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EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 18.07.2012

Praxiserfahrungen in den Bundesländern
mit der Anwendung des Wärmegesetzes


Das Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) verpflichtet die Bundesländer in § 18a (Berichte der Länder) dem zuständigen Bundesumweltministerium (BMU) erstmals bis Mitte des Jahres 2011, dann bis Ende April 2013 und danach regelmäßig alle zwei Jahre zu berichten welche Erfahrungen sie mit dem Gesetz in der Praxis gemacht haben.

Diese Berichte sollen insbesondere auf folgende Fragen antworten:

  • Welche Erfahrungen hat das Bundesland mit der Vorbildfunktion von öffentlichen Gebäuden gesammelt? (Die Antwort auf diese Frage ist allerdings nur ab dem Bericht aus dem Jahr 2013 verpflichtend, weil die Erfüllung der Vorbildfunktion mit einer zeitlichen Verzögerung in Kraft getreten war.)

  • Hat das Bundesland bereits eigene Regelungen getroffen oder plant es eigene Regelungen einzuführen zur Förderung der Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien?

  • Hat das Bundesland für bestehende öffentliche Gebäude eigene Regelungen getroffen, die vom Wärmegesetz abweichen?

  • Hat das Bundesland für privatwirtschaftliche Bestandsgebäude die Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien eingeführt?

  • Wie verläuft der Vollzug des Gesetzes im Bundesland?
    Auf den Webseiten des BMU finden Interessierte die Berichte, die soweit vorliegen. Es fällt auf, dass noch nicht alle Bundesländer vertreten sind, beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Bremen.

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.bmu.de | EEWärmeG | Berichte der Länder

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

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