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Start mit EnEV 2014 und Ziel 2050 anpeilen
Mit der Novelle der EnEV 2014 wird das Niveau
„klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis 2020 auf der
Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt. Der
daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im
Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf ein
Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80
Prozent. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei
einzuhalten.
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Schrittweise Bestand sanieren von 2020 bis 2050
Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt,
so dass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude
betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch
saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die
Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle,
der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz
erneuerbarer Energien. Sie können auch selbst entscheiden,
in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen
durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert
wird. Ersatz-Neubau soll im Gebäudesanierungsprogramm
förderfähig werden.
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Vorbildliche Sanierer mit Förderung belohnen
Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder
übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In
diesem Sinne werden beispielsweise das bewährte
CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch unter Berücksichtigung
von Stadtquartieren fortgeführt und im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten besser ausgestattet. Darüber
hinaus werden steuerliche Anreize für die Förderung der
Sanierung geprüft.
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Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt fördern
Für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien im
Gebäudebestand wird das Marktanreizprogramm zur Förderung
des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ab 2011
mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen nach Maßgabe
des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds
fortgeführt. Darüber hinaus prüfen wir eine
haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für
erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.
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KfW-Förderung für energetische Städtebausanierung
Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Förderprogramm
„Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es,
umfassende und lokal angepasste Investitionen in
Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf
unbürokratische Weise anzustoßen und damit vielfältige
Synergieeffekte zu nutzen.
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Mietrecht für Sanierer im Bestand novellieren
Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotentiale im
Gebäudebereich zu heben, wird die Bundesregierung das
Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische
Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Es ist
deshalb auch zu überprüfen, ob und wie auch die
Vergleichsmietenregelung geändert werden kann, um
Fehlanreize für die Sanierung von Gebäuden zu vermeiden.
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Energieeinspar-Contracting steuerlich berücksichtigen
Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert,
damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende
Einsparpotentiale effizient realisiert werden können. Die
Bundesregierung wird deshalb die erforderlichen rechtlichen
Änderungen umsetzen, um einen einheitlichen rechtlichen
Rahmen für Wärmeliefer-Contracting zu schaffen. Ab 2013 soll
Energieeinspar-Contracting bei der Öko-Steuer nur dann
steuerbegünstigt sein, wenn ambitionierte
Energieeinsparvorgaben erfüllt werden.
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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz überprüfen
Die Bundesregierung wird prüfen, ob in dem EE-WärmeG die
bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer
Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden.
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Energiesteuern im Wärmemarkt neu anpassen
Die Energiesteuern im Wärmemarkt werden mittelfristig in
mehreren Schritten stärker nach den CO2-Emissionen
der fossilen Energieträger ausgerichtet. Die Anpassung
erfolgt aufkommensneutral.
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Qualifizierung von Handwerkern verbessern
Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den
energetischen Standard von Gebäuden wird die Bundesregierung
die Wirtschaft auffordern, sich zu einer verbesserten und
regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten und
– wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen.
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Bundesregierungs-Bauten vorbildlich planen und bauen
Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und
bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der
Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen.