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Die
Kommission legt die Definition des
Intelligenzfähigkeitsindikators sowie eine Methode zu
seiner Berechnung fest, um die Fähigkeiten eines
Gebäudes oder eines Gebäudeteils, den Betrieb an den
Bedarf der Bewohner und des Netzes anzupassen und seine
Gesamtenergieeffizienz und -leistung zu verbessern,
einschätzen zu können.
Der Intelligenzfähigkeitsindikator umfasst Merkmale für
erhöhte Energieeinsparungen, Benchmarks und Flexibilität
sowie verbesserte Funktionen und Fähigkeiten, die auf
stärker vernetzte und intelligente Geräte zurückzuführen
sind.
Bei der Methode werden unter anderem folgende
Ausrüstungsmerkmale berücksichtigt: intelligente Zähler,
Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung,
selbstregulierende Einrichtungen für die Regulierung der
Raumlufttemperatur, eingebaute Haushaltsgeräte,
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Energiespeicherung und
detaillierte Funktionen und Interoperabilität dieser
Merkmale sowie positive Auswirkungen auf das Raumklima,
die Gesamtenergieeffizienz, das Leistungsniveau und die
gewonnene Flexibilität.
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Die
Methode stützt sich auf drei Hauptmerkmale des Gebäudes
und des gebäudetechnischen Systems:
a) die Fähigkeit, die Gesamtenergieeffizienz und den
Betrieb des Gebäudes aufrechtzuerhalten, indem der
Energieverbrauch, beispielsweise durch die Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen, angepasst wird,
b) die Fähigkeit, den Betriebsmodus auf den Bedarf der
Bewohner abzustimmen, wobei gebührend auf
Benutzerfreundlichkeit, die Aufrechterhaltung eines
gesunden Raumklimas und die Fähigkeit, den
Energieverbrauch aufzuzeichnen, zu achten ist, und
c) die Flexibilität des Gesamtenergiebedarfs eines
Gebäudes, einschließlich seiner Fähigkeit, die Teilnahme
an der aktiven und passiven sowie an der impliziten und
expliziten Laststeuerung in Bezug auf das Netz zu
ermöglichen, zum Beispiel durch Flexibilität und
Kapazitäten zur Lastverschiebung.
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Ferner
können bei der Methode berücksichtigt werden:
a) die Interoperabilität der Systeme (intelligente
Zähler, Systeme für die Gebäudeautomatisierung und
-steuerung, eingebaute Haushaltsgeräte,
selbstregulierende Einrichtungen für die Regulierung der
Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes und Sensoren
für Raumluftqualität und Belüftung) und
b) positive Auswirkungen vorhandener
Kommunikationsnetze, insbesondere
hochgeschwindigkeitsfähiger gebäudeinterner physischer
Infrastrukturen wie zum Beispiel eines freiwilligen
Breitbandlabels und eines Zugangspunkts für
Mehrfamilienhäuser im Sinne von Artikel 8 der Richtlinie
2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
(Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur
Reduzierung der Kosten des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische
Kommunikation (ABl. L 155 vom 23.5.2014, S. 1).“).
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Die
Methode darf keine negativen Auswirkungen auf bestehende
nationale Systeme für Ausweise über die
Gesamtenergieeffizienz haben und ergänzt entsprechende
Initiativen auf nationaler Ebene, wobei dem Grundsatz
der Eigenverantwortung des Bewohners, dem Datenschutz,
dem Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit — im
Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der
Union über den Datenschutz und den Schutz der
Privatsphäre sowie den besten verfügbaren Verfahren für
Cybersicherheit — Rechnung getragen wird.
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Mit der
Methode wird das am besten geeignete Format des
Parameters Intelligenzfähigkeitsindikator festgelegt,
und die Methode muss einfach, transparent und für
Verbraucher, Eigentümer, Investoren und Marktteilnehmer
im Bereich Laststeuerung leicht verständlich sein.
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