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EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 03.09.2012

Heizen mit erneuerbaren Energien!
Neue Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm (MAP)


Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!

MAP - den Markt für Erneuerbare Wärme ankurbeln!

Wo schreibt das Wärmegesetz Fördermittel vor?

Seit wann gelten die neue MAP-Richtlinien?

Wie hoch sind die Förderbeträge?

Wie funktioniert die Bonusförderung?

Wo findet man Informationen zu Förderung?

Sind auch Anlagen auch im Neubau förderfähig?

Wie helfen Förderrichtlinien und Förderrechner?

BAFA-Förderung mit KfW-Programmen kumulieren?

Wie viel Fördergelder sind noch verfügbar?

Quellen und weitere Informationen


Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!

Mit dieser Aufforderung wirbt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die neuen Fördermöglichkeiten seit dem 15. August 2012. Wer ab diesem Zeitpunkt sein Heizungssystem auf erneuerbare Energien umstellt kann auf eine Finanzspritze vom Bund hoffen. Es handelt sich konkret um Investitionszuschüsse, d.h. für Euro-Beträge, die Geförderte nicht zurückzahlen müssen.

Den Markt für Erneuerbare Wärme ankurbeln!

Es handelt sich um das unter dem Kürzel "MAP" bekannte staatliche Förderprogramm, das teilweise von der BAFA und teilweise von der KfW Bank durchgeführt wird. "MAP" ist die Abkürzung von "Marktanreizprogramm", welches den Markt für erneuerbare Energien zum Heizen, Warmwassererwärmen und Kühlen ankurbeln soll. Mit diesem Förderprogramm löst die Bundesregierung ihre Pflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) ein.

Wo schreibt das Wärmegesetz Fördermittel vor?

Im § 13 (Fördermittel) regelt das Gesetz wie der Staat dafür sorgen muss, dass die erneuerbaren Energien sich tatsächlich am Wärmemarkt etablieren. Der Gesetzestext des EEWärmeG § 13 (Fördermittel): "Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Einzelheiten werden durch Verwaltungs-Vorschriften des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geregelt."

Seit wann gelten die neue Richtlinien für die MAP-Förderung?

Die im Gesetz angesprochenen "Verwaltungsvorschriften" sind die Richtlinien des MAP. Seit dem 15. August 2012 gelten die neuen Fassungen der Richtlinien und die Zuschüsse für thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sind deutlich gestiegen.

Wie hoch sind die Förderbeträge für verschiedene Anlagen?
 

Technische Anlage Förderbetrag


Thermische
Solarkollektoranlagen

 

bis 40 m2 Bruttokollektorfläche

1.500 Euro bis 3.600 Euro

zwischen 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau)

3.600 Euro bis 18.000 Euro

bis 1.000 m2 zur Erzeugung von Prozesswärme

bis zu 50 Prozent der
Nettoinvestitionskosten


Biomasseanlagen

 

Pelletöfen mit Wassertasche

1.400 Euro bis 3.600 Euro

Pelletkessel

2.400 Euro bis 3.600 Euro

Pelletkessel mit Pufferspeicher
(mindestens 30 l / kW)

2.900 Euro bis 3.600 Euro

Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher

1.400 Euro

Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher

1.400 Euro


Wärmepumpen

 

Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen

2.800 Euro bis 11.800 Euro

Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
mit Pufferspeicher

3.300 Euro bis 12.300 Euro

Luft/Wasser-Wärmepumpen

1.300 Euro bzw. 1.600 Euro

Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher

1.800 Euro bzw. 2.100 Euro

Wie funktioniert die Bonusförderung als extra Belohnung?

Wer seine Heizung erneuert kann auch verschiedene Bonusförderbeträge wahrnehmen, beispielsweise den Bonus für Kesseltausch, Effizienz, Regenerative Kombination, Wärmenetz usw. wenn seine Heizungsanlage die jeweiligen zusätzlichen Anforderungen erfüllt.

Wo findet man Informationen zu den Fördersegmenten?

Im Internet informiert das BAFA auf seinen Webseiten gesondert nach Fördersegmenten in den Rubriken "Solarthermie", "Biomasse", "Wärmepumpen", "Innovationsförderung" und "Visualisierung". Hier können Interessierte unter anderem auch nachlesen welche Anlagen förderfähig sind, wie hoch die Förderung ausfallen kann, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist und wann und wie sie die Förderung beantragen müssen.

Sind auch Anlagen auch im Neubau förderfähig?

Wer ein Haus oder Gebäude neu erbaut kann für seinen Neubau im Rahmen der "Innovationsförderung" auch Zuschüsse erhalten, beispielsweise in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden. Ansonsten können Antragsteller nur für technische Anlagen im Baubestand auf Fördergeld hoffen. Als "Gebäudebestand" gelten alle Bauten, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. deren Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 1. Januar 2009 mit einem Heizungssystem ausgestattet waren.

Wie helfen Förderrichtlinien und Förderrechner?

Die gesamte Förderung führen das BAFA und die KfW auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 15. August 2012. Interessierte finden diese auf der Webseite des BAFA, des weiteren eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten sowie die Antragsformulare in der Rubrik „Downloads“. Unter „Weiterführende Dokumente“ verbirgt sich auch ein Link zu den Förderrechner der Deutschen Energie Agentur (dena). Mit diesem Rechner können sich Interessierte die Höhe der möglichen Förderung ausrechnen und sofort anzeigen lassen.

BAFA-Förderung mit KfW-Programmen kumulieren?

Kumulieren erlaubt: Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung möglich, sofern es sich um eines der folgenden KfW-Programme handelt:

  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“
    (Kredit, Programmnummer 151)

  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Zuschuss, Programmnummer 430)

  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Effizienzhaus)

  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157,
    sofern Effizienzhaus)

Dies gilt nur, soweit eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorliegt.

Kumulieren verboten: Wer eines der folgenden KfW-Förderprogramme in Anspruch nimmt, darf nicht auch gleichzeitig im Rahmen des MAP gefördert werden:

  •  „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit, Programmnummer 152)

  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)

  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Einzelmaßnahme)

  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)

Wie viel Fördergelder sind noch verfügbar?

Diese Fördermittel sind begrenzt, da sie aus  Haushaltsmitteln des Bundes stammen. Die Förderampel auf den Webseiten des BAFA zeigt tagesaktuell an, ob noch Fördergelder verfügbar sind. --> zur Förderampel

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 514
Frankfurter Straße 29 – 35, D-65760 Eschborn
Telefon: +49 / (0) 6 19 69 08 - 6 25
Telefax: +49 / (0) 6 19 69 08 - 8 00
Internet: www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien
Anfragen:
BAFA-Kontaktformular

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart