Rechtlicher Hinweis:
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
diesen Text der EU Gebäuderichtlinie EPBD haben wir
übernommen aus folgendem Dokument:
Richtlinie
2018/844 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 30. Mai 2018 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
(Neufassung).
Wir haben den Text sorgfältig erstellt, übernehmen jedoch keine Haftung für etwaige Fehler oder
Auslassungen.
Diese Neufassung der
EU-Richtlinie wurde am 19. Juni 2018 im Amtsblatt der Europäischen
Union (Ausgabe L 156, Seite 75 bis 91) bekannt gemacht und
tritt am 9. Juli 2018 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben 20
Monate Zeit die Vorgaben dieser
EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird es
voraussichtlich das kommende GebäudeEnergieGesetz (GEG) betreffen.
Melita Tuschinski,
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart
Herausgeberin, Redaktion
www.EnEV-online.de
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