Jetzt umsteigen
mit Fördergeld vom Staat!
MAP - den Markt
für Erneuerbare Wärme ankurbeln!
Wo schreibt
das Wärmegesetz Fördermittel vor?
Seit wann gelten die neue MAP-Richtlinien?
Wie hoch sind die Förderbeträge?
Wie funktioniert die Bonusförderung?
Wo
findet man Informationen zu Förderung?
Sind auch
Anlagen auch im Neubau förderfähig?
Wie helfen
Förderrichtlinien und Förderrechner?
BAFA-Förderung mit KfW-Programmen kumulieren?
Wie viel
Fördergelder sind noch verfügbar?
Quellen und weitere
Informationen
Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!
Mit dieser Aufforderung wirbt das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die neuen Fördermöglichkeiten seit dem 15. August
2012. Wer ab diesem Zeitpunkt sein Heizungssystem auf erneuerbare Energien
umstellt kann auf eine Finanzspritze vom Bund hoffen. Es handelt
sich konkret um
Investitionszuschüsse, d.h. für Euro-Beträge, die Geförderte nicht
zurückzahlen müssen.
Den Markt für
Erneuerbare Wärme ankurbeln!
Es handelt
sich um das unter dem Kürzel "MAP" bekannte staatliche Förderprogramm,
das teilweise von der BAFA und teilweise von der
KfW Bank durchgeführt wird. "MAP" ist die Abkürzung von
"Marktanreizprogramm", welches den Markt für erneuerbare Energien zum
Heizen, Warmwassererwärmen und Kühlen ankurbeln soll. Mit diesem Förderprogramm löst die Bundesregierung
ihre Pflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) ein.
Wo schreibt das
Wärmegesetz Fördermittel vor?
Im § 13
(Fördermittel) regelt das Gesetz wie der Staat dafür sorgen muss, dass
die erneuerbaren Energien sich tatsächlich am Wärmemarkt etablieren. Der Gesetzestext des EEWärmeG § 13
(Fördermittel):
"Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte
wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit
bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Einzelheiten werden durch
Verwaltungs-Vorschriften des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen
geregelt."
Seit wann gelten die neue Richtlinien für die MAP-Förderung?
Die im Gesetz
angesprochenen "Verwaltungsvorschriften" sind die Richtlinien des MAP.
Seit dem 15. August 2012 gelten die neuen Fassungen der Richtlinien und die Zuschüsse für
thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in Ein- und
Zweifamilienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und
öffentlichen Gebäuden sind deutlich gestiegen.
Wie hoch sind die Förderbeträge für verschiedene Anlagen?
Technische Anlage |
Förderbetrag |
Thermische
Solarkollektoranlagen |
|
bis 40 m2
Bruttokollektorfläche |
1.500 Euro bis 3.600 Euro |
zwischen 20 bis 100
m2
Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen
Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) |
3.600 Euro bis 18.000 Euro |
bis 1.000 m2
zur Erzeugung von Prozesswärme |
bis zu 50 Prozent der
Nettoinvestitionskosten |
Biomasseanlagen |
|
Pelletöfen mit Wassertasche |
1.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel |
2.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher
(mindestens
30 l / kW) |
2.900 Euro bis 3.600 Euro |
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher |
1.400 Euro |
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher |
1.400 Euro |
Wärmepumpen |
|
Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen |
2.800 Euro bis 11.800 Euro |
Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
mit Pufferspeicher |
3.300 Euro bis 12.300 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen |
1.300 Euro
bzw. 1.600 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher |
1.800 Euro
bzw. 2.100 Euro |
Wie funktioniert die Bonusförderung als extra Belohnung?
Wer seine
Heizung erneuert kann auch verschiedene Bonusförderbeträge
wahrnehmen, beispielsweise den Bonus für
Kesseltausch, Effizienz, Regenerative Kombination,
Wärmenetz usw. wenn seine Heizungsanlage die jeweiligen zusätzlichen Anforderungen erfüllt.
Wo
findet man Informationen zu den Fördersegmenten?
Im
Internet informiert das BAFA auf seinen Webseiten gesondert nach
Fördersegmenten in den
Rubriken "Solarthermie", "Biomasse", "Wärmepumpen",
"Innovationsförderung" und "Visualisierung". Hier können
Interessierte unter anderem auch nachlesen welche Anlagen förderfähig sind, wie hoch die Förderung ausfallen kann, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich
ist und wann und wie sie die Förderung beantragen müssen.
Sind auch Anlagen auch im Neubau förderfähig?
Wer
ein Haus oder Gebäude neu erbaut kann für seinen Neubau im
Rahmen der "Innovationsförderung" auch
Zuschüsse erhalten, beispielsweise in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden.
Ansonsten können Antragsteller nur für technische Anlagen im Baubestand
auf Fördergeld hoffen. Als "Gebäudebestand" gelten alle Bauten,
deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2009
gestellt bzw. deren
Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 1. Januar 2009
mit einem Heizungssystem ausgestattet waren.
Wie
helfen Förderrichtlinien und Förderrechner?
Die
gesamte Förderung führen das BAFA und die KfW auf der Grundlage
der Richtlinien zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 15.
August 2012. Interessierte finden diese auf der Webseite des BAFA,
des weiteren eine Übersicht zu den einzelnen
Fördersegmenten sowie die Antragsformulare in der Rubrik „Downloads“.
Unter „Weiterführende Dokumente“ verbirgt sich auch ein Link zu
den Förderrechner der Deutschen Energie Agentur (dena). Mit diesem
Rechner können sich Interessierte die Höhe der möglichen Förderung ausrechnen und
sofort anzeigen lassen.
BAFA-Förderung mit KfW-Programmen
kumulieren?
Kumulieren erlaubt: Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung
mit einer KfW-Förderung
möglich, sofern es
sich um eines der folgenden
KfW-Programme
handelt:
-
„Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“
(Kredit,
Programmnummer 151)
-
„Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Zuschuss,
Programmnummer 430)
-
„Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218,
sofern Effizienzhaus)
-
„Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“
(Programmnummer 157,
sofern Effizienzhaus)
Dies gilt nur, soweit eine umfassende Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus
vorliegt.
Kumulieren verboten:
Wer eines der folgenden KfW-Förderprogramme in Anspruch
nimmt, darf nicht auch gleichzeitig im Rahmen des MAP gefördert
werden:
-
„Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit,
Programmnummer 152)
-
„Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“
(Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
-
„Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218,
sofern Einzelmaßnahme)
-
„Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“
(Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)
Wie viel
Fördergelder sind noch verfügbar?
Diese
Fördermittel sind begrenzt, da sie aus Haushaltsmitteln
des Bundes stammen. Die Förderampel auf den Webseiten des BAFA
zeigt tagesaktuell an, ob noch Fördergelder verfügbar sind.
zur Förderampel
Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 514
Frankfurter Straße 29 – 35, D-65760 Eschborn
Telefon: +49 / (0) 6 19 69 08 - 6 25
Telefax: +49 / (0) 6 19 69 08 - 8 00
Internet:
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien
Anfragen:
BAFA-Kontaktformular
EEWärmegesetz
und EnEV in der Praxis
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