Energieausweis und EnEV 2007

. Europäische Gebäuderichtlinie EPBD 2010

www.enev-online.de

   Home + Aktuell
   · Interviews
 · EnEG
 · EnEV
 · Energieausweis
 · EEWärmeG
 · EPBD
   GEG 2020 / 2023
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   EnEV-Archiv
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
EU Gebäuderichtlinie EPBD 2010 Home | EPBD | EU Gebäuderichtlinie 2010 | > Anhang I

Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (gemäß Artikel 3)

.

  1. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist anhand der berechneten oder tatsächlichen Energiemenge zu bestimmen, die jährlich verbraucht wird, um den unterschiedlichen Erfordernissen im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes gerecht zu werden, und wird durch den Energiebedarf für Heizung und Kühlung (Vermeidung von übermäßiger Erwärmung) zur Aufrechterhaltung der gewünschten Gebäudetemperatur und durch den Wärmebedarf für Warmwasser dargestellt.
     

  2. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist auf transparente Weise darzustellen und muss zudem einen Indikator für die Gesamtenergieeffizienz und einen numerischen Indikator für den Primärenergieverbrauch auf der Grundlage von Primärenergiefaktoren je Energieträger enthalten, die auf gewichtete nationale oder regionale Jahresdurchschnittswerte oder einen spezifischen Wert für die Erzeugung am Standort gestützt werden können.

Bei der Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollten die Europäischen Normen berücksichtigt werden, und die Methode sollte mit den einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts einschließlich der Richtlinie 2009/28/EG im Einklang stehen.

  1. Bei der Festlegung der Berechnungsmethode sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:

   a.    die nachstehenden tatsächlichen thermischen
         Eigenschaften des Gebäudes, einschließlich der
         Innenbauteile:

  1. Wärmekapazität

  2. Wärmedämmung

  3. passive Heizung

  4. Kühlelemente und

  5. Wärmebrücken,

  1. Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik,

  2. Klimaanlagen,

  3. natürliche oder mechanische Belüftung, die auch die Luftdichtheit umfassen kann,

  4. eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nichtwohngebäuden),

  5. Gestaltung, Lage und Ausrichtung des Gebäudes, einschließlich des Außenklimas,

  6. passive Solarsysteme und Sonnenschutz,

  7. Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas,

  8. interne Lasten.

4.  Bei der Berechnung wird, soweit relevant, der positive
     Einfluss folgender Aspekte berücksichtigt:

  1. lokale Sonnenexposition, aktive Solarsysteme und andere Systeme zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen,

  2. Elektrizitätsgewinnung durch Kraft-Wärme-Kopplung,

  3. Fern-/Blockheizung und Fern-/Blockkühlung,

  4. natürliche Beleuchtung.

5.  Für die Berechnung sollten die Gebäude angemessen
     in folgende Kategorien unterteilt werden:

  1. Einfamilienhäuser verschiedener Bauarten,

  2. Mehrfamilienhäuser,

  3. Bürogebäude,

  4. Unterrichtsgebäude,

  5. Krankenhäuser,

  6. Hotels und Gaststätten,

  7. Sportanlagen,

  8. Gebäude des Groß- und Einzelhandels,

  9. sonstige Arten Energie verbrauchender Gebäude.

zum Anfang der Seite

Begründung der EU-Richtlinie
1. Gegenstand der EU-Richtlinie
2. Begriffe erklärt, bestimmt
3. Rechenmethode Energieeffizienz
4. Mindestanforderungen festlegen
5. Kostenoptimale Anforderungen
6. Neubau, neue Gebäude
7. Bestand, bestehende Gebäude
8. Anlagentechnik in Gebäuden
9. Fast-Nullenergie-Gebäude
10. Finanzielle Anreize und Chancen
11. Energieausweise für Gebäude
12. Energieausweise ausstellen
13. Energieausweise aushängen
14. Heizungsanlagen inspizieren
15. Klimaanlagen inspizieren
16. Berichte Anlagen-Inspektion
17. Unabhängiges Fachpersonal
18. Unabhängiges Kontrollsystem

19. Einhaltung überprüfen


20. Information der Nutzer
21. Konsultation
22. Anhang I anpassen
23. Befugnisübertragung ausüben
24. Befugnisübertragung widerrufen
25. Einwände gegen Rechtsakte
26. Ausschussverfahren
27. Strafen und Sanktionen
28. EU-Richtlinie umsetzen
29. Alte EU-Richtlinie aufgehoben
30. EU-Richtlinie tritt in Kraft
31. Zielgruppe der EU-Richtlinie

Anhänge
I Berechnung der Energieeffizienz
II Kontrollsystem Ausweise, Berichte
III Aufgehobene Richtlinien, Fristen
IIIa Kostenoptimum berechnen
IV Entsprechungstabelle

zum Anfang der Seite

 www.enev-online.de

ENEV-ONLINE: ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEEINSPARVERORDNUNG FÜR GEBÄUDE

.

| HOME+AKTUELL |

| GEG | WPG | GEIG | EPBD EU-Richtl. | Archiv Regeln | Wissen + Praxis | Dienstleister |  Service + Dialog

| Service + Dialog |

| PRAXIS-HILFEN | NEWSLETTER | ZUGANG BESTELLEN | MEDIEN-SERVICE | ENEV-ARCHIV | KONTAKT | PORTAL |

 

  
© 1999-2024 | Impressum | Datenschutz | Kontakt zur Redaktion
   Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart