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EnEV-Normen

Energiekonzept 2010 - Konsequenzen für den Baubereich

Energieeffizienter Gebäudebestand bis 2050


Das Bundeskabinett hat am 29. September 2010 das Energiekonzept der Bundesregierung für die nächsten Jahrzehnte verabschiedet. Lesen Sie hier welches die wichtigsten Aspekte der angestrebten „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ sind. Der Text stammt aus dem Dokument der Bundesregierung. Die fett gedruckten Untertitel haben wir - die EnEV-online Redaktion - eingefügt:

Aufzählung Start mit EnEV 2014 und Ziel 2050 anpeilen
Aufzählung Schrittweise Bestand sanieren von 2020 bis 2050
Aufzählung Vorbildliche Sanierer mit Förderung belohnen
Aufzählung Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt fördern
Aufzählung KfW-Förderung für energetische Städtebausanierung
Aufzählung Mietrecht für Sanierer im Bestand novellieren
Aufzählung Energieeinspar-Contracting steuerlich berücksichtigen
Aufzählung Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz überprüfen
Aufzählung Energiesteuern im Wärmemarkt neu anpassen
Aufzählung Qualifizierung von Handwerkern verbessern
Aufzählung Bundesregierungs-Bauten vorbildlich planen und bauen

  1. Start mit EnEV 2014 und Ziel 2050 anpeilen
    Mit der Novelle der EnEV 2014 wird das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt. Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei einzuhalten.

  2. Schrittweise Bestand sanieren von 2020 bis 2050
    Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt, so dass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie können auch selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert wird. Ersatz-Neubau soll im Gebäudesanierungsprogramm förderfähig werden.

  3. Vorbildliche Sanierer mit Förderung belohnen
    Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne werden beispielsweise das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch unter Berücksichtigung von Stadtquartieren fortgeführt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten besser ausgestattet. Darüber hinaus werden steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung geprüft.

  4. Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt fördern
    Für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand wird das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds fortgeführt. Darüber hinaus prüfen wir eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.

  5. KfW-Förderung für energetische Städtebausanierung
    Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratische Weise anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen.

  6. Mietrecht für Sanierer im Bestand novellieren
    Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotentiale im Gebäudebereich zu heben, wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Es ist deshalb auch zu überprüfen, ob und wie auch die Vergleichsmietenregelung geändert werden kann, um Fehlanreize für die Sanierung von Gebäuden zu vermeiden.

  7. Energieeinspar-Contracting steuerlich berücksichtigen
    Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb die erforderlichen rechtlichen Änderungen umsetzen, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Wärmeliefer-Contracting zu schaffen. Ab 2013 soll Energieeinspar-Contracting bei der Öko-Steuer nur dann steuerbegünstigt sein, wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt werden.

  8. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz überprüfen
    Die Bundesregierung wird prüfen, ob in dem EE-WärmeG die bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden.

  9. Energiesteuern im Wärmemarkt neu anpassen
    Die Energiesteuern im Wärmemarkt werden mittelfristig in mehreren Schritten stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet. Die Anpassung erfolgt aufkommensneutral.

  10. Qualifizierung von Handwerkern verbessern
    Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden wird die Bundesregierung die Wirtschaft auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten und – wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen.

  11. Bundesregierungs-Bauten vorbildlich planen und bauen
    Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen.

| BMWi: Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung (pdf, 36 Seiten)


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ENEV-ONLINE: ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEEINSPARVERORDNUNG FÜR GEBÄUDE

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