Die neuen Vorschriften
zielen darauf ab, Gebäude „intelligenter“ und energieeffizienter zu
machen. Sie ermöglichen so finanzielle Einsparungen und tragen zur
Schaffung neuer Arbeitsplätze im Renovierungs- und Bausektor bei.
Das Europäische Parlament hat heute,
am 17. April 2018, der überarbeiteten Richtlinie zur
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden endgültig zugestimmt. Die
heutige Abstimmung markiert den Abschluss der Verhandlungen zum
ersten von acht Legislativvorschlägen, die die Europäische
Kommission im Rahmen des Pakets
Saubere Energie für alle Europäer am 30. November 2016 vorgelegt
hat. Das Paket trägt wesentlich dazu bei, "eine
krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten
Klimaschutzstrategie" aufzubauen und somit eine der Prioritäten
der Kommission Juncker umzusetzen.
Die heute vereinbarten Änderungen
ermöglichen es, das enorme Potenzial für Energieeinsparungen im
Gebäudesektor – dem energieintensivsten Bereich in Europa – zu
erschließen. Sie zielen unter anderem darauf ab, bestehende Gebäude
schneller mit energieeffizienten Anlagen nachzurüsten und die
Energieeffizienz neuer Gebäude durch den Einbau „intelligenter“
Systeme zu verbessern.
Gebäuderenovierung und Nachrüstung mit intelligenteren Systemen
|
Zur umweltfreundlichen Energieversorgung in Europa |
Neuerungen
auf einen Blick |
Nächste Schritte
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Hintergrundinfo |
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Bild 1:
Maroš Šefčovič, für die Energieunion zuständige Vizepräsident der
Europäischen Kommission.
© Foto: European Union, 2018 / Quelle: EC - Audiovisual Service /
Photo: Mauro Bottaro
Der für die Energieunion zuständige
Vizepräsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič,
erklärte dazu: "Durch Gebäuderenovierung und die Nachrüstung mit
intelligenteren Systemen schlagen wir mehrere Fliegen mit einer
Klappe: Wir senken unsere Energiekosten, verbessern den Gesundheits-
und Umweltschutz und verringern die Emissionen in der EU, für die
der Gebäudesektor immerhin zu mehr als einem Drittel verantwortlich
ist. Und da die Grenzen zwischen den einzelnen Sektoren aufgrund des
technischen Fortschritts mehr und mehr verschwinden, binden wir den
Gebäudesektor auch stärker in die Infrastruktur für die
Elektromobilität ein. Zudem unterstützen wir die Stabilität des
Stromnetzes. Somit haben wir heute einen weiteren Grundstein der
Energieunion gelegt, auf dem wir weiter aufbauen können."
Bild 2:
Der für Klimaschutz und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias
Cañete.
© Foto: European Union, 2014 / Quelle: EC - Audiovisual Service /
Photo: Etienne Ansotte
Miguel Arias Cañete,
EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, ergänzte: "Diese erste
endgültige Einigung auf einen Bestandteil des Pakets ‚Saubere
Energie für alle Europäer‘ zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg
sind und das Versprechen einlösen, das wir bei unserer
Arbeitsaufnahme abgegeben haben. Vorschriften wie der heute
vereinbarte Vorschlag ermöglichen es uns, unsere ambitionierten
Ziele für eine umweltfreundliche Energieversorgung in Europa und die
Umsetzung des Pariser Übereinkommens zu realisieren. Die neue
Gebäuderichtlinie trägt dazu bei, vor Ort neue Arbeitsplätze zu
schaffen, unsere Energiekosten zu senken und unsere Lebensqualität
zu erhöhen. Außerdem ermöglicht sie es, Energiearmut zu bekämpfen,
da die Energiekosten älterer Gebäude durch Renovierung sinken. Ich
hoffe, dass das Europäische Parlament und der Rat nun auch die
übrigen Vorschläge im Rahmen des Pakets ‚Saubere Energie für alle
Europäer‘ ambitioniert verabschieden."
-
ein
klarer Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und
-freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden
nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen
von Gebäuden;
-
Förderung der Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“
Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb
sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und
Steuerungssystemen;
-
Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für
Elektromobilität in allen Gebäuden (wenngleich in geringerem
Umfang als im Vorschlag der Kommission vorgesehen);
-
Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit
eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische
Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers
anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz
optimieren;
-
Integration und erhebliche Stärkung langfristiger Strategien für
die Renovierung von Gebäuden;
-
Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen;
-
Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der
Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.
Nach der Zustimmung des Europäischen
Parlaments zur überarbeiteten Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss der Ministerrat seine
Zustimmung in den kommenden Wochen noch formal bestätigen. Kurz
danach wird der Text dann im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. 20 Tage später tritt die Richtlinie dann in
Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die
neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) trägt zur Verwirklichung
des Ziels der Kommission Juncker bei, „eine krisenfeste Energieunion
mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ aufzubauen.
Nach Ansicht der Kommission sollte die EU beim Übergang zu einem
umweltfreundlichen Energiesystem eine Vorreiterrolle übernehmen. Aus
diesem Grund hat sich die EU verpflichtet, die CO2-Emissionen
bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig wird
angestrebt, die EU-Wirtschaft zu modernisieren und Beschäftigung und
Wachstum für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
Die drei Hauptziele der Kommission bestehen dabei darin, die
Energieeffizienz als oberste Priorität zu behandeln, im Bereich der
erneuerbaren Energien eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen und
die Stellung der Verbraucher zu stärken.
Mit 40 Prozent des
Endenergieverbrauchs ist der Gebäudesektor der energieintensivste
Bereich in der EU. Zudem sind 75 Prozent der Gebäude nicht
energieeffizient, und in den einzelnen Mitgliedstaaten werden
jährlich lediglich 0,4-1,2 Prozent des Gebäudebestands renoviert.
Daraus ergeben sich enorme Möglichkeiten für
Energieeffizienzsteigerungen in Europa ebenso wie wirtschaftliche
Chancen. So erwirtschaftet der Bausektor etwa 9 Prozent des BIP der
EU und hat 18 Millionen direkte Beschäftigte. Die Wertsteigerung
durch Bautätigkeiten, die Renovierungsarbeiten und energetische
Nachrüstungen umfassen, beträgt im Vergleich zur Errichtung neuer
Gebäude nahezu das Doppelte, und KMU sind für mehr als 70 Prozent
der Wertschöpfung im EU-Gebäudesektor verantwortlich.
Für Gebäuderenovierungen sind vorab
erhebliche Investitionen erforderlich. Die EPBD ist ein wichtiger
Teil der Bemühungen der Europäischen Kommission, die
Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und Renovierungen zu
fördern. Sie wird ergänzt durch unterstützende Instrumente wie den
überarbeiteten Leitfaden für die Behandlung von
Energieleistungsverträgen, mit dem Investitionen in
Energieeffizienzmaßnahmen für Gebäude erleichtert werden (siehe
IP/17/3268). Zudem ergeben sich Synergien mit der
Initiative „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“.
Im Rahmen des erweiterten Europäischen Fonds für strategische
Investitionen (EFSI 2.0) konzentriert sich die Kommission außerdem
stärker auf nachhaltige Investitionen in allen Sektoren, um zur
Erreichung der EU-Klimaziele beizutragen und die Umstellung auf eine
ressourcenschonende und CO2-arme Kreislaufwirtschaft zu
unterstützen. So sollen mindestens 40 Prozent der EFSI-Projekte im
Rahmen des Finanzierungsfensters "Infrastruktur und Innovation" im
Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris dazu beitragen,
die Zusagen der Kommission in den Bereichen Klimaschutz und saubere
Energieversorgung umzusetzen (siehe
MEMO/17/3224).
Weitere
Informationen:
Energieeffizienz von Gebäuden
Energieunion
Investitionsoffensive für Europa: der Juncker-Plan
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