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EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 30.06.2011

Studie: Mietrechtliche Umsetzung der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude nach dem Wärmegesetz 2011


Das neue Wärmegesetz nimmt die öffentliche Hand erheblich in die Pflicht. Sie müssen erneuerbare Energien vorbildlich nutzen, auch bei der grundlegenden Sanierung öffentlicher Gebäude. Diese gilt auch für Gebäude, die die öffentliche Hand seit dem 1. Mai 2011 anmietet. In diesem Fall muss der Mietvertrag auch die Vorbildfunktion berücksichtigen.

Die Berliner Rechtsanwältin Margarete von Oppen und Herrn Prof. Dr. Stefan Klinski haben die mietvertragliche Umsetzung der Vorbildfunktion im Auftrag des Bundesumweltministeriums untersucht und aufbereitet. Sie beschreiben, wie die Vorbildfunktion in den Mietverträgen berücksichtigt werden kann, und helfen mit konkreten Musterformulierungen für die öffentliche Hand, insbesondere für die betroffenen Kommunen.

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.erneuerbare-energien.de | Mietrechtliche Umsetzung
der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

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