13.11.2008
Neufassung der
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Gebäude
sind ein zentrales Element des Wohlstands der Europäischen Union.
Sie sind für die Erreichung der Energieeinsparziele der EU und die
Bekämpfung der Klimaänderung ebenso von Bedeutung wie für den
Beitrag, den sie zur Energieversorgungssicherheit leisten können. In
Gebäuden liegt ein enormes, noch unverwirklichtes Einsparpotenzial.
Mit der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden (2002/91/EG)
wird dieses Potenzial aktiviert und es werden Impulse für
nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, häufig in KMU, in ganz
Europa gegeben. Gebäude mit höherer Energieeffizienz bieten bessere
Wohnbedingungen und sparen allen Bürgern Geld. Es wird geschätzt,
dass die neugefasste Richtlinie im Jahr 2020 Energieeinsparungen von
60 bis 80 Millionen Tonnen Rohöleinheiten bewirkt, was einer
Verringerung des EU-Energieverbrauchs um 5 bis 6 Prozent entspricht.
Beim
Energieverbrauch von Gebäuden gibt es riesige Unterschiede: Neue
Gebäude brauchen zum Teil weniger als 3 bis 5 Liter Heizöl (oder
äquivalente Brennstoffe) je Quadratmeter im Jahr, während sich der
Durchschnitt für den vorhandenen Gebäudebestand auf rund 25 Liter je
Quadratmeter beläuft, für manche Gebäude sogar bis zu 60 Liter.
Verfügbare Bauprodukte und Einbautechniken können die
Energieleistung eines Gebäudes drastisch verbessern, somit dessen
Energieverbrauch senken und sich netto auszahlen: Die jährlich
erzielten Einsparungen bei den Energiekosten übersteigen die
jährlichen Kapitalkosten für die Investitionen. Die Energieeffizienz
von Gebäuden lässt sich am besten zu dem Zeitpunkt steigern, wenn
sie gebaut oder sowieso renoviert werden.
Die 2002
verabschiedete
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist ein
Schlüsselelement bei der Verbesserung der Energieleistung von
Gebäuden. Einige Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren
vielversprechende Fortschritte gemacht, bei der Mehrzahl ist das
enorme Steigerungspotenzial aber noch immer ungenutzt. Die
Kommission sieht daher weiteren Spielraum für die Stärkung der
Wirksamkeit und der Auswirkungen der Richtlinie.
Die neugefasste Richtlinie unterstützt die Bürger bei der
Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Häuser und die Bauindustrie
bei der Erstellung höherwertiger Gebäude. Die erwarteten
gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind ebenfalls erheblich: 2020
werden in der EU 5 bis 6 Prozent weniger Energie verbraucht (was dem
derzeitigen Gesamtverbrauch von Belgien und Rumänien entspricht) und
in der gesamten EU dann rund 5 Prozent weniger CO2–Emissionen
verursacht..
Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird aus dem
Energieeffizienzausweis ein echtes, aktives Energie-Label für
Häuser. Beispielsweise muss der Ausweis in alle Verkaufs- und
Vermietungsanzeigen aufgenommen werden. Außerdem muss der Ausweis
mit seinen Empfehlungen zur Energieeinsparung Teil der Kauf- und
Mietunterlagen sein. Die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
wird den Verbrauchern ebenfalls Hinweise geben, wie diese Anlagen
effektiver genutzt oder ihr Betrieb verbessert werden kann, oder
wann sie sogar ganz ersetzt werden sollten. Die Mitgliedstaaten
haben die Qualität der Ausweise und Inspektionen zu gewährleisten.
Die
konkreten Energieleistungsanforderungen ergeben sich aus den
nationalen oder regionalen Bauvorschriften. Hier sollten
ehrgeizigere Ziele verfolgt werden. Zu diesem Zweck wird ein System
von Leistungsvergleichen („Benchmarks“) eingeführt.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird ausgeweitet, so dass
beispielsweise alle Altbauten bei einer größeren Renovierung ein
bestimmtes Effizienzniveau erfüllen sollten und nicht nur diejenigen
über 1000 Quadratmeter Fläche wie in der derzeitigen Richtlinie.
Die
Mitgliedstaaten werden Pläne zur Steigerung der Zahl von Null- oder
Niedrigenergiehäusern und solchen ohne oder mit geringen CO2-Emissionen,
wie Passivhäusern, ausarbeiten. Der öffentliche Sektor sollte bei
Investitionen in solche Gebäude mit gutem Beispiel vorangehen.
Die
Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser
Richtlinie weiterhin zur Seite stehen, unter anderem mit dem
Informationsdienst „Buildings
Platform“. 2009 wird die Kommission eine größere Initiative
starten, um ein größeres Bewusstsein für Einsparmöglichkeiten bei
allen Beteiligten, von Behörden über die Bauindustrie bis zu den
Bürgern, zu wecken. Zur Überwindung von Investitionshindernissen
werden neue Finanzierungsregelungen eingeführt.
Quelle:
Presseinfo der EU-Kommission vom 13.11.2008
|Entwurf
Neufassung EU-Richtlinie für Gebäude (pdf, Englisch)
|EU-Richtlinie
für Gebäude vom 16.12.2002
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