EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV und Energiepass im Internet

. EEWärmeG - Wärmegesetz - Wärmegesetz 2011 - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

 www.enev-online.de

| Service | Kontakt | Impressum |

   Home + Aktuell
   GEG 2020 23  24
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Archiv Regeln
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

 

EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 07.08.2012

BMU: Massenbilanzierung von Biomethan - neue Auslegungshilfe zur Nutzung gasförmiger Biomasse
als erneuerbare Energie im Sinne des EEWärmeG


Verpflichtete nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) können auch gasförmige Biomasse – Biogas – als erneuerbare Energie nutzen.

Das Gesetz regelt in seiner Anlage zu den Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen unter Nummer II (Biomasse), 1. (Gasförmige Biomasse) was sie beachten müssen.

Bei Neubauten – d.h. bei neu zu errichteten Gebäuden – wird Biogas nur in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) genutzt. Bei umfassend sanierten öffentlichen Gebäuden wird Biogas entweder in KWK-Anlagen genutzt oder in Heizkesseln, die der besten verfügbaren Technik entsprechen.

Verpflichtete nach dem Wärmegesetz können auch Biogas nutzen, das auf Erdgasqualität aufbereitet wird (Biomethan) und über das Erdgasnetz verteilt wird.

Allerdings muss das entnommene Biomethan am Ende eines Kalenderjahres im Wärmeäquivalent derjenigen Menge von Gas aus Biomasse entsprechen, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist wurde.

Auch muss der gesamte Transport und Vertrieb des Biomethans von der Herstellung, über die Einspeisung und Transport im Erdgasnetz bis zur Entnahme nachvollziehbar dokumentiert werden anhand eines Massenbilanzsystems.

Wie dieser Prozess in der Praxis konkret ablaufen soll erläutert der neue Anwendungshinweis des BMU vom 29. Juni 2012.

Achtung: Diese Auslegungshilfe gibt die unverbindliche Rechtsansicht des BMU wieder. Verpflichtete nach dem Wärmegesetz und Mitarbeiter der Behörden könne sich daran orientieren.

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.erneuerbare-energien.de | Gesetze / Verordnungen

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

zum Anfang der Seite

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

zum Anfang der Seite

Praxishilfen EEWärmeG


Neues Buch: EnEV 2014 + EnEV 2016 + EEWärmeG 2011
NEU:
EnEV + EEWärmeG:

Teil 1: Kurzinfo Praxis

EnEV + EEWärmeG anwenden
EnEV + EEWärmeG:
Teil2: Praxishilfen

EnEV 2014: Praxis-Dialog zu Wohngebäuden
Praxis-Dialog Wohnbau

EnEV 2014 für Nichtwohnbau: Fragen + Antworten
Praxis-Dialog Nichtwohnbau
 

 www.enev-online.de

ENEV-ONLINE: ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEEINSPARVERORDNUNG FÜR GEBÄUDE

.

| HOME+AKTUELL |

| GEG | WPG | GEIG | EPBD EU-Richtl. | Archiv Regeln | Wissen + Praxis | Dienstleister |  Service + Dialog

| Service + Dialog |

| PRAXIS-HILFEN | NEWSLETTER | ZUGANG BESTELLEN | MEDIEN-SERVICE | ENEV-ARCHIV | KONTAKT | PORTAL |

 

  
© 1999-2024 | Impressum | Datenschutz | Kontakt zur Redaktion
   Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart