.
Die Kommission überprüft mit
Unterstützung des gemäß Artikel 26 eingesetzten Ausschusses
bis spätestens 1. Januar 2026 diese Richtlinie auf der
Grundlage der bei ihrer Anwendung gesammelten Erfahrungen
und erzielten Fortschritte und unterbreitet
erforderlichenfalls Vorschläge.
Im Rahmen dieser Überprüfung untersucht die Kommission, wie
die Mitgliedstaaten in der Gebäude- und
Energieeffizienzpolitik der Union integrierte Quartiers-
oder Nachbarschaftsansätze anwenden könnten, wobei
sichergestellt wird, dass jedes Gebäude die
Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllt,
beispielsweise im Wege von Gesamtrenovierungskonzepten, die
für eine Reihe von Gebäuden in einem räumlichen Zusammenhang
statt für ein einziges Gebäude gelten.
Die Kommission beurteilt insbesondere, ob die Ausweise über
die Gesamtenergieeffizienz nach Artikel 11 weiter verbessert
werden müssen.
|
|