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EEWärmeG

Home | > Wärmegesetz 2009

Wärmegesetz gilt bundesweit seit 1. Januar 2009
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wurde am 18.08.2008 im Bundes- . gesetzblatt verkündet. Es legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen muss.


Was ist neu?

-> Kostenfrei: Broschüre mit Kurzinfo "Wärmegesetz 2009"
(Volltext in Pdf-Format, 92 Seiten, ca. 1,2 MB)
Autorin ist Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, seit
1999 Herausgeberin, Redakteurin und Autorin von EnEV-online.de

- Fördergeld für erneuerbare Wärme: Was ändert sich durch das Wärmegesetz 2009 für das BAFA-Marktanreizprogramm (MAP) und für das KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien“ (Premium)? Silke Stahl vom BMU Berlin antwortet der EnEV-online Redaktion.
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Interview: Fördergeld für erneuerbare Wärme

- Neues Wärmegesetz 2009: Sieben häufige Missverständnisse. Worauf Bauherren, Eigentümer und Baufachleute seit dem 1. Januar 2009 achten sollten. Wir klären sieben Missverständisse kurz auf.
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Wärmegesetz 2009: Sieben häufige Missverständnisse

- Wärmegesetz 2009 - Praxisdialog
Danke für Ihr Interesse und Ihre zahlreichen Fragen zum Wärmegesetz. Einige der häufigsten Antworten können Sie bereits schon hier lesen. In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz 2009 werden wir auch die Antworten auf Ihre häufigen Fragen mit aufnehmen. Den Download-Link für die Broschüre erfahren Sie in unserem kostenfreien EnEV-Newsletter.
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Kurzinfo Wärmegesetz 2009

Es beruht auf zwei Säulen:

  1. Nutzungspflicht: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.

  2. Finanzielle Förderung: Die Nutzung Erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehende Marktanreizprogramm, ein Förderinstrument der Bundesregierung, erhält mehr Geld. Die Mittel werden auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren.

Wärmenetze: Das Wärmegesetz erleichtert auch den Ausbau von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben können.

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- Wärmegesetz 2009
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)*) Vom 7. August 2008

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2 - Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit

Teil 3 - Finanzielle Förderung

§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten

Teil 4 - Schlussbestimmungen

§ 16 Anschluss- und Benutzungszwang
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten

Anlage (zu den §§ 5, 7, 10 und 15)

Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen und Wärmenetze

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- Amtliche Fassungen EEWärmeG bestellen

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Amsterdamer Straße 192, D-50735 Köln
Telefon: + 49 (0) 2 21 / 9 76 68 - 342
E-Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de
Internet: www.bundesgesetzblatt.de

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Wärmegesetz 2009: Kostenfreie Broschüre
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Wärmegesetz 2009

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-> Diskussion zum Wärmegesetz

-> BMU informiert zum Wärmegesetz


Wichtige Hinweise:
Die hier veröffentlichten Informationen zum Wärmegesetz und die Antworten auf die Leser-Fragen hat die Autorin Melita Tuschinski nach bestem Wissen verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
Es gelten unsere AGB.

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart