Der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 im Zuge der Neuregelung des Rechtsrahmens
für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien folgende
Entschließung gefasst:
Zum Artikel 7 (Änderung des EEWärmeG) heißt es
in dem Dokument: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine
Gesetzesinitiative für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als
marktfinanziertes Anreizmodell zu ergreifen. Dieses sollte insbesondere
Wirkung für den Altbaubestand entfalten.“
Der Bundesrat begründet diese Aufforderung
folgendermaßen: „Die Energiewende muss in einem ganzheitlichen Ansatz
verfolgt werden und darf sich nicht allein auf den Stromsektor
konzentrieren. Dabei bietet der Einsatz erneuerbarer Energien im
Altbaubestand das größte Potenzial, die zukünftigen klimapolitischen Ziele
tatsächlich zu erreichen.“
Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
www.bundesrat.de | Drucksache 392/11 (Beschluss)
EEWärmegesetz
und EnEV in der Praxis
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