Das besondere Flair von Altbauten schätzen sowohl ihre
Besitzer, als auch potentielle Käufer und Mieter. Wer sein
unsaniertes Wohnhaus, Bürogebäude oder sonstige Immobilie
durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen energetisch
verbessert, senkt seine Nebenkosten auf lange Sicht, schafft
behagliche Innenräume und entlastet die Umwelt von
Heizungsabgasen. Auch hilft der Staat Sanierern ggf. mit
Fördergeldern, die er als geschenkte Zuschüsse oder als
kostengünstige Darlehen für einzelne
Modernisierungsmaßnahmen wahrnehmen kann. Mit dem
Energieausweis des energetisch sanierten Gebäudes überzeugt
der Eigentümer potentielle Käufer oder Neumieter, dass sie
im energieeffizienten Bestandsgebäude auch keine hohen
Heizkosten befürchten müssen. Soweit die guten Nachrichten.
Wer einen Altbau besitzt muss allerdings zahlreiche
Vorschriften kennen und rechtzeitig beachten, weil ihm sonst
schlimmstenfalls erhebliche Bußgelder drohen. Die
bundesweite Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert
beispielsweise, dass Eigentümer von bestehenden Bauten
gegebenenfalls folgende Maßnahmen durchführen:
-
die oberste Geschossdecken
oder das ungedämmte Dach über den beheizten Räumen
dämmen,
-
die Heizung erneuern, die
Leitungen und Armaturen dämmen sowie fehlende Regelungen
einbauen,
-
die Klimaanlagen
regelmäßig von qualifizierten Fachleute inspizieren
lassen,
-
die EnEV-Anforderungen
einhalten, wenn sie mehr als 10 Prozent der Fläche eines
Außenbauteils – Außenwand, Dach, Fenster oder Decke - in
einer gewissen Weise verändern, ersetzen oder neu
einbauen,
-
den Neubau-Standard für
den betroffenen Gebäudeteil einhalten, wenn sie große
Anbauten oder Ausbauten planen,
-
den Energieausweis zeigen,
wenn potentielle Käufer oder Neumieter ihn verlangen,
-
den Energieausweis in
großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden aushängen,
wenn zahlreiche Bürger darin aus und ein gehen, usw.
Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gilt seit
dem 1. Oktober 2009. Sie hat die EnEV 2007 abgelöst, die
genau zwei Jahre lang in Kraft war und die erste Europäische
Gebäuderichtlinie 2003 hierzulande umsetzte. Im November
2008 veröffentlichte die EU-Kommission einen ersten
Vorschlag für eine Neufassung der besagten EU-Richtlinie
2003. Das bedeutet, dass unsere deutschen Gremien die
weiteren Absichten der EU bereits kannten als sie die EnEV
2007 in Richtung EnEV 2009 novellierten. Dazu kamen auch die
weitreichenden Pläne des Integrierten Energie- und
Klimaschutzprogramms der Bundesregierung für den Baubereich.
Die Folge war, dass die Bundesregierung mit der verschärften
EnEV 2009 auch die nächste EnEV 2014 bereits anpeilte und
ankündigte. Hatte die EnEV 2009 in einem ersten Schritt die
Anforderungen an die Energieeffizienz im Baubereich
verschärft, soll die künftige EnEV 2014 die Meßlatte
nochmals um 30 Prozent erhöhen. Noch energieeffizientere
Gebäude bedeutet noch weniger Primärenergiebedarf für
behagliche Innenräume und noch weniger Wärmeverluste durch
die Gebäudehülle.
Wer im Altbau sitzt …
Europäische
Gebäuderichtlinie 2010
Energieeffizientere Gebäude
Energieausweis im
Baubestand
Fachliche Fragezeichen
bleiben
Fazit:
Chancen für Sanierer und Fachleute
Quellenhinweise
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M. Tuschinski: Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie 2010
Ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubau in EU-Ländern
23.06.2010
EU-Richtlinie EPBD 2010 - Fristen zur Anwendung
18.06.2010
EU-Richtlinie EPBD 2010 - Volltext
HTML-Format
12.05.2010
Standpunkt EU-Amtsblatt (Seite 32 - 58)
(pdf)
30.04.2010
Artikel: Ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten
20.04.2010
Artikel:
Null-Energie-Neubau fest im Blick
(pdf)
14.04.2010
Neufassung der
EU-Gebäuderichtlinie
(pdf)
31.03.2010
Interview zur Novelle
EPBD EU-Richtlinie
(pdf)
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