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EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 09.05.2012

Bundestag befasst sich mit Fragen zum Bericht der Bundesregierung zum Wärmegesetz in der Praxis


Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) verpflichtet die Bundesregierung in § 18 (Erfahrungsbericht) dem Bundestag bis Ende des Jahres 2011 und danach alle vier Jahre zu berichten welche Erfahrungen mit dem Gesetz in der Praxis gemacht wurden.

Diese Berichte sollen insbesondere auf folgende Fragen antworten:

  • Wie ist den Stand der Markteinführung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des Zwecks und Ziels des Gesetzes?

  • Wie gestalten sich die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen?

  • Wie hoch ist die eingesparte Menge Mineralöl und Erdgas sowie die dadurch reduzierten Emissionen von Treibhausgasen?

  • Wie verläuft der Vollzug des Gesetzes?

Desgleichen soll die Bundesregierung in ihren Berichten auch Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Gesetzes unterbreiten.
Weil dieser Bericht noch immer nicht vorliegt, haben drei SPD-Bundestagsabgeordnete Fragen für die Plenarsitzung des Bundestages vom 9. Mai 2012 eingereicht.

Wir geben hier die Fragen vollständig wider sowie eine Antwort auszugsweise, weil die zweite und dritte Frage eine ausführliche Debatte auslöste.

Weitere Informationen finden Sie in dem entsprechenden Bundestags-Dokument – in diesem Fall im Protokoll zur Plenarsitzung.

5. Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD): „Aus welchen Gründen sah sich die Bundesregierung bisher außerstande, den bis Ende 2011 gesetzlich geforderten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vorzulegen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung des Gesetzes zu unterbreiten?“

Antwort von Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
„Die Arbeiten am Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz haben sich verzögert, da aufgrund der komplexen Sachzusammenhänge im Wärmemarkt und der schwierigen Datenlage bei dieser erstmaligen Erfahrungsanalyse ergänzende fachliche Forschungsarbeiten notwendig waren. Daher wird der Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz voraussichtlich Mitte 2012 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden können.“

6. Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD): „Wie schätzt die Bundesregierung jeweils die Einbeziehung des Gebäudebestandes in die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser sowie die Schaffung eines haushaltsunabhängigen Förderinstruments auf der Basis einer Umlage auf fossile Brennstoffe (sogenannte Wärmeprämie) in das EEWärmeG ein, und auf worauf stützt sie diese Einschätzung jeweils?“

7. Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD): „Welche Anstrengungen unternimmt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), damit das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien und die nationale Klimaschutzinitiative auch zukünftig fortgesetzt werden können, und wie bewertet das BMU die Kürzungen beim Marktanreizprogramm im Energie- und Klimafonds im Hinblick auf die Auswirkungen auf Arbeitsplätze, vor allem im Handwerk und in kleinen und mittleren Unternehmen?“

Die Antworten auf diese beiden letzten Fragen lösten eine Debatte aus, die Sie in dem weiter unten angegebenen Dokument nachlesen können.

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.bundestag.de | Plenarprotokoll 17/177 vom 09.05.2012

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

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