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Wärmegesetz - Wärmegesetz 2011 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG

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EnEV und EEWärmeG parallel anwenden

Wärmegesetz - Wärmegesetz - EEWärmeG
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gilt bundesweit seit 1. Mai. 2011


Was ist neu?

Wärmegesetz - Erneuerbare Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG Praxishinweis der zuständigen Bundesministerien

Überschuldete Gemeinden müssen bei Sanierungen ihrer öffentlichen Gebäude das EEWärmeG nicht erfüllen

Neuer § 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen. Diese Regeln werden voraussichtlich ab 1. Nov. 2015 gelten. (16.09.2015)

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg: EWärmeG BW 2015 verabschiedet - Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie (16.03.2015)

Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEWärmeG schlägt die Brücke zur EnEV-Novelle (28.01.2013)

BMU: Anforderungen des Wärmegesetzes 2011 auf die Gebäude der Gaststreitkräfte anwenden (19.11.2012)

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Folgende Praxis-Antworten könnten Sie auch interessieren:

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- Wärmegesetz 2011 für öffentliche Gebäude:
Öffentliche Gebäude müssen nun erneuerbare Energien vorbildlich nutzen, sowohl bei Neubauten in Deutschland und im Ausland als auch bei grundlegender Renovierung. Ab wann greifen diese Pflichten?
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EEWärmeG 2011 für öffentliche Gebäude: Pflichten und Fristen

- Wärmegesetz 2011 - EEWärmeG 2011 plus EnEV in der Praxis: Kostenfreie Broschüre erläutert das novellierte Wärmegesetz:
- Was ändert sich im Vergleich zum Wärmegesetz 2009?
- Welche Fassung des EEWärmeG gilt für Bauvorhaben?
- Was bedeuten die einzelnen Paragraphen und Absätze?
- Worauf müssen Fachleute und Eigentümer insbesondere achten?
|
EEWärmeG 2011 + EnEV - kostenfreie Broschüre

- Wärmegesetz EEWärmeG 2011 oder EEWärmeG 2009?
Welche Fassung gilt für nichtöffentliche Gebäude?

Das erneuerte Wärmegesetz 2011 gilt seit dem 1. Mai 2011 bundesweit. Woran erkennen Sie welche Fassung für ein Bauvorhaben gilt? Unsere Übersicht hilft Ihnen auf einen Blick.
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EEWärmeG 2009 oder 2011? Welche Fassung gilt für Bauvorhaben?

- Interview: 12 Fragen und Antworten zum novellierten Wärmegesetz EEWärmeG 2011 - Seit dem 1. Mai 2011 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) in Kraft. Worauf sollten Sie als Berater und Planer besonders achten? Welche Fristen und Termine sollten Ihre Auftraggeber im Auge behalten?
| EnEV-online Interview mit Jan Fischer (BMU)
| Text des novellierten Wärmegesetzes 2011


- Wärmegesetz 2011 - EEWärmeG 2011
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)

Wärmegesetz 2011 - Allgemeines

§ 1 Zweck und Ziel des Wärmegesetzes
§ 1a Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
§ 2 Begriffsbestimmungen

Wärmegesetz 2011 - Erneuerbare Energien nutzen

§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich Nutzungspflicht
§ 5 Erneuerbarer Energien bei Neubau
§ 5a Erneuerbarer Energien im Bestand
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 10a Info über die Vorbildfunktion
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit

Wärmegesetz 2011 - Finanzielle Förderung

§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten

Wärmegesetz 2011 - Schlussbestimmungen

§ 16 Anschluss- und Benutzungszwang
§ 16a Installateure für Erneuerbare Energien
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 18a Berichte der Länder
§ 19 Übergangsvorschriften
§ 20 Inkrafttreten

Wärmegesetz 2011 - Anlage: Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen

  1. Solare Strahlungsenergie

  2. Biomasse
           1. Gasförmige Biomasse
           2. Flüssige Biomasse
           3. Feste Biomasse

  3. Geothermie und Umweltwärme

  4. Kälte aus Erneuerbaren Energien

  5. Abwärme

  6. Kraft-Wärme-Kopplung

  7. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

  8. Fernwärme oder Fernkälte


- Wärmegesetz: Kurzinfo kostenfrei

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Teil 1 Kurzinfo Praxis

EnEV + EEWärmeG anwenden
EnEV + EEWärmeG:
Teil2: Praxishilfen

-> EEWärmeG 2011 (Html)

-> EEWärmeG 2009 (Html)

-> Diskussion zum Wärmegesetz
 


Wichtige Hinweise:
Die hier veröffentlichten Informationen zum Wärmegesetz und die Antworten auf die Leser-Fragen hat die Autorin Melita Tuschinski nach bestem Wissen verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart