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„Gebäude“ eine
Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima
unter Einsatz von Energie konditioniert wird;
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„Niedrigstenergiegebäude“
ein Gebäude, das eine sehr hohe, nach
Anhang I bestimmte
Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null
liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem
ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren
Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren
Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird –
gedeckt werden;
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„gebäudetechnische
Systeme“ die technische Ausrüstung für Heizung, Kühlung,
Lüftung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung eines Gebäudes
oder Gebäudeteils, oder für eine Kombination derselben;
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„Gesamtenergieeffizienz
eines Gebäudes“ die berechnete oder gemessene
Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im
Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes (u. a. Heizung,
Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung) zu decken;
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„Primärenergie“ Energie
aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen, die
keinem Umwandlungsprozess unterzogen wurde;
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„Energie aus erneuerbaren
Quellen“ Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen
Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, aerothermische,
geothermische, hydrothermische Energie, Meeresenergie,
Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas;
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„Gebäudehülle“ die
integrierten Komponenten eines Gebäudes, die dessen
Innenbereich von der Außenumgebung trennen;
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„Gebäudeteil“ einen
Gebäudeabschnitt, eine Etage oder eine Wohnung innerhalb
eines Gebäudes, der bzw. die für eine gesonderte Nutzung
ausgelegt ist oder hierfür umgebaut wurde;
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„Gebäudekomponente“ ein
gebäudetechnisches System oder eine Komponente der
Gebäudehülle;
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„größere Renovierung“ die
Renovierung eines Gebäudes, bei der
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die Gesamtkosten der
Renovierung der Gebäudehülle oder der
gebäudetechnischen Systeme 25 % des Gebäudewerts -
den Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude
errichtet wurde, nicht mitgerechnet - übersteigen
oder
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mehr als 25 % der
Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung
unterzogen werden;
Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie die
Option a oder b anwenden.
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„Europäische Norm“ eine
Norm, die vom Europäischen Komitee für Normung, dem
Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung oder
dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen
verabschiedet und zur öffentlichen Verwendung
bereitgestellt wurde;
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„Ausweis über die
Gesamtenergieeffizienz“ einen von einem Mitgliedstaat
oder einer von ihm benannten juristischen Person
anerkannten Ausweis, der die Gesamtenergieeffizienz
eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen, berechnet nach
einer gemäß Artikel 3 festgelegten Methode, angibt;
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„Kraft-Wärme-Kopplung“ die
gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und
elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem
Prozess;
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„kostenoptimales Niveau“
das Gesamtenergieeffizienzniveau, das während der
geschätzten wirtschaftlichen Lebensdauer mit den
niedrigsten Kosten verbunden ist, wobei
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die niedrigsten Kosten
unter Berücksichtigung der energiebezogenen
Investitionskosten, der Instandhaltungs- und
Betriebskosten (einschließlich der Energiekosten und
-einsparungen, der betreffenden Gebäudekategorie und
gegebenenfalls der Einnahmen aus der
Energieerzeugung) sowie gegebenenfalls der
Entsorgungskosten ermittelt werden und
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die geschätzte
wirtschaftliche Lebensdauer von jedem Mitgliedstaat
bestimmt wird. Sie bezieht sich auf die geschätzte
wirtschaftliche Restlebensdauer eines Gebäudes, wenn
Gesamtenergieeffizienzanforderungen für das Gebäude
insgesamt festgelegt werden, oder auf die geschätzte
wirtschaftliche Lebensdauer einer Gebäudekomponente,
wenn Gesamtenergieeffizienzanforderungen für
Gebäudekomponenten festgelegt werden;
Das kostenoptimale Niveau
liegt in dem Bereich der Gesamtenergieeffizienzniveaus,
in denen die über die geschätzte wirtschaftliche
Lebensdauer berechnete Kosten- Nutzen-Analyse positiv
ausfällt;
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„Klimaanlage“ eine
Kombination der Bauteile, die für eine Form der
Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die
Temperatur geregelt wird oder gesenkt werden kann;
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„Heizkessel“ die
kombinierte Einheit aus Gehäuse und Brenner zur Abgabe
der Verbrennungswärme an Flüssigkeiten;
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„Nennleistung“ die
maximale Wärmeleistung in kW, die vom Hersteller für den
kontinuierlichen Betrieb angegeben und garantiert wird,
bei Einhaltung des von ihm angegebenen Wirkungsgrads;
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„Wärmepumpe“ eine
Maschine, ein Gerät oder eine Anlage, die die
Wärmeenergie der natürlichen Umgebung (Luft, Wasser oder
Boden) auf Gebäude oder industrielle Anlagen überträgt,
indem sie den natürlichen Wärmestrom so umkehrt, dass
dieser von einem Ort tieferer Temperatur zu einem Ort
höherer Temperatur fließt. Bei reversiblen Wärmepumpen
kann auch die Wärme von dem Gebäude an die natürliche
Umgebung abgegeben werden;
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„Fernwärme“ oder
„Fernkälte“ die Verteilung thermischer Energie in Form
von Dampf, heißem Wasser oder kalten Flüssigkeiten von
einer zentralen Erzeugungsquelle durch ein Netz an
mehrere Gebäude oder Anlagen zur Nutzung von Raum- oder
Prozesswärme oder -kälte;