Als letztes Jahr das bundesweite Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz novelliert
wurde, änderte das entsprechende Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare
Energien (EAG EE 2011) auch das Hochbaustatistikgesetz - ab 1. Januar 2012.
Nun ist es soweit:
Im Artikel 5a (Änderung des
Hochbaustatistikgesetzes) regelte das Gesetz, dass Bauherren für ihre
Bauvorhaben auch die Art der Warmwasserbereitung und die dafür vorgesehene
Energie angeben, sowie zu den Lüftungs- und Kühlungs-Anlagen die geforderten
Informationen angeben und auch die Art und Weise wie sie das geltende
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erfüllen.
Den entsprechenden Erhebungsbogen für
Baugenehmigungen können Architekten und Planer für ihre Auftraggeber online
ausfüllen und einsenden.
Das Land Baden-Württemberg hat im Internet die
Plattform „Bautätigkeitsstatistik-Online„ dafür entwickelt, die den
Statischen Ämtern des Bundes und der Länder dient.
Die Plattform „Bautätigkeitsstatistik-Online“
bietet den Nutzern folgende Möglichkeiten:
-
Den
Erhebungsbogen für Baugenehmigungen online ausfüllen
und anschließend ausdrucken.
-
Den
Blanko-Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
oder Abgang ausdrucken.
-
Die
Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder die
Abgangserhebung ausdrucken.
Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
www.statistik-bw.de/baut/HTML/index.htm
Das Statistische Amt
Mecklenburg-Vorpommern hat auf seiner folgenden Webseite
sehr ausführlich erklärt, welche Vorteile die Plattform
„Bautätigkeitsstatistik-Online“ bietet.
www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/start/index.jsp?&pid=32533
EEWärmegesetz
und EnEV in der Praxis
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