Wer
sich die Stellungsnahmen der beruflichen Verbände der
Architekten und Ingenieure zum Entwurf der EU-Richtlinie
ansieht, kann sich nur wundern, welche fachliche Fehler dennoch
in der EU-Novelle verblieben sind. Hier zwei Beispiele:
Die "Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes" definiert die
Novelle als „die berechnete oder gemessene Energiemenge, die
benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen
Nutzung des Gebäudes (u. a. Heizung, Kühlung, Lüftung,
Warmwasser und Beleuchtung) zu decken.“ Mit anderen Worten:
Die Novelle sieht den Energiebedarf und den Energieverbrauch
eines Gebäudes als gleichwertig an. Man kommt nicht umhin an
den „Vergleich von Äpfeln mit Birnen“ zu denken.
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Den beiden
Energiekennwerten liegen völlig unterschiedliche Daten
und Ermittlungswege zugrunde:
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Den Energiebedarf für ein
Gebäude berechnet der Fachmann anhand von normierten
Standard-Bedingungen für die Nutzung des Gebäudes.
Der Energieverbrauch hingegen berücksichtigt die erfassten
Energiemengen, die aufzeigen, wie viel Energie die Nutzer in
einem bestimmten Zeitrahmen verbraucht haben. Dass diese
Größe von der Anzahl der Personen im Gebäude, die
Anwesenheit und dem speziellen Nutzerverhalten abhängt,
dürfte allen klar sein.
Kaum zu glauben, doch die neue Richtlinie spricht in der
Anlage I von den „tatsächlichen thermischen Eigenschaften
des Gebäudes“. In den Begriffsbestimmungen ist leider nicht
erläutert, was die EU-Richtlinie damit konkret meint.
Wahrscheinlich sind damit die Eigenschaften des fertig
gestellten Gebäudes ins Visier genommen. Zu den
energetischen Eigenschaften des Gebäudes zählt die Novelle
auch die „Isolierung“ auf in einer Reihe mit der
„Wärmekapazität, Wärmebrücken“ usw. Gemeint ist
höchstwahrscheinlich eher der Wärmeschutz der Gebäudehülle.
Auch wie die Eu-Novelle die „Gebäudehülle“ definiert wird
manchen EnEV-erfahrenen Fachmann wundern. Die Richtlinie
definiert die Gebäudehülle als „die integrierten Komponenten
eines Gebäudes, die dessen Innenbereich von der
Außenumgebung trennen“, dabei sollte wohl eher die
wärmeabgebende Außenhülle gemeint sein, welche das beheizte
Volumen des Gebäudes umgibt.
Wer im Altbau sitzt …
Europäische
Gebäuderichtlinie 2010
Energieeffizientere Gebäude
Energieausweis im
Baubestand
Fachliche Fragezeichen
bleiben
Fazit:
Chancen für Sanierer und Fachleute
Quellenhinweise
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