EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV und Energiepass im Internet

. EEWärmeG - Wärmegesetz - Wärmegesetz 2011 - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

 www.enev-online.de

| Service | Kontakt | Impressum |

   Home + Aktuell
   GEG 2020 23  24
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Archiv Regeln
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

 

EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 30.07.2011

Baurecht: Das Baugesetzbuch wurde geändert im Sinne des Klimaschutzes in Städten und Gemeinden


Nach dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden, welches am 30.07.2011 in Kraft getreten ist, können Kommunen bei der Planung von Bauvorhaben Klimaschutzaspekte stärker berücksichtigen.

Neben Einzelgebäuden sollen vor allem innerstädtische Altbauquartiere energieeffizienter werden. Weil Bauherren bei Vorhaben vereinzelt mit Baurecht in Konflikt kommen können – etwa, wenn ein saniertes Gebäude durch Wärmedämmung dicker wird als zuvor –, wird eine nachträgliche Wärmedämmung bauplanungsrechtlich begünstigt: So können etwa geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung zulässig sein. Auch die Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen im Außenbereich an oder auf Gebäuden wird erleichtert.

Als Beispiel lautet der § 248 (Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie) wie folgt: „In Gebieten mit Bebauungsplänen oder Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 oder 3 sind bei Maßnahmen an bestehenden Gebäuden zum Zwecke der Energieeinsparung geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, soweit dies mit nachbarlichen Interessen und baukulturellen Belangen vereinbar ist.

Satz 1 gilt entsprechend für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen. In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend für Abweichungen vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung (§ 34 Absatz 1 Satz 1).“

Informationen zu dem neuen Gesetz und seinen Konsequenzen finden Sie auf den Webseiten des Bundesbauministeriums.

Das Gesetz selbst können Sie entweder kostenfrei als Leseversion auf den Webseiten des Bundesanzeiger-Verlages einsehen oder kostenpflichtig als Druckversion oder als Pd-Volltext bestellen.

Das Gesetz wurde verkündet im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 39, vom 29. Juli 2011, ab Seite 1509.

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.bmvbs.de | Energiewende | www.bundesgesetzblatt.de

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

zum Anfang der Seite

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

zum Anfang der Seite

Praxishilfen EEWärmeG


Neues Buch: EnEV 2014 + EnEV 2016 + EEWärmeG 2011
NEU:
EnEV + EEWärmeG:

Teil 1: Kurzinfo Praxis

EnEV + EEWärmeG anwenden
EnEV + EEWärmeG:
Teil2: Praxishilfen

EnEV 2014: Praxis-Dialog zu Wohngebäuden
Praxis-Dialog Wohnbau

EnEV 2014 für Nichtwohnbau: Fragen + Antworten
Praxis-Dialog Nichtwohnbau
 

 www.enev-online.de

ENEV-ONLINE: ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEEINSPARVERORDNUNG FÜR GEBÄUDE

.

| HOME+AKTUELL |

| GEG | WPG | GEIG | EPBD EU-Richtl. | Archiv Regeln | Wissen + Praxis | Dienstleister |  Service + Dialog

| Service + Dialog |

| PRAXIS-HILFEN | NEWSLETTER | ZUGANG BESTELLEN | MEDIEN-SERVICE | ENEV-ARCHIV | KONTAKT | PORTAL |

 

  
© 1999-2024 | Impressum | Datenschutz | Kontakt zur Redaktion
   Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart