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Was ist neu?
Kostenfrei: Broschüre
mit Kurzinfo "Wärmegesetz 2009"
(Volltext in Pdf-Format,
92 Seiten, ca. 1,2 MB)
Autorin ist Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin,
seit
1999
Herausgeberin,
Redakteurin und Autorin von EnEV-online.de
Fördergeld für erneuerbare Wärme: Was ändert sich durch das
Wärmegesetz 2009 für das BAFA-Marktanreizprogramm (MAP) und für das
KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien“ (Premium)? Silke Stahl vom BMU
Berlin antwortet der EnEV-online Redaktion.
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Interview: Fördergeld für erneuerbare Wärme
Neues Wärmegesetz 2009: Sieben häufige Missverständnisse. Worauf
Bauherren, Eigentümer und Baufachleute seit dem 1. Januar 2009 achten
sollten. Wir klären sieben Missverständisse kurz auf.
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Wärmegesetz 2009: Sieben häufige Missverständnisse
Wärmegesetz 2009 - Praxisdialog
Danke für Ihr Interesse und Ihre zahlreichen Fragen zum Wärmegesetz.
Einige der häufigsten Antworten können Sie bereits schon hier lesen.
In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz 2009 werden wir auch die
Antworten auf Ihre häufigen Fragen mit aufnehmen. Den Download-Link für die
Broschüre erfahren Sie in unserem kostenfreien EnEV-Newsletter.
Antworten auf
häufige Fragen zum Wärmegesetz
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zum Wärmegesetz!
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Kurzinfo Wärmegesetz 2009
Es beruht auf zwei Säulen:
-
Nutzungspflicht: Eigentümer von Gebäuden, die neu
gebaut werden, müssen Erneuerbare Energien für ihre
Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle
Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Genutzt
werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in
Kombination. Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will,
kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer
können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen
beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.
-
Finanzielle Förderung: Die Nutzung Erneuerbarer
Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das
bestehende Marktanreizprogramm, ein Förderinstrument der
Bundesregierung, erhält mehr Geld. Die Mittel werden auf bis
zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr
Planungssicherheit für Investoren.
Wärmenetze: Das
Wärmegesetz erleichtert auch den Ausbau von
Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse
des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines
solchen Netzes vorschreiben können.

Wärmegesetz 2009
Gesetz zur Förderung
Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)*)
Vom 7. August 2008
Teil 1:
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des
Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 -
Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3
Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 -
Finanzielle Förderung
§ 13
Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten
Teil 4 -
Schlussbestimmungen
§ 16
Anschluss- und Benutzungszwang
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu den
§§ 5, 7, 10 und 15)
Anforderungen
an die Nutzung von Erneuerbaren Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen und Wärmenetze

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