EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV und Energiepass im Internet

. Wärmegesetz: Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz - EEWärmeG

www.enev-online.de

 www.enev-online.de

| Service | Kontakt | Impressum |

   Home + Aktuell
   · Interviews
 · EnEG
 · EnEV
 · Energieausweis
 · EEWärmeG
 · EPBD/EU-Richtl.
   GEG 2020 / 2023
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   EnEV-Archiv
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
EEWärmeG 2008: Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

EEWärmeG 2009 | Teil 3 - Finanzielle Förderung

§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten

(1) Maßnahmen können nicht gefördert werden, soweit sie der Erfüllung der Pflicht nach § 3 Abs. 1 oder einer landesrechtlichen Pflicht nach § 3 Abs. 2 dienen.

(2) Absatz 1 gilt nicht bei den folgenden Maßnahmen:

  1. Maßnahmen, die technische oder sonstige Anforderungen erfüllen, die

    1. im Falle des § 3 Abs. 1 anspruchsvoller als die Anforderungen nach den Nummern I bis V der Anlage zu diesem Gesetz oder

    2. im Falle des § 3 Abs. 2 anspruchsvoller als die Anforderungen nach der landesrechtlichen Pflicht sind,

  2. Maßnahmen, die den Wärmeenergiebedarf zu einem Anteil decken, der

    1. im Falle des § 3 Abs. 1 um 50 Prozent höher als der Mindestanteil nach § 5 oder

    2. im Falle des § 3 Abs. 2 höher als der landesrechtlich vorgeschriebene Mindestanteil ist,

  3. Maßnahmen, die mit weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verbunden werden,

  4. Maßnahmen zur Nutzung solarthermischer Anlagen auch für die Heizung eines Gebäudes und

  5. Maßnahmen zur Nutzung von Tiefengeothermie.

(3) Die Förderung kann in den Fällen des Absatzes 2 auf die Gesamtmaßnahme bezogen werden.

(4) Einzelheiten werden in den Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 geregelt.

(5) Fördermaßnahmen durch das Land oder durch ein Kreditinstitut, an dem der Bund oder das Land beteiligt sind, bleiben unberührt.

  zum Anfang
.
Wärmegesetz 2009: Kostenfreie Broschüre zum EEWärmeG

Wärmegesetz 2009: Rechtlicher Hinweis

  .
zum Anfang
.


 www.enev-online.de

ENEV-ONLINE: ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEEINSPARVERORDNUNG FÜR GEBÄUDE

.

| HOME+AKTUELL |

| GEG | WPG | GEIG | EPBD EU-Richtl. | Archiv Regeln | Wissen + Praxis | Dienstleister |  Service + Dialog

| Service + Dialog |

| PRAXIS-HILFEN | NEWSLETTER | ZUGANG BESTELLEN | MEDIEN-SERVICE | ENEV-ARCHIV | KONTAKT | PORTAL |

 

  
© 1999-2023 | Impressum | Datenschutz | Kontakt zur Redaktion
   Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart