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EPBD: Novelle der EU-Gebäuderichtlinie Home | > EPBD | > EPBD 2018 | 22.04.2018

EPBD 2018 - Novelle der EU-Gebäuderichtlinie:

EPBD 2018 FAQ - neue EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: AllebaziB - Fotolia.com


Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie setzt die energetischen Standards für das nächste Jahrzehnt, bis 2030. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die geänderten Regelungen umzusetzen. In Deutschland waren es soweit jeweils das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Lesen Sie hier die übersetzten Antworten auf 10 Fragen, die -> die EU-Kommission in Englisch veröffentlicht hat.

-> 1. Vorteile der Richtlinie, sobald sie in Kraft tritt
-> 2. Absicht und Hauptziele der EPBD-Novelle
-> 3. Mehrwert der EU und bisherige Erfolge
-> 4. Gesamtpaket saubere Energie + Paris-Abkommen
->
5. Folgen für Mieter und Eigentümer
->
6. Folgen für die Bauwirtschaft
->
7. Folgend für Altbau-Bewohner
->
8. Finanzielle Förderung durch die EU
->
9. Folgen für Elektroauto-Besitzer
->
10. Die nächsten Schritte
-> 11. Weitere Informationen
->
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1. Was sind die erwarteten Vorteile der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie, sobald sie in Kraft tritt?

Da Gebäude für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich sind, könnte eine stärkere Renovierung bestehender Gebäude zu erheblichen Energieeinsparungen führen: der Gesamtenergieverbrauch der EU um 5-6 Prozent und die CO2-Emissionen um ca. 5 Prozent mindern.

Auch energieeffizientere und intelligentere Gebäude können ihren Bewohnern ein höheres Wohlbefinden bieten und ihre Gesundheit verbessern, indem sie durch ein schlechtes Raumklima verursachte Krankheiten und Todesfälle reduzieren sowie die Energiekosten vieler Haushalte senken. So könnten sie dazu beitragen, die Energiearmut zu verringern.

Da die Bauindustrie etwa 9 Prozent des europäischen Bruttoinlandprodukt (BIP) erwirtschaftet und direkt 18 Millionen Arbeitsplätze schafft, kann die Förderung von Bauaktivitäten, einschließlich Renovierungsarbeiten und Energieumrüstungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Sektor fördern und das Wirtschaftswachstum in der EU steigern.
-> Weitere Informationen sind der Folgenabschätzung zum ursprünglichen Vorschlag zu entnehmen (nur Englisch).

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2. Was war die Absicht hinter der Überarbeitung der bestehenden Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden? Was sind die Hauptziele der überarbeiteten Richtlinie?

Der Bausektor in der EU ist der größte Energieverbraucher in Europa und absorbiert 40 Prozent der Endenergie. Allerdings sind etwa 75 Prozent der Gebäude energieeffizient, und je nach Mitgliedstaat werden nur 0,4-1,2 Prozent des Bestands jedes Jahr renoviert. Diese Lücke veranlasste die Europäische Kommission dazu, diesen Vorschlag vorzulegen, um das enorme Potenzial für Energieeffizienzgewinne in Europa sowie die Möglichkeit zu nutzen, neue wirtschaftliche Optionen in der Bauindustrie zu finden.

Die Hauptziele der Richtlinie sind:

  • Schaffung eines klaren Weges für einen CO2-armen Gebäudebestand in der EU bis 2050;

  • Förderung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und intelligenter Technologien, um den effizienten Betrieb von Gebäuden sicherzustellen;

  • Unterstützung der Einführung von E-Mobility-Infrastruktur;

  • Einführung eines "intelligenten Bereitschaftsindikators", der die Fähigkeit der Gebäude zur Nutzung neuer Technologien und elektronischer Systeme zur Anpassung an die Bedürfnisse des Verbrauchers, zur Optimierung seiner Funktionsweise und zur Interaktion mit dem Stromnetz misst;

  • die langfristigen Gebäudesanierungsstrategien, einschließlich einer soliden Finanzierungskomponente, zu integrieren und erheblich zu stärken;

  • Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierung und Investitionen;

  • zur Bekämpfung der Energiearmut beizutragen und die Energiekosten der Haushalte durch die Renovierung älterer Gebäude zu senken.

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3. Wo liegt der Mehrwert der EU? Konnten die Ziele nicht durch nationale oder regionale Maßnahmen erreicht werden?.

Die EU greift nur dann vernünftig in die Energieeffizienz von Gebäuden ein, wenn dies gerechtfertigt ist, und räumt den Mitgliedstaaten unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips durch die Festlegung eines gemeinsamen Mindestrahmens und die Umsetzung und Anpassung an die nationalen und lokalen Gegebenheiten an die Mitgliedstaaten erhebliche Freiheiten ein unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.

Aus makroökonomischer Sicht wirkt sich die EU-Maßnahme zur Energieeffizienz von Gebäuden positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit verwandter Sektoren und letztlich auf Wachstum und Beschäftigung auf EU-Ebene aus.

Hinsichtlich der Bekämpfung des Klimawandels, der Energieversorgungssicherheit und des Umweltschutzes ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass dies Herausforderungen sind, die auf nationaler Ebene nur unzureichend angegangen werden können.

Es gibt eine starke Unionsdimension, die es rechtfertigt, ein gemeinsames Ziel für die Energieeffizienz von Gebäuden festzulegen, um sicherzustellen, dass die EU als Ganzes ihre Ziele für die Verringerung des Treibhausgasausstoßes auf möglichst kosteneffiziente Weise erreicht.

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4. Wie passt dieser Vorschlag in das Gesamtpaket für saubere Energie? Trägt es zum EU-Übergang für saubere Energie und zu unseren Dekarbonisierungszielen und Verpflichtungen im Rahmen von Paris bei?.

Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Teil der Umsetzung der Prioritäten der Juncker-Kommission, um eine "widerstandsfähige Energieunion und eine zukunftsorientierte Klimaschutzpolitik" aufzubauen.

Die Kommission möchte, dass die EU die Umstellung auf saubere Energie leitet. Aus diesem Grund hat sich die EU verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu senken und gleichzeitig die Wirtschaft der EU zu modernisieren sowie Arbeitsplätze und Wachstum für alle europäischen Bürger zu schaffen.

Die Kommission orientiert sich an drei Hauptzielen:

  • die Energieeffizienz zu erreichen,

  • die globale Führungsposition im Bereich der erneuerbaren Energien zu übernehmen

  • den Verbrauchern ein faires Angebot zu unterbreiten.

Um diese Ziele zu erreichen, hat sie im November 2016 das Paket "Saubere Energie für alle Europäer" vorgestellt, für das die Gebäuderichtlinie ein zentrales Element darstellt.

Eine Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist eine wichtige und konkrete Errungenschaft des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer", das ein starkes Signal setzt, da der Bausektor über ein großes Potenzial verfügt, zu einer CO2-neutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft beizutragen.

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5. Ich bin Mieter, ich bin Hausbesitzer. Wie bin ich von der überarbeiteten Richtlinie betroffen? Wird meine Energierechnung erheblich reduziert?

Bessere Gebäude bieten mehr Komfort und Wohlbefinden für die Bewohner und verbessern ihre Gesundheit. Ausreichend beheizte und belüftete Wohnungen mindern negative Auswirkungen auf die Gesundheit, die durch Feuchtigkeit verursacht werden, insbesondere bei gefährdeten Gruppen wie Kindern, älteren Menschen und Personen mit vorbestehenden Krankheiten.

Die überarbeitete Richtlinie sollte sich auf die derzeit niedrigen Renovierungsraten auswirken und die Sanierung von Gebäuden in der EU beschleunigen. Dank der vorgeschlagenen Änderungen werden die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für die Renovierung bestehender Gebäude verstärken.

Als Hausbesitzer, als Mieter, wird es mehr Chancen geben, dass Ihre Wohnung renoviert wird, um ein höheres Maß an Energieeffizienz zu erreichen. Dies bedeutet, dass es in der Lage ist, Ihre Bedürfnisse mit weniger Energie zu erfüllen, und dass der Innenraumbehaglichkeit und Ihr Wohlbefinden verbessert werden können.

Mit der Ermutigung, Informationen und intelligente Technologien zu nutzen, wird Ihr Gebäude auch effizienter arbeiten, mit besseren Automatisierungs- und Kontrollsystemen für den Energieverbrauch. Mit dem neuen Smartness-Indikator wird beispielsweise die technologische Bereitschaft des Gebäudes bewertet, sich an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen und die Interaktion mit dem Netz zu optimieren. All diese Kontrollmechanismen werden zur Senkung der Energiekosten des Haushalts beitragen.

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6. Ich bin ein Bau- und Renovierungs-Unternehmen; Wie werde ich von diesen Initiativen profitieren? Wie wirken sich Beschäftigung und Wachstum auf den Vorschlag für die Wirtschaft der EU aus?

Insgesamt wird mit der vollständigen Umsetzung dieser Vorschläge ein deutlicher positiver Einfluss auf das Bruttoinlandprodukt (BIP) erwartet, insbesondere durch zusätzliche Investitionen in Energieeffizienz.

Für das Jahr 2030 wird ein Anstieg des BIP um 0,61 Prozent im Vergleich zum Referenzszenario erwartet, wobei der Großteil des Auftriebs in den Sektoren Bau und Maschinenbau liegt. Bis 2030 wird die zusätzliche Investition in die Energieeffizienz in Gebäuden voraussichtlich 101 Mrd. EUR betragen.

Ein Bau- und Renovierungsunternehmen wird von diesen höheren lokalen Investitionen in die Gebäudesanierung sowie von der höheren Nachfrage seitens der Verbraucher auf lange Sicht profitieren. Für die EU als Ganzes wird bis 2030 mit einem Anstieg der Gesamtbeschäftigung um + 0,25 Prozent (ca. 568 000 Arbeitsplätze) gerechnet.

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7. Ich lebe in einem alten, ineffizienten Gebäude, wie wird sich diese Richtlinie auf meine Situation auswirken?

Die Richtlinie soll die Renovierung bestehender Gebäude unterstützen und weiter verstärken, um den Baubestand der EU schrittweise zu effizienteren und intelligenteren Gebäuden zu entwickeln.

Die Finanzierung ist ein wichtiges Element, um Investitionen in die Energieeffizienz zu ermöglichen, und deshalb fördern die neuen Bestimmungen die Bemühungen um die Inanspruchnahme privater Finanzierungsmittel für Energieeffizienz in großem Maßstab, unter anderem durch eine wirksamere Nutzung der öffentlichen Finanzen.

Durch die Renovierung eines alten energie-ineffizienten Gebäudes können folgende Vorteile erwartet werden:

  • Senkung der Stromrechnungen;

  • Erhöhung der Fähigkeit, angemessen warm zu bleiben;

  • Verbesserung der Gesundheit der Mieter durch die Verringerung von Krankheiten und Todesfällen aufgrund eines schlechten Raumklimas und das Vorhandensein von Lecks und Feuchtigkeit.

Die überarbeitete Richtlinie unterstützt auch die Aufnahme von technischen Innovationen im Bausektor, wo es trotz kurzer Amortisationszeiten an Investitionen mangelt.

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8. Gibt es EU-Mittel zur Finanzierung energieeffizienterer Gebäude? Wie kann ich darauf zugreifen?

Die derzeitigen Finanzierungsbereiche der EU spielen bereits eine Schlüsselrolle bei der Mobilisierung von Finanzierungen für Energieeffizienzinvestitionen in Gebäuden. Im Rahmen des Investitionsplans für Europa betrifft ein erheblicher Anteil der Energieprojekte, die für die Finanzierung im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen genehmigt wurden (was 21 Prozent der Gesamtinvestitionen von 274 Mrd. EUR), die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien Sektoren.

Parallel dazu werden die Investitionen in diesem Bereich durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds unterstützt, der im Zeitraum 2014-2020 17 Milliarden Euro in die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden sowie in Unternehmen mit einem Schwerpunkt auf KMU investieren wird. Dies wird durch nationale Kofinanzierungen aus dem öffentlichen und privaten Sektor ergänzt und auf insgesamt rund 27 Mrd. EUR geschätzt.

Aufbauend auf bestehenden Instrumenten hat die Kommission außerdem die Initiative "Intelligente Finanzierungen für intelligente Gebäude" ins Leben gerufen, die weitere wichtige Maßnahmen umfasst Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäuden fördern. Diese Initiative wird die effizientere Nutzung öffentlicher Mittel unterstützen, unter anderem durch die Entwicklung flexibler Finanzierungsplattformen, die eine effektive Kombination dieser Projekte ermöglichen, Projektentwicklern helfen, gute Projektideen zu entwickeln und Investitionen in Energieeffizienz effizienter zu machen und attraktiv für Projektträger, Finanziers und Investoren.

Der Einsatz dieser Initiative erfordert weitere Anstrengungen und eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank, den Mitgliedstaaten, den Projektentwicklern und der Finanzierungsgemeinschaft.

Die überarbeitete Richtlinie stärkt die Verbindung zwischen öffentlichen Mitteln für Gebäudesanierungen und Energieausweisen. Nach den Renovierungsarbeiten wird ein Energieausweis (oder eine gleichwertige Methode zur Verbesserung der Energieeffizienz) ausgestellt, die die Wirksamkeit der öffentlichen finanziellen Unterstützung gewährleistet.

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9. Ich habe ein Elektroauto, wie hilft mir diese Richtlinie?

Die fehlende Ladeinfrastruktur stellt ein Hindernis für die Einführung von Elektrofahrzeugen in der Europäischen Union dar, da sie einen großen Einfluss auf die Kundenakzeptanz hat. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist ein starkes politisches Instrument, um den Einsatz der Aufladeinfrastruktur zu beschleunigen.

Die überarbeitete Richtlinie enthält ehrgeizige Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Parkhäuser von Gebäuden nach und nach mit Ladestationen ausgestattet werden:

  • Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen (Neubau und umfangreiche Sanierung):
    Bei dieses Gebäude sorgen diese Maßnahmen dafür, dass sie (unter bestimmten Bedingungen), mit einer geeigneten Infrastruktur (Stromleitungen) ausgestattet sind, die eine spätere Installation von eine Ladestation für alle Parkplätze ermöglichen.

  • Nichtwohngebäuden mit über 10 Stellplätzen (Neubau und umfangreiche Sanierung):
    Die gleiche Anforderung gilt auch für diese Gebäude, jedoch nur für 20 Prozent der Stellplätze. Für solche Gebäude muss außerdem mindestens ein Ladestützpunkt installiert und den Nutzern zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise um ihr Fahrzeug während der Arbeit aufzuladen).

  • Nichtwohngebäude mit über 20 Parkplätzen:
    Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten Anforderungen für die Installation einer Mindestanzahl von Ladestationen vorsehen für alle Nichtwohngebäude mit über 20 Parkplätzen und zwar bis zum 1. Januar 2025, und um den Einsatz von Ladestationen in Gebäuden zu vereinfachen, in Bezug auf die Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren.

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10. Was sind die nächsten Schritte?

Nach der Annahme der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch das Europäische Parlament am 17. April 2018 muss der Ministerrat seine förmliche Zustimmung in einer bevorstehenden Ratstagung finalisieren.

Dieser Billigung wird in Kürze die Veröffentlichung des Textes im Amtsblatt der Union folgen.

20 Tage nach der Veröffentlichung tritt die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft tritt.

Die Mitgliedstaaten müssen dann die neuen Elemente der Richtlinie innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umsetzen.

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11. Weitere Informationen:

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart