Was ist neu?
Wärmegesetz - Erneuerbare Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG
Praxishinweis der zuständigen Bundesministerien
Überschuldete Gemeinden müssen bei Sanierungen ihrer öffentlichen
Gebäude das EEWärmeG nicht erfüllen
Neuer § 9a Gebäude für die
Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen.
Diese Regeln werden
voraussichtlich ab 1. Nov. 2015 gelten.
(16.09.2015)
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg: EWärmeG BW 2015 verabschiedet -
Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie (16.03.2015)
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEWärmeG schlägt die Brücke zur
EnEV-Novelle (28.01.2013)
BMU:
Anforderungen des Wärmegesetzes 2011 auf die Gebäude der Gaststreitkräfte
anwenden
(19.11.2012)
Folgende
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EEWärmeG 2011
für öffentliche Gebäude: Pflichten und
Fristen
Wärmegesetz 2011 - EEWärmeG 2011 plus EnEV
in der Praxis:
Kostenfreie Broschüre erläutert das
novellierte Wärmegesetz:
- Was ändert sich im Vergleich zum Wärmegesetz 2009?
- Welche Fassung des EEWärmeG gilt für Bauvorhaben?
- Was bedeuten die einzelnen Paragraphen und Absätze?
- Worauf müssen Fachleute und Eigentümer insbesondere achten?
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EEWärmeG 2011 + EnEV - kostenfreie Broschüre
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EnEV-online Interview mit Jan Fischer (BMU)
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Text des novellierten
Wärmegesetzes 2011
Wärmegesetz 2011 -
EEWärmeG 2011
Gesetz zur Förderung
Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
Wärmegesetz 2011 - Allgemeines
§ 1 Zweck und Ziel des
Wärmegesetzes
§ 1a
Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
§ 2 Begriffsbestimmungen
Wärmegesetz 2011 - Erneuerbare Energien nutzen
§ 3
Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich Nutzungspflicht
§ 5 Erneuerbarer
Energien bei Neubau
§ 5a Erneuerbarer Energien
im Bestand
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 10a
Info über die
Vorbildfunktion
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Wärmegesetz 2011 - Finanzielle Förderung
§ 13
Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten
Wärmegesetz 2011
- Schlussbestimmungen
§ 16 Anschluss- und
Benutzungszwang
§ 16a
Installateure für Erneuerbare Energien
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 18a Berichte der
Länder
§ 19 Übergangsvorschriften
§ 20 Inkrafttreten
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Solare Strahlungsenergie
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Biomasse
1. Gasförmige
Biomasse
2. Flüssige
Biomasse
3. Feste
Biomasse
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Geothermie und Umweltwärme
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Kälte aus
Erneuerbaren Energien
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Abwärme
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Maßnahmen zur
Einsparung von Energie
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Fernwärme oder Fernkälte
Wärmegesetz: Kurzinfo kostenfrei
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