Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) verpflichtet die
Bundesregierung in § 18 (Erfahrungsbericht) dem Bundestag bis Ende des
Jahres 2011 und danach alle vier Jahre zu berichten welche Erfahrungen mit
dem Gesetz in der Praxis gemacht wurden.
Diese Berichte sollen insbesondere auf
folgende Fragen antworten:
-
Wie ist den
Stand der Markteinführung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte
aus Erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des Zwecks und
Ziels des Gesetzes?
-
Wie gestalten
sich die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die
Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen?
-
Wie hoch ist
die eingesparte Menge Mineralöl und Erdgas sowie die dadurch reduzierten
Emissionen von Treibhausgasen?
-
Wie verläuft
der Vollzug des Gesetzes?
Desgleichen soll
die Bundesregierung in ihren Berichten auch Vorschläge zur weiteren
Entwicklung des Gesetzes unterbreiten.
Weil dieser Bericht noch immer nicht vorliegt, haben drei
SPD-Bundestagsabgeordnete Fragen für die Plenarsitzung des Bundestages vom
9. Mai 2012 eingereicht.
Wir geben hier
die Fragen vollständig wider sowie eine Antwort auszugsweise, weil die
zweite und dritte Frage eine ausführliche Debatte auslöste.
Weitere
Informationen finden Sie in dem entsprechenden Bundestags-Dokument – in
diesem Fall im Protokoll zur Plenarsitzung.
5. Frage des
Abgeordneten Dirk Becker (SPD): „Aus welchen Gründen sah sich die
Bundesregierung bisher außerstande, den bis Ende 2011 gesetzlich geforderten
Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
vorzulegen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser
Legislaturperiode einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung des Gesetzes zu
unterbreiten?“
Antwort von
Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
„Die Arbeiten am Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
haben sich verzögert, da aufgrund der komplexen Sachzusammenhänge im
Wärmemarkt und der schwierigen Datenlage bei dieser erstmaligen
Erfahrungsanalyse ergänzende fachliche Forschungsarbeiten notwendig waren.
Daher wird der Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
voraussichtlich Mitte 2012 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden können.“
6. Frage des
Abgeordneten Dirk Becker (SPD): „Wie schätzt die Bundesregierung jeweils die
Einbeziehung des Gebäudebestandes in die gesetzliche Verpflichtung zur
Nutzung erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser
sowie die Schaffung eines haushaltsunabhängigen Förderinstruments auf der
Basis einer Umlage auf fossile Brennstoffe (sogenannte Wärmeprämie) in das
EEWärmeG ein, und auf worauf stützt sie diese Einschätzung jeweils?“
7. Frage der
Abgeordneten Ute Vogt (SPD): „Welche Anstrengungen unternimmt das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), damit
das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien und die nationale
Klimaschutzinitiative auch zukünftig fortgesetzt werden können, und wie
bewertet das BMU die Kürzungen beim Marktanreizprogramm im Energie- und
Klimafonds im Hinblick auf die Auswirkungen auf Arbeitsplätze, vor allem im
Handwerk und in kleinen und mittleren Unternehmen?“
Die Antworten auf
diese beiden letzten Fragen lösten eine Debatte aus, die Sie in dem weiter
unten angegebenen Dokument nachlesen können.
Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
www.bundestag.de | Plenarprotokoll 17/177 vom 09.05.2012
EEWärmegesetz
und EnEV in der Praxis
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