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EEWärmeG 2011 - Erneuerbare Energien-Wärmegesetz

Home | Wärmegesetz 2011 | > Diskussion 2010 und 2011

Wärmegesetz wurde novelliert

Seit 2010 diskutieren die parlamentarischen Gremien über die Novelle im Sinne der EU-Richtlinie zu Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Inzwischen ist das Wärmegesetz  2011 seit dem 1. Mai 2011 in Kraft


- 01.07.2011
- Wärmegesetz - EEWärmeG 2011 plus EnEV in der Praxis: Kostenfreie Broschüre erläutert das novellierte Wärmegesetz 2011. Aus dem Inhalt:
- Was ändert sich im Vergleich zum Wärmegesetz 2009?
- Welche Fassung des EEWärmeG gilt für Bauvorhaben?
- Was bedeuten die einzelnen Paragraphen und Absätze?
- Was müssen Fachleute und Eigentümer beachten?
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EEWärmeG 2011 + EnEV - kostenfreie Broschüre

- 10.06.2011
- Wärmegesetz EEWärmeG 2011 oder EEWärmeG 2009? Welche Fassung des Wärmegesetzes gilt für nichtöffentliche Gebäude? Das erneuerte Wärmegesetz 2011 gilt seit dem 1. Mai 2011 bundesweit - mit einer Ausnahme. In Nordrhein-Westfalen gilt der § 10 (Nachweise) noch bis einschließlich 31. Oktober 2011 in der "alten" Fassung nach dem Wärmegesetz 2009.
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EEWärmeG 2009 oder 2011? Welche Fassung gilt?

- 10.05.2011
- Interview: 12 Fragen und Antworten zum novellierten Wärmegesetz 2011 - Seit dem 1. Mai 2011 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) in Kraft. Worauf sollten Sie als Berater und Planer besonders achten? Welche Fristen und Termine sollten Ihre Auftraggeber im Auge behalten?
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EnEV-online Interview mit Jan Fischer (BMU)
| Text des novellierten Wärmegesetzes 2011

- 18.03.2011
- Bundesrat beschließt Novellierung des EEWärmeG und empfiehlt eine verbesserte Förderung der erneuerbaren Wärme: Am 18. März 2011 haben sich die Mitglieder des Bundesrates in der 881. Plenarsitzung sich auch mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE) befasst. Dieses Gesetz novelliert u.a. auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das seit Anfang 2009 gilt. Der Beschluss der Bundesrates umfasst auch folgenden Text:
"Der Bundesrat bedauert, dass die Förderung der erneuerbaren Wärmeenergie, insbesondere nach dem Marktanreizprogramm, auch weiterhin einem "Stop and Go" unterworfen ist. Für das Marktanreizprogramm ist eine deutliche Erhöhung der Haushaltsansätze notwendig, damit die notwendige Planungssicherheit für Investitionen gewährleistet ist. Das Marktanreizprogramm ist ein unverzichtbares Förderinstrument zum Ausbau Erneuerbarer Energien bei der Wärmversorgung. Es leistet auch eine wichtige Unterstützung für kommunale Investitionen in eine Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, für eine ausreichende Finanzausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW zu sorgen und die Mittelausstattung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen deutlich aufzustocken. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das KfW- CO2-Gebäudesa-nierungsprogramm zumindest mit dem in 2009 zur Verfügung stehenden Finanzvolumen fortzuführen. Das Programm soll gezielt auch den Kommunen zugute kommen, damit sie ihrer Vorbildfunktion nach dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien gerecht werden können." Quelle: www.bundesrat.de
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EEWärmeG-Broschüre: Wir halten Sie auf dem Laufenden

- 25.02.2011
- Bundestag stimmt über Nutzung erneuerbarer Energien ab: Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Regierung (17/3629) zugestimmt, mit dem eine EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umgesetzt wird. Danach müssen im Jahr 2020 mindestens 18 Prozent des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), werden durch das geplante Gesetz an die EU-Richtline angepasst. Die Richtlinie verpflichtet Deutschland dazu, ein elektronisches Register einzuführen, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Auch müssen laut Regierung öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen. In ihrer Gegenäußerung (17/4233) zur Stellungnahme des Bundesrates hatte die Regierung eine Forderung der Länderkammer abgelehnt, wonach sie die nach Ansicht des Bundesrates mittlerweile nicht mehr überschaubare Fülle an technischen und energetischen Anforderungen für Gebäude vereinheitlichen sollte. Nach Meinung der Regierung sind die technischen und fachlichen Vorgaben in zwei Bundesregelungen enthalten. Der Bundestag nahm außerdem eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen an. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (17/4897). Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Umweltausschusses (17/4895) zugrunde.
Quelle: www.bundestag.de
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