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EEWärmeG

Home | Wärmegesetz 2009 | > Diskussion 2008

Wärmegesetz 2009 in der Diskussion

Das EEWärmeG - das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist seit dem
1. Januar 2009 in Kraft. Sie finden hier einen Rückblick für 2007 und 2008.


- 01.01.2009
- BMU: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll der Anteil bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen.
Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany". Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Quelle: Presseinformation Bundesumweltministerium

- 04.07.2008
-
Bundesrat stimmt EEWärmeG zu
Der Bundesrat hat der 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
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Bundesrat: Beschluss vom 4.07.2008 zum EEWämeG

- 13.06.2008
-
Bundestag stimmt EEWärmeG zu
Der Deutsche Bundestag hat in der 167. Sitzung am 6. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit – Drucksache 16/9476 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
– Drucksachen 16/8149, 16/8395 – mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
|
Bundestag: Beschluss vom 13.06.2008 zum EEWärmeG

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- 23.04.2008
-
Bundestag: Experten fordern klare Vor-
gaben für Nutzung Erneuerbarer Energien

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG - siehe Dokument in der rechten Spalte) haben sich mehrere Sachverständige für klare Vorgaben hinsichtlich der Nutzung Erneuerbarer Energien bei Gebäuden ausgesprochen.

Die Verbraucher bräuchten eine langfristige Orientierung, sagte Helmut Jäger, Geschäftsführer der SOLVIS GmbH & Co KG und sagte, dass die Verbraucher erwarten, "dass der Gesetzgeber sagt, wo die Reise hingeht". Als eine mögliche Technik für die Umsetzung der in dem von der Bundesregierung formulierten Ziel, den Anteil regenerativer Energien im Wärmemarkt von heute 6 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2020 zu erreichen, gilt unter anderem der Einsatz von Wärmepumpen.

Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. begrüßt den Gesetzentwurf, kritisiert aber, dass sich die Anforderungen an die verschiedenen regenerativen Technologien im Gesetz nicht den effektiven Einsparpotentialen an Primärenergie und damit auch nicht an deren CO-Einsparungen ausrichten würden.
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Stellungnahme - Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Auf die Frage nach dem Einsatz von Geothermie, sagt der Geschäftsführer des Verbandes, Karl-Heinz Stawiarski, dass ihr Potential "nicht allerorts einzusetzen" sei und verwies auf die heute noch hohen Planungs- und Umsetzungskosten.

Auch Carsten Körnig begrüßte für den Bundesverband der Solarwirtschaft den Gesetzentwurf der Regierung, für die Wärmeversorgung von Gebäuden einen verbindlichen Mindestanteil erneuerbarer Energien einzuführen. Der Verband kritisiert jedoch, dass dieser Mindeststandard nur bei Neubauten und nicht für zu sanierende Altbauten gelten soll. Jährlich würden pro Jahr rund 400.000 Heizungen saniert werden, die nicht mehr unter das Gesetz fallen würden.
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Stellungnahme - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

Auch Professor Stefan Klinsiki von der Fachhochschule für Wirtschaft sprach sich für kräftige Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien im so genannten Gebäudebestand aus. "Ohne diese ist das 14 Prozent-Ziel nicht erreichbar", erklärte er in seiner Stellungnahme zum Gesetz. Er warnte vor zu niedrigen Anforderungen im Gesetzentwurf in verschiedenen Bereichen wie der Wärmedämmung oder beim Einsatz von Wärmepumpen.
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Stellungnahme - Prof. Dr. jur. Stefan Klinski, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft erklärte hingegen in seiner Stellungnahme, dass es keiner gesetzlichen Regelung bedürfe, um den Anteil erneuerbarer Energien von sechs auf 14 Prozent zu steigern. Zur Begründung erklärt der Verband, dass es bereits eine Steigerungsrate von jährlich 0,6 Prozent auf diesem Gebiet gebe. Setze sich diese fort, würde das Ziel des integrierten Energie- und Klimaprogramms "ganz ohne Nutzungszwang" erfüllt. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien würde die Eigentümer von Bestandsgebäuden unangemessen belasten, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Die Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt zudem die Entscheidung der Bundesregierung, in einem Wärmegesetz keine Nutzungspflicht für bestehende Gebäude einzuführen. Zur Begründungs erklärt der Verband unter anderem, er fürchte, dass Eigentümer gezwungen wären, Investitionen zu tätigen, die sie weder finanzieren noch refinanzieren könnten.
|Stellungnahme - Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (pdf)

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 116 vom 23.04.2008

Kontakt:
Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Platz der Republik 1, D-11011 Berlin
E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de

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Die hier veröffentlichten Informationen zum Wärmegesetz und die Antworten auf die Leser-Fragen hat die Autorin Melita Tuschinski nach bestem Wissen verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
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 +  Diskussion


23.04.2008

Sitzung des Bundestag-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Fragenkatalog und Sachverständigenliste

Tagesordnung

1. Änderungsmitteilung

Stellungnahmen

Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft

Hauptverband der deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige e.V.

Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V.

HafenCity Universität Hamburg

Fachinstitut Gebäude-Klima e.V.

Prof. Dr. jur. Stefan Klinski, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Deutscher Mieterbund e.V.

Fachverband Biogas e.V.

Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Mineralölwirtschaft e.V.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.

Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V.

Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK

Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Haus & Grund Deutschland

Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

E.ON Bioerdgas GmbH

Bundesverband Bioenergie

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