, die den Energieverbrauch eines bestimmten
Haushaltsgerätemodells angibt, die Energieklasse des Produktes
deutlich erkennbar sein.
Das bereits vorhandene Energielabel hilft Verbrauchern bereits, die
laufenden Kosten beim Kauf eines neuen Haushaltsgerätes
einzuschätzen. Dazu zählen u. a. Kühl- und Tiefkühlschränke,
Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Herde und Klimaanlagen.
Hersteller sind verpflichtet, den jährlichen Energieverbrauch,
unabhängig davon, ob das Produkt gute (dunkelgrüne "A" Klasse) oder
schlechte (rote "G" Klasse) Leistungen erzielt hat, anzugeben. Je
nach Art des Produktes, zeigt das Label also auch den
Wasserverbrauch, den Geräuschpegel order die Heizleistung an.
Sieben Klassen, sieben Farben - Neue Bestnoten
Unter der neuen Gesetzgebung ermöglicht die Kennzeichnung der
Energieeffizienz bis zu drei neue Energieklassen, die den
technologischen Fortschritt wiedergeben, aber die Gesamtanzahl der
Energieklassen auf sieben beschränkt. Die bisherige Palette reicht
von "A" bis "G" und könnte künftig wie folgt aussehen:
-
Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits
existierende verbraucht, mit "A+" klassifiziert wird, gilt für das
am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "F",
-
Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits
existierende verbraucht, mit "A++" klassifiziert wird, gilt für das
am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "E",
-
Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits
existierende verbraucht, mit "A+++" klassifiziert wird, gilt für das
am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "D".
Die Kennzeichnungsfarbpalette, von Dunkelgrün für die
Energieeffizientesten Produkte bis Rot für die am wenigsten
Energieeffizienten Produkte, wird entsprechend angepasst, so dass
die höchste Energieeffizienzklasse weiterhin Dunkelgrün sein und die
am wenigsten Energieeffiziente Rot sein wird.
Die Energieklassen und speziellen Produkte, die gekennzeichnet sein
müssen, werden von einer Arbeitsgruppe der Kommission bestimmt.
Werbung für Haushaltsgeräte muss auf die Energieeffizienz hinweisen
Bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch oder Preis eines
bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, muss die Energieklasse des
Produktes deutlich erkennbar sein. Werbung mit zusätzlichen
Informationen soll dem Verbraucher helfen, die Wahl auf Produkte zu
lenken, die bei ihrem Gebrauch am wenigsten Energie und die
Energiekosten auf lange Sicht reduzieren.
Die gleichen Bestimmungen gelten in sämtlichen technischen
Werbeschriften, wie beispielsweise in technischen Handbüchern oder
in Broschüren der Hersteller, die entweder gedruckt vorliegen oder
online verfügbar sind, zur Verfügung gestellt.
Energielabel für Fensterrahmen und andere energiesparende Produkte
Künftig muss die Kennzeichnung auch zu energieverbrauchenden
Produkten hinzugefügt werden, die für kommerzielle und industrielle
Zwecke genutzt werden. Dazu zählen u. a. Kühlräume, Schaukästen,
Industriekochgeräten, Verkaufsautomaten und Industriemotoren.
Die Energiekennzeichnungspflicht gilt außerdem für energiebezogene
Produkte, einschließlich Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen
aber einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf
Energieeinsparungen haben, wie beispielsweise Fensterverglasung and
Rahmen oder Außentüren.
Sobald die neuen Regeln im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, haben
die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, sie in nationales Recht
umzusetzen.
Der Bericht des Parlaments ist von der Abgeordneten Anni PODIMATA
(S&D, Griechenland) verfasst worden.
Nach 2020 soll Energieverbrauch neuer Häuser gegen Null gehen
Bereits am 18. Mai 2010 hat das EP die neue Richtlinie zur
Energieeffizienz von Häusern verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten
müssen ihre Bauvorschriften anpassen, damit alle Gebäude, die ab
Ende 2020 errichtet werden, den hohen Energiesparvorgaben
entsprechen. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar,
an die neuen Vorgaben angepasst werden. Für den Verbraucher bedeutet
die neue Richtlinie niedrigere Energiekosten.
Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Union. Sie
stellen damit Europas größte Emissionsquelle dar. Die Verbesserung
ihrer Gesamtenergieeffizienz würde folglich helfen, das geforderte
CO2 Emissionsziel zu erreichen. Auch soll dadurch ein Beitrag
geleistet werden, das EU-Klimaziel von 20% Energieeinsparung in zehn
Jahren zu erreichen.
Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
sowohl von neuen, als auch bestehenden Gebäuden. Die
Mitgliedsstaaten sind aufgefordert diese Vorgaben kostenoptimal zu
erreichen.
Höhere Standards für neue Gebäude
Alle Gebäude, die nach Ende 2020 errichtet werden, müssen hohe
Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit
erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll
dies bereits ab 2018 gelten. Die Neuerungen sollen teilweise aus dem
EU-Haushalt finanziert werden.
Anpassung von bereits bestehenden Gebäuden
Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen
gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies
technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden
angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente
Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und
Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z. B.
Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und
Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.
Der Bericht des Parlaments wurde von der Abgeordneten Silvia-Adriana
TICĂU (S&D, Rumänien) verfasst.
Quelle: 19.05.2010 Presseinformation des Europäischen Parlaments
Weitere Informationen:
|
Artikel: Ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten
|
EU-Richtlinie EPBD 2010 - Volltext
HTML-Format
|
Standpunkt EU-Amtsblatt (Seite 32 - 58)
(pdf)
|
Artikel:
Null-Energie-Neubau
fest im Blick
(pdf)
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