01.07.2011
Wärmegesetz -
EEWärmeG 2011 plus EnEV in der Praxis: Kostenfreie
Broschüre erläutert das novellierte Wärmegesetz 2011. Aus dem
Inhalt:
- Was ändert sich im Vergleich zum Wärmegesetz 2009?
- Welche Fassung des EEWärmeG gilt für Bauvorhaben?
- Was bedeuten die einzelnen Paragraphen und Absätze?
- Was müssen Fachleute und Eigentümer beachten?
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EEWärmeG 2011 + EnEV - kostenfreie Broschüre
10.06.2011
Wärmegesetz EEWärmeG 2011 oder EEWärmeG 2009? Welche Fassung des Wärmegesetzes gilt
für nichtöffentliche Gebäude?
Das erneuerte Wärmegesetz 2011 gilt seit dem 1. Mai 2011 bundesweit - mit einer
Ausnahme. In Nordrhein-Westfalen gilt der § 10 (Nachweise) noch bis
einschließlich 31. Oktober 2011 in der "alten" Fassung nach dem Wärmegesetz
2009.
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EEWärmeG
2009 oder 2011? Welche Fassung gilt?
10.05.2011
Interview: 12 Fragen und Antworten zum novellierten
Wärmegesetz 2011 - Seit dem 1. Mai 2011 ist die Novelle des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) in Kraft. Worauf sollten
Sie als Berater und Planer besonders achten? Welche Fristen und Termine
sollten Ihre Auftraggeber im Auge behalten?
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EnEV-online Interview mit Jan Fischer (BMU)
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Text des novellierten
Wärmegesetzes 2011
18.03.2011
Bundesrat beschließt Novellierung des EEWärmeG und empfiehlt eine
verbesserte Förderung der erneuerbaren Wärme: Am 18. März
2011 haben sich die Mitglieder des Bundesrates in der 881.
Plenarsitzung sich auch mit dem
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der
Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz
Erneuerbare Energien - EAG EE) befasst. Dieses Gesetz novelliert
u.a. auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das
seit Anfang 2009 gilt. Der Beschluss der Bundesrates umfasst
auch folgenden Text:
"Der Bundesrat bedauert, dass die Förderung der erneuerbaren
Wärmeenergie, insbesondere nach dem Marktanreizprogramm, auch
weiterhin einem "Stop and Go" unterworfen ist. Für das
Marktanreizprogramm ist eine deutliche Erhöhung der
Haushaltsansätze notwendig, damit die notwendige
Planungssicherheit für Investitionen gewährleistet ist. Das
Marktanreizprogramm ist ein unverzichtbares Förderinstrument zum
Ausbau Erneuerbarer Energien bei der Wärmversorgung. Es leistet
auch eine wichtige Unterstützung für kommunale Investitionen in
eine Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, für eine ausreichende
Finanzausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
der KfW zu sorgen und die Mittelausstattung gegenüber den
bisherigen Haushaltsansätzen deutlich aufzustocken. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung, das KfW- CO2-Gebäudesa-nierungsprogramm
zumindest mit dem in 2009 zur Verfügung stehenden Finanzvolumen
fortzuführen. Das Programm soll gezielt auch den Kommunen zugute
kommen, damit sie ihrer Vorbildfunktion nach dem
Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien gerecht werden
können."
Quelle: www.bundesrat.de
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EEWärmeG-Broschüre: Wir halten Sie auf dem Laufenden
25.02.2011
Bundestag stimmt über Nutzung erneuerbarer Energien ab: Der Bundestag hat
einem Gesetzentwurf der Regierung (17/3629)
zugestimmt, mit dem eine EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus
erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umgesetzt wird. Danach müssen im Jahr 2020
mindestens 18 Prozent des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien
hergestellt werden. Das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien,
insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), werden durch das geplante Gesetz an
die EU-Richtline angepasst. Die Richtlinie verpflichtet Deutschland dazu, ein
elektronisches Register einzuführen, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren
Energien nachzuweisen. Auch müssen laut Regierung öffentliche Gebäude ab 2012
eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung
übernehmen. In ihrer Gegenäußerung (17/4233) zur
Stellungnahme des Bundesrates hatte die Regierung eine Forderung der
Länderkammer abgelehnt, wonach sie die nach Ansicht des Bundesrates mittlerweile
nicht mehr überschaubare Fülle an technischen und energetischen Anforderungen
für Gebäude vereinheitlichen sollte. Nach Meinung der Regierung sind die
technischen und fachlichen Vorgaben in zwei Bundesregelungen enthalten. Der
Bundestag nahm außerdem eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und
Bündnis 90/Die Grünen an. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (17/4897).
Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Umweltausschusses (17/4895)
zugrunde.
Quelle: www.bundestag.de
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