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Dokumente zur EnEV 2009 Praxis
DIBt veröffentlicht 11 Staffel
Auslegungen zur EnEV
2009
Die neue EnEV 2009 ist am 1. Okt. 2009
bundesweit
in
Kraft getreten. Damit sie in den Bundesländern möglichst einheitlich
angewendet wird, hat die Fachkommission "Bautechnik" der
Bauministerkonferenz bereits 2002 eine Arbeitsgruppe zur
EnEV eingerichtet. Diese beantwortet Anfragen die in den
Bundesländern eingehen. Diejenigen Fragen, die von allgemeinem
Interesse sind, veröffentlicht das DIBt,
nachdem die Mitglieder der Fachkommission die Entwürfe der
Arbeitsgruppe diskutiert und beschließt.
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DIBt: 11. Staffel der offiziellen EnEV-Auslegungen
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EnEV 2009: Fragen + Antworten
nach § finden
EnEV 2009 in Baden-Württemberg
In BW gilt die neue DVO
Seit dem 1. Dezember 2009 ist es soweit:
In
Baden-Württemberg gilt für die praktische Anwendung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) die neue Durchführungsverordnung
EnEV-DVO BW.
Jochen Stoiber, Dipl.-Ing., Architekt, von der Architektenkammer Baden-Württemberg fasst in
seinem Beitrag kurz und bündig zusammen, was sich ändern und worauf
Fachleute ganz besonders achten sollten.
In EnEV-online finden Sie den Text der neuen EnEV-DVO BW als
Volltext in Html-Format und verlinkt.
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EnEV 2009: Info zur EnEV-DVO Baden-Württemberg
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EnEV-DVO BW: Kommentar von Jochen Stoiber, AK-BW

Online-Workshop und Praxis-Workshops
Praxis-Dialog mit
EnEV-Experten
Online-Workshop zur EnEV 2009
Für die
Abonnenten unserer Premium-News
(90 Euro netto pro Kalenderjahr) veranstalten wir zurzeit einen
Online-Workshop zur EnEV Praxis. Sie können im
Online-Workshop alle Antworten auf gestellte Fragen lesen und können
selbst auch eigene Fragen einsenden - gegen eine Zusatzgebührt von
20 Euro (netto) pro Antwort. Die 45
Fragen + Antworten zur EnEV für Nichtwohngebäude - Online-Workshop
im Sommer 2009 - finden Sie als
Abonnent unserer Premium-News in einer Broschüre
zusammengefasst.
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Online-Workshop EnEV 2009 in der Praxis
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Online-Workshop EnEV 2009:
Teilnahmebedingungen
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Leseprobe: 45 Fragen + Antworten EnEV für NWG
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Premium-News: Informieren und
bestellen Sie jetzt
Neue bundesweite BKI Praxis-Workshops 2010
KfW-Effizienzhäuser,
Energieausweise, Regenerative Energien und Baukosten
Eröffnen Sie sich Chancen auf neue
Leistungsbereiche und Aufträge. In den Praxis-Workshops
des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI)
erwerben Sie das nötige Grundlagen-Wissen und üben am PC die
praktische Anwendung anhand der BKI-Programme:
- KfW-Effizienzhäuer – Grundlagen und Optimierung
- Energieausweis erstellen - Wohn- und Nichtwohnbau
- Solarenergie und Erdwärme - Nutzung planen
- Baukosten 2010 – einfach und sicher planen
Nutzen Sie die Vorteile: Anerkannte Referenten betreuen maximal 15
Teilnehmer. Die kleinen Gruppen fördern den Lernerfolg. Für die
Seminargebühren erhalten Sie auch die Getränke und Mittagessen.
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BKI Praxis-Wokshops: Programm,
Termine, Orte
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BKI Praxis-Wokshops: Melden Sie sich jetzt an!
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BKI ENERGIEplaner: Software zur EnEV 2009

Antworten auf Praxis-Fragen zur EnEV 2009
Erweiterung im Nichtwohnbestand
Nachweis für Anbau
Kindergarten
Eine Architektin soll für einen
größeren Anbau
an
einen bestehenden Kindergarten die Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung EnEV 2009 führen. Die Nutzfläche des
eingeschossigen, nicht unterkellerten Anbaus ist über 100 (m²) groß.
Der Anbau soll über die bestehende Brennwert-Heizung aus dem Jahr
1999 beheizt werden. Für das Bauvorhaben gilt die neue
Energieeinsparverordnung EnEV 2009. Die Verordnung verlangt, dass
die Außenbauteile großer Anbauten die Vorschriften für neue
Nichtwohngebäude erfüllen. Diese Forderung wird nach den
Berechnungen der Architektin erfüllt. Wenn sie jedoch die
Berechnungen für den Primärenergiebedarf durchführt und als
Beheizung Fern-/ Nahwärme berücksichtigt - wie die EnEV es für
solche Fälle fordert - kann der neue Anbau den
Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten nicht einhalten. Die
Architektin bittet uns um die Meinung eines Experten.
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EnEV-Nachweis für großen Anbau an Kindergarten
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EnEV 2009: Fragen + Antworten
nach Themen finden
Energieausweis für Nichtwohngebäude im Bestand
Verbrauchsausweis für
Bürogebäude
Ein Diplom-Bauingenieur ist
auch als
Energieberater
tätig. Für ein großes, bestehendes Bürogebäude - mit einer
Nutzfläche von ca. 5.000 Quadratmetern (m²) - hat er einen Auftrag
in Aussicht: Er könnte einen Energieausweis auf der Grundlage des
gemessenen Energieverbrauchs erstellen. Aufgrund der zahlreichen
Mieterwechsel kennt der potentielle Auftraggeber jedoch nicht den
Strombedarf für die einzelnen fünf Gewerbeeinheiten, d.h. für deren
jeweilige Beleuchtung und Warmwasserbereitung. Diese einzelnen
Flächen stellen jedoch insgesamt den größten Anteil der gesamten
Nutzfläche dar. Ist es zulässig den Stromverbrauch der
Allgemeinflächen auf die Gesamt-Nutzfläche hochzurechnen? Kann der
Diplomingenieur angesichts der vorliegenden Daten einen
Verbrauchs-Energieausweis für das Bürogebäude ausstellen?
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Energieverbrauchsausweis für Bürogebäude erstellen
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EnEV 2009: Fragen + Antworten
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Praxishilfen EnEV 2009 für Neubau + Bestand
Wienerberger: Praxishilfen
für Fachleute
Das Rundum-Sorglos-Paket zur neuen
EnEV
Als Architekten, Ingenieure,
Fachplaner und
Energieberater finden Sie im umfangreichen, neuen Service-Paket folgende Praxishilfen:
- "EnEV-Planungs-Programm" für EnEV-Nachweise und
Energieausweise im Wohnungs-Neubau u. Bestand;
- "IBP: 18599 – Wienerberger Edition" für EnEV-
Nachweise und Energieausweise nach DIN V 18599;
- „Energieeffizientes Planen und Bauen“ - aktualisierte,
kostenfreie Broschüre mit KfW-Förderstandards;
- „EnEV 2009“ - umfangreiche, kostenfreie Broschüre
EnEV-gerechtes Planen und Bauen von Mauerwerk.
Diese Broschüre finden Sie auch in EnEV-online als
kostenfreie Downloads in Pdf-Format.
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Wienerberger-Presseinfo: Praxishilfen zur EnEV
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Wienerberger: Software für Planer zur
EnEV 2009
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Wienerberger-Praxishilfen: Download oder bestellen
VFW: Wohnungslüftung planen, einbauen und nutzen
VFW-Aktuell: Wohnungslüftung
Befassen Sie sich als
Architekt, Planer oder
Energieberater mit dem Wohnungs-Neubau oder -Modernisierung? In der
neuen, kostenfreien Publikation "VFW Aktuell" des Bundesverbandes
für Wohnungslüftung e.V. finden Sie nützliche Artikel und Hinweise.
Die aktuellen Themen im Überblick:
- Editorial von Raimund Käser, Geschäftsführer VFW
- DIN 1946-6: Lüftung macht Schule!
- Neues aus den Normungsausschüssen
- Filterwechsel in Wohnungslüftungsanlagen
- Meldungen aus dem Verband
- Seminar und Rechtsgutachten.
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VFW Aktuell als Volltext in Pdf-Format, 10 Seiten
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VFW-Publikationen als Download und
bestellen

Wohngebäude:
Antworten auf EnEV-Praxisfragen
Einzelraumthermostate Pflicht bei Raumheizung in Wohnhaus durch Wärmepumpe mit
Außenfühler - Unsere Fragesteller sind die Eigentümer und Bewohner einer
Doppelhaushälfte (DHH), die im gesamten Erdgeschoss (EG) und Obergeschoss (OG)
mit Fußbodenheizung ausgestattet ist. Sie nutzen für die Heizung eine
Erdwärmepumpe mit Außenfühlern. Zur Heizungs-Regelung der Wohnräume befindet
sich im EG und OG jeweils ein Verteilerkasten. Ein Lufttemperatur-Fühler ist
zwar außen vorhanden, jedoch innen ist im ganzen Haus ist kein einziger
Temperatur-Fühler angebracht. Die Bauabnahme steht bevor und unsere Fragesteller
sind verunsichert über die unterschiedlichen Aussagen des Installateurs. Sie
fragen uns ob sie - gemäß der geltenden Energieeinspar-Verordnung (EnEV) - in
den einzelnen Räumen für die Heizung jeweils automatische Regelungen einbauen
müssten.
Heizungsanlage im Wohnbestand erneuern: Verpflichtende Fristen
und Termine - Ein
Eigentümer hat vor zwei Jahren in einem Wohnhaus Baujahr
1958 die 1964 eingebaute Heizungsanlage trotz guter
Messergebnisse durch eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Der
Bruder des Eigentümers, der sich finanziell beteiligen musste,
bezweifelt nun, ob die alte Heizung hätte erneuert werden
müssen. Stimmt es, dass seit dem 1. Januar 2009 der Eigentümer
die alte Heizungsanlage nicht mehr hätte betreiben dürfen?
Welches Gesetz oder Verordnung schreibt dieses vor?
Heizung überwachen: Heiz- und Warmwasserleitungen EnEV-gerecht
dämmen - Ein
Eigentümer und Bauherr berichtet über Probleme in seinem Neubau
Baujahr 2005. Der Heizungsinstallateur hat die
Warmwasserleitungen nur zu 50 Prozent (%) gemäß damaligen
Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) gedämmt. Diese hätten
jedoch aus der Sicht unseres Fragestellers zu 100 % gedämmt
werden müssen, wie auch die Heizkörperleitungen, die auf der
Bodenplatte gegen Erdreich verlegt wurden, bzw. jetzt befinden
sie sich unter dem Estrich. Er fragt uns ob er gegen den
Installateur Ansprüche erheben kann, weil dieser gegen die EnEV
verstoßen hätte.

Praxishilfen als Download
oder bestellen
Wärmegesetz 2009:
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
M. Tuschinski: Kurzinfo zum
Wärmegesetz 2009
EnEV 2009: Energieausweis +
Energieeinsparverordnung
M. Tuschinski: INFO-Set zur EnEV 2009 Praxis
Beuth Verlag:
Alle Infos rund um die EnEV - Praxishilfen
DETAIL: Energieeffiziente Architektur und EnEV 2009
Haufe: Energieausweis und EnEV für Immobilienverwalter
Verlag Ernst & Sohn:
Energieeffizienz - Fachpublikationen
Architektur:
beraten, planen, berechnen und bauen
Wienerberger: Ziegelmauerwerk
- Broschüren + Software
Interpane: Glasbau -
Publikationen und Praxishilfen
IVPU: Energieeffizienz -
Publikationen und Praxishilfen
GGM: Wärmeschutz - Publikationen und Online-Dialog
FPX: Wärmeschutz -
Publikationen und Online-Dialog
Anlagentechnik: heizen, lüften und klimatisieren
VFW: Wohnungslüftung
- Informationen und Praxishilfen
LUNOS: Wohnungslüftung
- Praxishilfen und Newsletter

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Nichtwohnbau: Dialog EnEV-Praxis
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11. Staffel der EnEV-Auslegungen veröffentlicht:
Die EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 bundesweit in Kraft getreten. Damit sie
in den Bundesländern möglichst einheitlich angewendet wird, hat die
Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz bereits 2002 eine spezielle
Arbeitsgruppe zur EnEV eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe beantwortet die
Anfragen die in den Bundesländern eingehen. Die Fragen, die von allgemeinem
Interesse sind werden als offizielle Auslegungen veröffentlicht, nachdem die
Mitglieder der Fachkommission die Entwürfe der Arbeitsgruppe jeweils diskutiert
und beschließt.
Anforderungen und EnEV-Nachweis für Schulcontainer - Ein Bauingenieur
hat den Auftrag erhalten die Aufstellung von Schulcontainern zu planen und ggf.
gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2009 nachzuweisen. Die für zwei Jahre
angemieteten Container sollen für Schulunterrichtszwecke genutzt werden. Dafür
werden sie in verschiedenen Bundesländern aufgestellt - zum Teil als
Einzelcontainer, aber auch im Verbund mit bis zu 20 Containern. Dem Bauingenieur
ist nicht klar, ob die Container einzeln oder im Verbund - also projektbezogen -
eine jeweilige EnEV-Berechnung benötigen, oder ob sie überhaupt keine Berechnung
benötigen. Er bittet uns um die Meinung eines EnEV-Experten.
Krankenhauserweiterung planen und nachweisen - Wärmeschutz der Bauteile
im Untergeschoss des neuen Bettenhauses mit beheizten und nichtbeheizten
Bereichen nach EnEV2009 gewährleisten. Das Bettenhaus aus Stahlbeton umfasst im
Untergeschoss Lager-, Technik- und Aufenthaltsräume und zwei Treppenhäuser. Die
Außenwände sind mit Perimeterdämmung ausgestattet. Die Berücksichtigung der
Bodenflächen und der Zwischenwände zu den nichtbeheizten Bereichen hat sich als
Problem erwiesen. Können die von der EnEV 2009 geforderten Höchstwerte der
mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile im Untergeschoss ohne
Zusatzdämmung erreicht werden?
Energieausweis für Berufsbildungszentrum erstellen - Ausstellung
bedarfsorientierter Energieausweise für eine Bildungseinrichtung, die sich über
mehrere Gebäude erstreckt. Das Ensemble des Berufsbildungszentrums besteht aus
insgesamt vier Gebäuden: ein Wohnheim, zwei Schulgebäude und ein Foyergebäude.
Alle Gebäude werden über eine zentrale Anlage mit Heizung und Warmwasser
versorgt. Das Foyergebäude dient der Erschließung der beiden baulich voneinander
getrennten Schulgebäude. Es dient quasi als Verbindungsbau. Ist das gemeinsame
Foyergebäude als gesondertes Gebäude zu bewerten und erhält somit einen eigenen
Energieausweis? Wie ist die gemeinsame Wärmeversorgung zu werten?
Mindestwärmeschutz
der Zwischenwände in neu geplantem Supermarkt gewährleisten - Ein
Architekt plant einen neuen Supermarkt und führt die erforderlichen Nachweise
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durch. Der Supermarkt umfasst normal
beheizte Verkaufsräume und niedrig beheizte Lagerräume. Wie ist der
Mindestwärmeschutz definiert? Auf welche anerkannten Regeln der Technik bezieht
sich die EnEV 2009? Welche Temperaturdifferenz ist unter „wesentlich niedrig“ zu
verstehen? Welche Wände müssen den Mindestwärmeschutz einhalten? Müssen die
Trennwände zwischen den Verkaufsräumen und den Lagerräumen sowie zu den
unbeheizten Räumen und gegen die Außenluft die Anforderungen zum
Mindestwärmeschutz einhalten?
Stromverbrauch im Verbrauchausweis für Berufsbildungs-Zentrum berücksichtigen
- Der Auftraggeber hat dem Aussteller die Daten für den Verbrauch an
elektrischem Strom und Gas vorgelegt. Im Lehrbetrieb des Berufsbildungszentrums
demonstrieren die Dozenten jedoch auch den praxisnahen Gebrauch von
verschiedenen Maschinen und Geräten. Bei diesen Vorführungen verbrauchen diese
Maschinen und Geräte jedoch Strom und tragen damit zum Gesamtstromverbrauch des
Gebäudes bei. Der Fachmann fragt uns, ob er den Stromverbrauch dieser Maschinen
und Geräte bei der Erstellung des Verbrauchsausweises aus dem Gesamtverbrauch
herausrechnen muss.
Energieausweis Nichtwohnbau: Kühlenergiebedarf bei moderater
Kühlung mit Betonkernaktivierung berechnen - Den
Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der
raumlufttechnischen Anlage muss der Fachmann nur dann
bilanzieren, “wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone für den
Kühlfall der Einsatz von Kühltechnik und eine durchschnittliche
Nutzungsdauer für Gebäudekühlung auf Raum-Solltemperatur von
mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag
vorgesehen sind”. Kann man aus diesen Anforderungen der EnEV
2009 schließen, dass bei einer moderaten Kühlung auf 26°C - zum
Beispiel mit einer Betonkernaktivierung – der Fachmann den
Kältebedarf der entsprechenden Zone nicht in der Bilanzierung
gemäß EnEV berücksichtigen muss?
Umbau eines Bestandsgebäudes zu einer Schule: Flachdach gemäß EnEV 2007 sanieren
- Ein Architekt hat die Anfrage eines Eigentümers erhalten. Ein Bestandsgebäude
soll saniert und als Schule umgenutzt werden. Das Flachdach soll teilweise mit
Sanierungsbahnen ausgebessert werden und - mit Gehwegplatten neu belegt - den
künftigen Schülern als Pausenhof dienen. Wie sollte der Architekt bei den
vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2007) beachten?
Verbrauchs-Energieausweis für Nichtwohnbestand erstellen trotz fehlender
Warmwasser-Verbrauchsdaten - Eine Architektin soll einen
Verbrauchs-Ausweis ausstellen. Der Auftraggeber kann jedoch die Verbrauchsdaten
für die Warmwasser-Bereitung nicht bereitstellen. Das Bundesbauministerium
empfiehlt die Rechenwerte für den Energieausweis nach anerkannten Regeln der
Technik zu ermitteln. Wie kann unsere Fragestellerin den benötigten Rechenwert
für den Warmwasserverbrauch für den Energieausweis ermitteln?
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