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EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 18.01.2012

Baurecht: Bauherren müssen seit dem 1. Januar 2012 zusätzlich auch mit angeben wie sie bei ihren Bauvorhaben das EEWärmeG 2011 erfüllen


Als letztes Jahr das bundesweite Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz novelliert wurde, änderte das entsprechende Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE 2011) auch das Hochbaustatistikgesetz - ab 1. Januar 2012.

Nun ist es soweit:

Im Artikel 5a (Änderung des Hochbaustatistikgesetzes) regelte das Gesetz, dass Bauherren für ihre Bauvorhaben auch die Art der Warmwasserbereitung und die dafür vorgesehene Energie angeben, sowie zu den Lüftungs- und Kühlungs-Anlagen die geforderten Informationen angeben und auch die Art und Weise wie sie das geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erfüllen.

Den entsprechenden Erhebungsbogen für Baugenehmigungen können Architekten und Planer für ihre Auftraggeber online ausfüllen und einsenden.

Das Land Baden-Württemberg hat im Internet die Plattform „Bautätigkeitsstatistik-Online„ dafür entwickelt, die den Statischen Ämtern des Bundes und der Länder dient.

Die Plattform „Bautätigkeitsstatistik-Online“ bietet den Nutzern folgende Möglichkeiten:

  • Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen online ausfüllen
    und anschließend ausdrucken.

  • Den Blanko-Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
    oder Abgang ausdrucken.

  • Die Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder die
    Abgangserhebung ausdrucken.

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.statistik-bw.de/baut/HTML/index.htm

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat auf seiner folgenden Webseite sehr ausführlich erklärt, welche Vorteile die Plattform „Bautätigkeitsstatistik-Online“ bietet.
www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/start/index.jsp?&pid=32533

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

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