Energieausweis und EnEV 2007

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Altbau im EU-Blickpunkt

Fachliche Fragezeichen bleiben

-> Energiebedarf ist gleich Energieverbrauch
-> Energetische Gebäudeeigenschaften


Wer sich die Stellungsnahmen der beruflichen Verbände der Architekten und Ingenieure zum Entwurf der EU-Richtlinie ansieht, kann sich nur wundern, welche fachliche Fehler dennoch in der EU-Novelle verblieben sind. Hier zwei Beispiele:

+ Energiebedarf ist gleich Energieverbrauch

Die "Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes" definiert die Novelle als „die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes (u. a. Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung) zu decken.“ Mit anderen Worten: Die Novelle sieht den Energiebedarf und den Energieverbrauch eines Gebäudes als gleichwertig an. Man kommt nicht umhin an den „Vergleich von Äpfeln mit Birnen“ zu denken.

  • Den beiden Energiekennwerten liegen völlig unterschiedliche Daten und Ermittlungswege zugrunde:

  • Den Energiebedarf für ein Gebäude berechnet der Fachmann anhand von normierten Standard-Bedingungen für die Nutzung des Gebäudes.

Der Energieverbrauch hingegen berücksichtigt die erfassten Energiemengen, die aufzeigen, wie viel Energie die Nutzer in einem bestimmten Zeitrahmen verbraucht haben. Dass diese Größe von der Anzahl der Personen im Gebäude, die Anwesenheit und dem speziellen Nutzerverhalten abhängt, dürfte allen klar sein.

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+ Energetische Gebäudeeigenschaften

Kaum zu glauben, doch die neue Richtlinie spricht in der Anlage I von den „tatsächlichen thermischen Eigenschaften des Gebäudes“. In den Begriffsbestimmungen ist leider nicht erläutert, was die EU-Richtlinie damit konkret meint. Wahrscheinlich sind damit die Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ins Visier genommen. Zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes zählt die Novelle auch die „Isolierung“ auf in einer Reihe mit der „Wärmekapazität, Wärmebrücken“ usw. Gemeint ist höchstwahrscheinlich eher der Wärmeschutz der Gebäudehülle.

Auch wie die Eu-Novelle die „Gebäudehülle“ definiert wird manchen EnEV-erfahrenen Fachmann wundern. Die Richtlinie definiert die Gebäudehülle als „die integrierten Komponenten eines Gebäudes, die dessen Innenbereich von der Außenumgebung trennen“, dabei sollte wohl eher die wärmeabgebende Außenhülle gemeint sein, welche das beheizte Volumen des Gebäudes umgibt.

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-> Wer im Altbau sitzt …

-> Europäische Gebäuderichtlinie 2010

-> Energieeffizientere Gebäude

-> Energieausweis im Baubestand

-> Fachliche Fragezeichen bleiben

-> Fazit: Chancen für Sanierer und Fachleute

-> Quellenhinweise

 

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-> M. Tuschinski: Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie 2010
    Ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubau in EU-Ländern

23.06.2010 EU-Richtlinie EPBD 2010 - Fristen zur Anwendung

18.06.2010 EU-Richtlinie EPBD 2010 - Volltext HTML-Format

12.05.2010 Standpunkt EU-Amtsblatt (Seite 32 - 58) (pdf)

30.04.2010 Artikel: Ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten

20.04.2010 Artikel: Null-Energie-Neubau fest im Blick (pdf)

14.04.2010 Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (pdf)

31.03.2010 Interview zur Novelle EPBD EU-Richtlinie (pdf)

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart